Wir veröffentlichen regelmäßig Vorabinformationen des Bureau of Indian Standards (BIS) zu neuen Quality Control Orders, die in Kürze in Kraft treten. Betroffene Produkte müssen eine BIS-Zertifizierung besitzen, um für die Einfuhr und den Vertrieb in Indien zugelassen zu werden. Innerhalb des nächsten Monats tritt der Standard für Linear Alkyl Benzene in Kraft.
Quality Control Orders (QCOs) machen die Einhaltung bestimmter BIS-Standards für betroffene Produkte verpflichtend. Sie dienen der Sicherung von Qualität, Sicherheit sowie dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt in Indien.

Hier finden Sie eine Übersicht über die neuen Quality Control Orders, die nächsten Monat in Kraft treten werden.
| Sr. No. | Ministry/ Department | Product | Indian Standard | Enforcement date |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Department of Chemicals and Petrochemicals | Linear Alkyl Benzene | IS 12795:2020 | 30 September 2026 |
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).
Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat die BIS-CRS-Klassifizierung für Wearable Glasses präzisiert, die unter die indische Electronics and Information Technology Goods (Requirement of Compulsory Registration) Order, 2021 fallen. Die neuen Hinweise geben Herstellern, Importeuren und Markeninhabern mehr Klarheit darüber, wie Audio Glasses, Smart Glasses sowie Extended-Reality-Geräte im Rahmen des Compulsory Registration Scheme (CRS) einzuordnen sind.
Die jeweils anzuwendende Produktkategorie richtet sich insbesondere nach den Funktionen der Brille, darunter drahtlose Audiofunktionen, Kameras und Displaytechnologien. Wearable und Smart Glasses benötigen in der Regel eine BIS-CRS-Registrierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Audio Glasses mit Bluetooth oder einer anderen drahtlosen Verbindung sowie Mikrofon, Lautsprecher, Telefonie- oder Musikwiedergabefunktionen werden der Produktkategorie „Wireless Earphones and Headphones“ und der Unterkategorie „Audio Glasses“ zugeordnet. Dies umfasst auch Geräte mit zusätzlichen Funktionen wie KI-basierten Sprachassistenten.
Bei Smart Glasses mit Kamera hängt die Einstufung von den Aufnahmefunktionen ab. Kann die Kamera ausschließlich Fotos aufnehmen, fällt das Produkt unter die Kategorie „Digital Camera“ mit der Unterkategorie „Smart Glasses“. Unterstützt die Kamera sowohl Foto- als auch Videoaufnahmen, erfolgt die Einstufung unter „Video Camera“, ebenfalls mit der Unterkategorie „Smart Glasses“. Die Geräte können zusätzlich Funktionen von Audio Glasses enthalten.
Für Extended-Reality-Anwendungen werden AR Glasses als „Extended Reality Products“ eingestuft, wenn sie über ein durch die Brillengläser sichtbares Overlay-Display verfügen. Auch MR Glasses fallen in die Kategorie „Extended Reality Products“.
Für Extended Reality Products nennt BIS mehrere spezifische Produktbezeichnungen, darunter AR Glasses, Other AR Devices, VR Headset, MR Glasses und Other MR Devices.
Die Klarstellung ist für Unternehmen relevant, die Smart Glasses und Extended-Reality-Produkte auf dem indischen Markt anbieten. Für die in der BIS-Mitteilung festgelegten Produktbezeichnungen ist jeweils eine separate BIS-CRS-Lizenz erforderlich.
Hersteller und Importeure sollten daher bereits vor Beginn der Prüf- und Registrierungsverfahren die korrekte Klassifizierung des jeweiligen Produkts bestimmen. Funktionen wie drahtlose Audiowiedergabe, Kameraeigenschaften sowie Augmented- oder Mixed-Reality-Displays können darüber entscheiden, welche BIS-CRS-Produktkategorie und Unterkategorie anzuwenden ist.
Eine frühzeitige und korrekte Klassifizierung erleichtert die Auswahl der passenden Prüfanforderungen und die Einreichung des entsprechenden BIS-Registrierungsantrags. Dies ist insbesondere bei multifunktionalen Wearables relevant, da Unterschiede im Funktionsumfang zu unterschiedlichen Klassifizierungen und Lizenzanforderungen für den Marktzugang in Indien führen können.
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Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat eine Klarstellung zu der für USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung)-Geräte geltenden Norm im Rahmen der BIS-Zertifizierung veröffentlicht. Mit der Mitteilung vom 10. Oktober 2025 korrigiert die Behörde die Bezeichnung der IS 16242 (Part 1): 2025 und präzisiert, welche IEC-Norm einschließlich ihrer Änderungen anzuwenden ist.
Die Klarstellung bezieht sich auf die vom BIS Registration Department am 21. August 2025 veröffentlichten Leitlinien zur Umsetzung der Norm. Hersteller und Anbieter von unterbrechungsfreien Stromversorgungssystemen sollten die korrigierte Normbezeichnung daher bei der Prüfung ihrer Produktkonformität und Zertifizierungsunterlagen berücksichtigen. USV-Geräte benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für die Einfuhr und den Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Laut BIS muss die vollständige Normbezeichnung IS 16242 (Part 1): 2025 / IEC 62040-1: 2017 + AMD1: 2021 + AMD2: 2022 CSV lauten. Damit wird die in den früheren Umsetzungsleitlinien verwendete Bezeichnung IS 16242 (Part 1): 2025 / IEC 62040-1: 2017 korrigiert.
Die Präzisierung ist für die BIS-Zertifizierung von Bedeutung, da nun ausdrücklich Amendment 1:2021 und Amendment 2:2022 der IEC 62040-1 in der Normbezeichnung enthalten sind. IEC 62040-1 behandelt Sicherheitsanforderungen für unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV). Die genaue Fassung der anzuwendenden Norm ist daher insbesondere für Prüfungen und Konformitätsbewertungen relevant.
Das BIS bestätigt außerdem, dass alle übrigen Bedingungen und Bestimmungen des Rundschreibens vom 21. August 2025 unverändert bestehen bleiben. Bei der Mitteilung vom Oktober handelt es sich somit um eine Korrektur der Normbezeichnung und nicht um eine vollständige Überarbeitung der zuvor veröffentlichten Umsetzungsleitlinien.
Hersteller, Importeure und andere Unternehmen, die für die BIS-Zertifizierung von USV-Geräten verantwortlich sind, sollten sicherstellen, dass ihre Compliance-Prozesse auf die vollständige korrigierte Norm verweisen. Insbesondere technische Unterlagen, Prüfverfahren und die Kommunikation im Zusammenhang mit der Zertifizierung sollten gegebenenfalls die Bezeichnung IS 16242 (Part 1): 2025 / IEC 62040-1: 2017 + AMD1: 2021 + AMD2: 2022 CSV enthalten.
Unternehmen mit laufenden oder geplanten BIS-Registrierungen sollten zudem die ursprünglichen Umsetzungsleitlinien vom August 2025 gemeinsam mit der neuen Klarstellung berücksichtigen. Da alle weiteren Bestimmungen der früheren Mitteilung bestehen bleiben, ändert die Korrektur diese Anforderungen nicht.
Die Verwendung der korrekten Normbezeichnung trägt dazu bei, Prüf- und Zertifizierungsverfahren für USV-Geräte mit den geltenden Anforderungen für den indischen Marktzugang abzustimmen.
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Indien hat die Umstellung der Sicherheitsanforderungen im Rahmen des BIS Compulsory Registration Scheme (CRS) offiziell beschlossen. Mit einer am 7. November 2025 veröffentlichten Gazette-Bekanntmachung bestätigt das Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) die Ablösung der Normen IS 13252 (Part 1): 2010 und IS 616:2017 durch IS/IEC 62368 (Part 1): 2023. Gleichzeitig wird eine neue Produktkategorie für Extended-Reality-Produkte (XR) eingeführt. Die Neuregelung soll die indischen Sicherheitsanforderungen stärker an den internationalen Standard IEC 62368 anpassen und Herstellern einen mehrjährigen Übergangszeitraum für die Umstellung einräumen.
Die neue Norm IS/IEC 62368 (Part 1): 2023 – Audio/Video, Information and Communication Technology Equipment – Part 1: Safety Requirements ersetzt künftig die bisherigen Sicherheitsstandards für Audio-/Videogeräte sowie Informations- und Kommunikationstechnik im Rahmen der Electronics and Information Technology Goods (Requirements for Compulsory Registration) Order, 2021. Darüber hinaus werden Extended-Reality-Produkte, darunter Augmented-Reality-(AR)-, Virtual-Reality-(VR)- und Mixed-Reality-(MR)-Geräte, als 65. Produktkategorie in das BIS-CRS aufgenommen. Audio-/Videogeräte sowie Informations- und Kommunikationstechnik benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Vertrieb in Indien zugelassen zu werden.

Die Bekanntmachung sieht eine parallele Gültigkeit der bisherigen und der neuen Normen vor. Für neu regulierte Extended-Reality-Produkte wird die Einhaltung von IS/IEC 62368 (Part 1): 2023 ab 1. Mai 2026 verpflichtend. Für alle übrigen Produkte, die derzeit unter IS 13252 (Part 1): 2010 oder IS 616:2017 zertifiziert werden, können bestehende und neue BIS-Lizenzen noch bis zum 1. November 2028 auf Basis der bisherigen Normen erteilt werden.
Nach Ablauf dieser Übergangsfrist werden IS 13252 und IS 616 vollständig zurückgezogen. Ab diesem Zeitpunkt gilt ausschließlich IS/IEC 62368 (Part 1): 2023 für die betroffenen Produktgruppen. Der lange Übergangszeitraum berücksichtigt die Rückmeldungen von Industrie, Zertifizierungsstellen und weiteren Interessengruppen und soll Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung ihrer Produkte und Zertifizierungen geben.
Mit der Einführung von IS/IEC 62368 (Part 1): 2023 verfolgt MeitY das Ziel, die Produktsicherheit zu modernisieren und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen zu vereinfachen. Die Zusammenführung der bisherigen Normen schafft einen einheitlichen, gefahrenbasierten Sicherheitsstandard für Audio-/Videogeräte sowie IT- und Kommunikationsprodukte. Gleichzeitig wird die Übereinstimmung mit dem internationalen IEC-Standard verbessert, was den internationalen Handel erleichtern und die Regulierung neuer Technologien wie AR-, VR- und MR-Geräte unterstützen soll.
Detaillierte Leitlinien für die Migration bestehender und neuer BIS-Lizenzen wurden bislang noch nicht veröffentlicht. Hersteller, Importeure und Exporteure sollten daher die Auswirkungen der neuen Anforderungen frühzeitig bewerten, bestehende Zertifizierungen überprüfen und die angekündigten Umsetzungsrichtlinien aufmerksam verfolgen, um die fristgerechte Umstellung auf den neuen Sicherheitsstandard sicherzustellen.
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