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BIS verlängert Umsetzungsfrist für LED-Leuchten bis Februar 2027

30. Juli 2026

Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat die Umsetzungsfrist für die überarbeiteten Anforderungen an LED-Leuchten im Rahmen des Compulsory Registration Scheme (CRS) verlängert. Die aktualisierte Frist für die BIS-Zertifizierung verschafft Herstellern, Importeuren und weiteren Marktteilnehmern zusätzliche Zeit, ihre Produkte an die neuen Normen anzupassen.

Nach der aktuellen Bekanntmachung wurde der verpflichtende Umsetzungstermin vom 02. August 2026 auf den 02. Februar 2027 verschoben. Unternehmen erhalten damit sechs weitere Monate, um die geltenden BIS-Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen. Die Fristverlängerung bezieht sich auf die Mitteilung des BIS vom 10. Februar 2026, mit der die überarbeiteten Normen für Beleuchtungsprodukte im Rahmen des Compulsory Registration Scheme eingeführt wurden. LED-Leuchten benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und den Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Verlängerte Frist für verschiedene Beleuchtungsprodukte

Die verlängerte Übergangsfrist gilt für mehrere Produktkategorien, die von den überarbeiteten Anforderungen betroffen sind. Dazu gehören:

  • Allgemeinbeleuchtungsleuchten für feste Installation
  • Einbauleuchten
  • Straßenbeleuchtungen
  • Flutlichtstrahler
  • Handleuchten
  • Lichterketten
  • Sicherheits- und Notbeleuchtungen
  • Selbstbetriebene LED-Lampen (Self-Ballasted LED Lamps)

Mit der aktuellen Bekanntmachung verschiebt sich die verpflichtende Einhaltung der überarbeiteten Normen für diese Produktgruppen auf den 02. Februar 2027. Die zusätzliche Übergangszeit soll Unternehmen dabei unterstützen, die erforderlichen Konformitäts- und Zertifizierungsprozesse fristgerecht abzuschließen.

Auswirkungen auf Hersteller und Importeure

Die Fristverlängerung bietet Herstellern, Importeuren und Exporteuren von LED-Beleuchtungsprodukten mehr Zeit, ihre Produkte an die neuen regulatorischen Anforderungen anzupassen. Unternehmen können den verlängerten Zeitraum nutzen, um notwendige Produktprüfungen durchzuführen, technische Unterlagen zu aktualisieren und die BIS-Zertifizierung für die betroffenen Produkte abzuschließen.

Trotz der verlängerten Frist sollten Marktteilnehmer ihre Compliance-Planung frühzeitig fortsetzen, um Verzögerungen beim Marktzugang nach Inkrafttreten der neuen Anforderungen zu vermeiden. Eine rechtzeitige Vorbereitung trägt dazu bei, Unterbrechungen bei der Produktzulassung und der Vermarktung in Indien zu verhindern.

Unternehmen, die Beleuchtungsprodukte nach Indien liefern, sollten künftige Veröffentlichungen des BIS aufmerksam verfolgen, da weitere Hinweise oder Klarstellungen zu den überarbeiteten Normen und deren Umsetzung im Rahmen des Compulsory Registration Scheme veröffentlicht werden können. Weitere regulatorische Informationen sind gegebenenfalls auch über offizielle BIS-Mitteilungen und Zertifizierungsressourcen verfügbar.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

MPR Author

About the author: Louis Gogger is Managing Director of MPR International GmbH.
Publisher: MPR International GmbH

Tel.: +49 69 271 37 69 261

E-Mail: info@certification-india.com
Web: www.certification-india.com

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