Indien setzt Bearbeitung wichtiger WPC-Lizenzen mit sofortiger Wirkung aus
16. Juli 2026Das indische Department of Telecommunications (DoT) hat die Bearbeitung mehrerer Lizenzen der Wireless Planning and Coordination (WPC) mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die Aussetzung der WPC-Lizenzen betrifft die Dealer Possession License (DPL), die Non-Dealer Possession License (NDPL) sowie Manufacturing- und Testing-Lizenzen. Betroffen sind Unternehmen, die Funk- und Hochfrequenzgeräte (RF) in Indien herstellen, lagern, vertreiben oder prüfen.
Die Maßnahme wurde im Official Memorandum Nr. R 11018/13/2026-PP vom 2. Juli 2026 bekannt gegeben. Demnach werden sowohl bereits eingereichte als auch neue Anträge für diese Lizenzkategorien bis auf Weiteres nicht bearbeitet. Nach Angaben der Behörde sollen alle Anträge künftig im Rahmen eines neuen regulatorischen Systems und überarbeiteter Vorschriften weiterbearbeitet werden. Funk- und Hochfrequenzprodukte benötigen in Indien in der Regel eine WPC-Zulassung beziehungsweise die jeweils erforderliche Genehmigung, um für den Import und den Vertrieb zugelassen zu werden.

Laufende Anträge werden in ein neues Regelwerk überführt
Nach Angaben des DoT bleiben sämtliche bestehenden und zukünftigen Anträge auf DPL-, NDPL- sowie Manufacturing- und Testing-Lizenzen bis auf Weiteres ausgesetzt. Unternehmen, die entsprechende Genehmigungen für Herstellung, Lagerung, Vertrieb oder Prüfung von Funkgeräten benötigen, sollten daher mit Verzögerungen bei ihren Zulassungsprojekten rechnen und ihre Compliance-Planung entsprechend anpassen.
Bereits entrichtete Antragsgebühren gehen nach Angaben der Behörde nicht verloren. Stattdessen sollen die gezahlten Gebühren im Rahmen des neuen regulatorischen Systems angerechnet werden. Unternehmen wird empfohlen, sämtliche Antragsunterlagen, Zahlungsnachweise und technische Dokumentationen aufzubewahren, um einen reibungslosen Übergang in das neue Verfahren zu ermöglichen.
Die Aussetzung ist Teil der laufenden Modernisierung des indischen Telekommunikationsrechts und dürfte im Zusammenhang mit der Einführung neuer Genehmigungsverfahren nach dem Telecommunications Act stehen.
ETA-SD-Verfahren für lizenzfreie Frequenzbänder bleibt unverändert
Von der Aussetzung nicht betroffen ist die Equipment Type Approval per Self Declaration (ETA-SD) für Produkte, die ausschließlich in lizenzfreien Frequenzbändern betrieben werden. Das DoT hat bestätigt, dass dieses Verfahren weiterhin unverändert über das bestehende System abgewickelt wird.
Für Hersteller und Importeure von Produkten mit Technologien wie WLAN, Bluetooth oder anderen Funkanwendungen in lizenzfreien Frequenzbereichen bedeutet dies, dass ETA-SD-Anträge weiterhin eingereicht werden können. Unternehmen sollten jedoch sorgfältig prüfen, ob ihre Produkte unter die ausgesetzten WPC-Lizenzkategorien fallen oder weiterhin über das ETA-SD-Verfahren zugelassen werden können. Weitere Einzelheiten zum neuen regulatorischen Rahmen werden voraussichtlich veröffentlicht, sobald das DoT die überarbeiteten Vorschriften bekannt gibt.
