Wir veröffentlichen regelmäßig Vorabinformationen des Bureau of Indian Standards (BIS) zu neuen Quality Control Orders, die in Kürze in Kraft treten. Betroffene Produkte müssen eine BIS-Zertifizierung besitzen, um für die Einfuhr und den Vertrieb in Indien zugelassen zu werden. Innerhalb des nächsten Monats tritt der Standard IS/IEC 62368: Part 1: 2023 Kraft, für Audio-/Video- sowie IT- und Kommunikationsgeräte mit Sicherheitsanforderungen.

Die Quality Control Orders (QCOs) des Bureau of Indian Standards (BIS) sind verbindliche Vorschriften, die sicherstellen, dass bestimmte Produkte den nationalen Qualitätsstandards entsprechen. Während BIS-Standards normalerweise freiwillig sind, machen QCOs die Einhaltung verpflichtend und dienen dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sowie der Sicherung der Produktqualität in Indien.
| Ministry/ Department// Ministerium/ Abteilung | Product/ Produkt | Indian Standard | Enforcement date/ Datum des Inkrafttretens |
| Ministry of Electronics and Information Technology | Audio/Video, Information and Communication Technology Equipment – Part 1 Safety Requirements | IS/IEC 62368: Part 1: 2023 | 1 May 2026 |
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Indien hat die Fristen für die Umsetzung der BIS-Zertifizierung gemäß IS 302 (Teil 1) für elektrische Geräte verlängert. Die vom Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) veröffentlichte Aktualisierung verschiebt die bisherigen Termine und gibt Herstellern mehr Zeit, die Sicherheitsanforderungen für Haushalts-, gewerbliche und ähnliche Elektrogeräte zu erfüllen. Diese Anpassung der BIS-Zertifizierung nach IS 302 (Teil 1) soll eine reibungslosere Umsetzung der regulatorischen Vorgaben ermöglichen und betriebliche Belastungen reduzieren. Elektrische Geräte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um in Indien importiert und verkauft werden zu dürfen.

Die überarbeitete Zeitplanung sieht gestaffelte Fristen je nach Unternehmensgröße vor. Großhersteller müssen die Anforderungen nun bis zum 1. Oktober 2026 erfüllen, anstelle des zuvor festgelegten Termins im März 2026. Für kleine Unternehmen gilt eine Frist bis zum 1. Januar 2027, während Kleinstunternehmen bis zum 1. April 2027 Zeit haben, die Konformität sicherzustellen.
IS 302 (Teil 1) ist ein zentraler Bestandteil des indischen Sicherheitsrahmens für Elektrogeräte und basiert auf grundlegenden internationalen Sicherheitsprinzipien. Die Norm definiert Anforderungen an elektrische Sicherheit, Konstruktion und Betrieb, um Risiken für Nutzer zu minimieren. Die Einhaltung der BIS-Zertifizierung bestätigt, dass Produkte diese sicherheitsrelevanten Kriterien erfüllen und somit für den Marktzugang geeignet sind.
Zusätzlich wurden bestimmte Ausnahmen präzisiert. So sind bis zu 200 importierte Einheiten für Forschungs- und Entwicklungszwecke von der Zertifizierungspflicht ausgenommen. Ebenso fallen Produkte, die in Indien ausschließlich für den Export hergestellt werden, nicht unter diese Anforderungen.
Die Fristverlängerung verschafft Herstellern mehr Zeit, ihre Produkte, Prüfprozesse und technischen Unterlagen an die Anforderungen von IS 302 (Teil 1) anzupassen. Dies ist insbesondere für Unternehmen mit umfangreichen Produktportfolios oder komplexen Anpassungsprozessen von Bedeutung.
Gleichzeitig bleiben die technischen Anforderungen unverändert streng. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Sicherheitskriterien bis zu den jeweiligen Fristen vollständig erfüllt sind. Für internationale Anbieter und lokale Produzenten ist die frühzeitige Planung von Prüfungen und Zertifizierungsverfahren entscheidend, um Verzögerungen beim Marktzugang zu vermeiden.
Hersteller, die den indischen Markt bedienen möchten, sollten die verlängerten Fristen gezielt nutzen, um Konformitätsbewertungen vorzubereiten und mit akkreditierten Prüflaboren zusammenzuarbeiten. Weitere regulatorische Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und entsprechende Zertifizierungsressourcen eingeholt werden.
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Die regulatorischen Anforderungen für Überwachungstechnik in Indien werden deutlich verschärft, da die BIS Zertifizierung für CCTV-Kameras künftig verpflichtend ist. Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat sämtliche bisherigen Ausnahmeregelungen aufgehoben und leitet damit eine strengere Durchsetzungsphase im Rahmen der Compulsory Registration Order (CRO) ein. Diese Entwicklung hat weitreichende Konsequenzen für Hersteller und Importeure, die bislang von Übergangsregelungen profitiert haben.

Mit einem Office Memorandum vom 16. Januar 2026 hat MeitY alle bisherigen Erleichterungen im Zusammenhang mit den Essential Requirements (ER) für CCTV-Kameras zurückgezogen. Diese Ausnahmen hatten es ermöglicht, bestimmte nicht vollständig konforme Produkte weiterhin zeitlich befristet in Verkehr zu bringen. Nun wurde klargestellt, dass keine weiteren Verlängerungen gewährt werden. CCTV-Kameras und ähnliche Produkte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.
Eine zentrale Änderung betrifft das Ende der Abverkaufsfrist für CCTV-Kameras ohne vollständige ER-Konformität. Zuvor durften Produkte, die vor dem 9. April 2025 hergestellt oder importiert wurden, weiterhin verkauft werden, auch wenn sie die Anforderungen nicht vollständig erfüllten. Diese Regelung wurde nun vollständig aufgehoben, wodurch keine Restbestände ohne entsprechende Zertifizierung mehr vermarktet werden dürfen.
Ab dem 1. April 2026 dürfen ausschließlich CCTV-Kameras in Indien verkauft werden, die die festgelegten Essential Requirements erfüllen und entsprechend zertifiziert sind. Diese Vorschrift gilt einheitlich für inländische Hersteller, Importeure und Händler. Die Maßnahme unterstreicht die Absicht der Behörden, einheitliche Sicherheits-, Qualitäts- und Leistungsstandards für Überwachungsgeräte durchzusetzen.
Mit dem Wegfall der Ausnahmeregelungen steigt der Handlungsdruck für alle Marktteilnehmer erheblich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die BIS ER-Anforderungen vollständig erfüllen, um weiterhin Zugang zum indischen Markt zu behalten. Andernfalls drohen Vertriebsverbote und Marktausschluss.
Die ER-Anforderungen zielen insbesondere darauf ab, die Zuverlässigkeit sowie die Cybersecurity von Überwachungssystemen zu verbessern. Dies steht im Einklang mit den zunehmenden regulatorischen Bestrebungen Indiens, die Sicherheit digitaler Infrastrukturen zu stärken und Verbraucher besser zu schützen.
Unternehmen sollten ihre Konformitätsstrategien zeitnah überprüfen, bestehende Produktportfolios analysieren und notwendige Zertifizierungsprozesse einleiten. Dazu gehören unter anderem technische Prüfungen, Dokumentationsanforderungen und die Einholung entsprechender Zulassungen vor Ablauf der Frist im April 2026. Weitere regulatorische Informationen können über offizielle Stellen und spezialisierte Compliance-Ressourcen bezogen werden.
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Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat neue Umsetzungsrichtlinien zur Überprüfung der Nennkapazität von Lithiumbatterien in Indien veröffentlicht. Diese regulatorische Aktualisierung erfolgt im Anschluss an eine Anordnung des Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) und verschärft die Anforderungen an die Konformitätsbewertung für Hersteller von versiegelten sekundären Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien.
Die neuen Vorgaben gelten für tragbare, versiegelte Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien im Anwendungsbereich der Norm IS 16046 (Part 2). Künftig muss die verifizierte Nenn- bzw. deklarierte Kapazität gemäß Abschnitt 7.3.1 der Norm IS 16047 (Part 3):2018 nachgewiesen werden, der die Entladeleistung bei 20°C definiert. Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Bestehende Lizenzinhaber müssen die neuen Anforderungen entweder bis zum 30. April 2027 oder vor Ablauf ihrer jeweiligen Lizenz erfüllen – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Nach Abschluss der Prüfungen sind Prüfberichte von BIS-anerkannten Drittlaboren einzureichen. Zusätzlich ist eine Erklärung vorzulegen, die bestätigt, dass auch alle weiteren Modelle die Anforderungen der Entladeprüfung gemäß IS 16047 erfüllen.
Für ergänzende Prüfungen definiert BIS konkrete Stichprobenumfänge, darunter 23 Zellen und 3 Batterien. Werden die Anforderungen nicht fristgerecht erfüllt, drohen regulatorische Maßnahmen wie die Aussetzung oder der Entzug der Lizenz sowie die Streichung einzelner Modelle aus dem Geltungsbereich.
Für neue Antragsteller sieht die Regelung Übergangsmöglichkeiten vor: Anträge können weiterbearbeitet werden, wenn Prüfungen bereits laufen oder eingereicht wurden, sofern eine Verpflichtungserklärung zur Nachreichung der Kapazitätsprüfung vor Ablauf der Lizenz abgegeben wird. Nach dem 30. April 2027 entfällt diese Übergangsregelung. Ab diesem Zeitpunkt werden neue Lizenzen nach IS 16046 (Part 2) nur noch erteilt, wenn der Prüfbericht die Kapazitätsverifizierung gemäß IS 16047 (Part 3) enthält.
Die Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und unterstreichen die zunehmende regulatorische Kontrolle im Bereich Lithiumbatterien in Indien. Hersteller und Exporteure müssen ihre Prüfprozesse und technische Dokumentation entsprechend anpassen, um weiterhin Zugang zum indischen Markt zu erhalten.
Die verpflichtende Verifizierung der Nennkapazität soll die Produktqualität und Vergleichbarkeit verbessern, führt jedoch gleichzeitig zu einem erhöhten Prüf- und Dokumentationsaufwand für Unternehmen. Weitere Details zu regulatorischen Entwicklungen und Zertifizierungsanforderungen können über offizielle BIS-Mitteilungen und entsprechende Compliance-Ressourcen abgerufen werden.
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Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat eine umfassende Überarbeitung zentraler Beleuchtungsnormen veröffentlicht und damit die BIS Lichtnormen Indien 2026 offiziell eingeführt. Die Änderungen betreffen mehrere Normenreihen und wurden durch eine aktuelle Gazette-Mitteilung bestätigt. Ziel der Aktualisierung ist es, Sicherheits- und Leistungsanforderungen an moderne Beleuchtungsprodukte anzupassen und die regulatorische Konformität im indischen Markt zu stärken. Beleuchtungsprodukte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Die überarbeiteten Normen – darunter IS 10322 (alle Teile), IS 16102 und IS 16614 – sind seit dem 2. Februar 2026 in Kraft. Gleichzeitig wurde eine Übergangsfrist bis zum 2. August 2026 festgelegt, nach deren Ablauf die bisherigen Normversionen zurückgezogen werden. Nach diesem Stichtag ist die Einhaltung der neuen Anforderungen für alle betroffenen Produkte im Rahmen des BIS Compulsory Registration Scheme (CRS) verpflichtend.
Die Aktualisierung umfasst eine breite Palette von Beleuchtungsprodukten, die unter das CRS Scheme-II fallen. Dazu gehören fest installierte Allgemeinbeleuchtung (FGP-Leuchten), Einbauleuchten, Straßenbeleuchtung, Flutlichtanlagen, Handlampen, Lichterketten, Lichtschläuche sowie Notbeleuchtungssysteme. Hersteller und Markeninhaber in diesen Segmenten müssen sicherstellen, dass ihre Produkte rechtzeitig gemäß den neuen technischen Anforderungen geprüft und zertifiziert werden.
Zusätzlich hat BIS eine neue Norm eingeführt: IS 10322 Teil 5 Abschnitt 18, basierend auf IEC 60598-2-18. Diese Norm gilt für Leuchten in Schwimmbädern und vergleichbaren Anwendungen und erweitert den regulatorischen Geltungsbereich auf spezielle Einsatzbereiche mit erhöhten Sicherheitsanforderungen. Die Übernahme internationaler Referenzstandards unterstreicht die Harmonisierung indischer Vorschriften mit globalen Normen.
Für Hersteller und Importeure ergibt sich ein klarer Handlungsbedarf. Die Umstellung auf die neuen Normen erfordert unter anderem technische Anpassungen, erneute Prüfungen sowie Aktualisierungen bestehender Zertifizierungen. Eine frühzeitige Planung ist entscheidend, um Verzögerungen beim Marktzugang nach Ablauf der Übergangsfrist zu vermeiden.
Derzeit hat BIS noch keine detaillierten Umsetzungsrichtlinien oder Übergangsverfahren für die betroffenen Produkte veröffentlicht. Auch das BIS-Onlineportal wurde bislang nicht an die neuen Normversionen angepasst. Unternehmen sollten daher die weitere regulatorische Entwicklung aufmerksam verfolgen, um zeitnah auf neue Vorgaben reagieren zu können.
Diese Aktualisierung stellt einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen im indischen Beleuchtungsmarkt dar. Weitere Informationen könnten in kommenden Veröffentlichungen von BIS oder über entsprechende Zertifizierungsstellen bereitgestellt werden.
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