Indien stellt auf IS/IEC 62368-1:2023 im BIS-CRS um
6. August 2026Indien hat die Umstellung der Sicherheitsanforderungen im Rahmen des BIS Compulsory Registration Scheme (CRS) offiziell beschlossen. Mit einer am 7. November 2025 veröffentlichten Gazette-Bekanntmachung bestätigt das Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) die Ablösung der Normen IS 13252 (Part 1): 2010 und IS 616:2017 durch IS/IEC 62368 (Part 1): 2023. Gleichzeitig wird eine neue Produktkategorie für Extended-Reality-Produkte (XR) eingeführt. Die Neuregelung soll die indischen Sicherheitsanforderungen stärker an den internationalen Standard IEC 62368 anpassen und Herstellern einen mehrjährigen Übergangszeitraum für die Umstellung einräumen.
Die neue Norm IS/IEC 62368 (Part 1): 2023 – Audio/Video, Information and Communication Technology Equipment – Part 1: Safety Requirements ersetzt künftig die bisherigen Sicherheitsstandards für Audio-/Videogeräte sowie Informations- und Kommunikationstechnik im Rahmen der Electronics and Information Technology Goods (Requirements for Compulsory Registration) Order, 2021. Darüber hinaus werden Extended-Reality-Produkte, darunter Augmented-Reality-(AR)-, Virtual-Reality-(VR)- und Mixed-Reality-(MR)-Geräte, als 65. Produktkategorie in das BIS-CRS aufgenommen. Audio-/Videogeräte sowie Informations- und Kommunikationstechnik benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Vertrieb in Indien zugelassen zu werden.

Mehrjährige Übergangsfrist für bestehende und neue Produkte
Die Bekanntmachung sieht eine parallele Gültigkeit der bisherigen und der neuen Normen vor. Für neu regulierte Extended-Reality-Produkte wird die Einhaltung von IS/IEC 62368 (Part 1): 2023 ab 1. Mai 2026 verpflichtend. Für alle übrigen Produkte, die derzeit unter IS 13252 (Part 1): 2010 oder IS 616:2017 zertifiziert werden, können bestehende und neue BIS-Lizenzen noch bis zum 1. November 2028 auf Basis der bisherigen Normen erteilt werden.
Nach Ablauf dieser Übergangsfrist werden IS 13252 und IS 616 vollständig zurückgezogen. Ab diesem Zeitpunkt gilt ausschließlich IS/IEC 62368 (Part 1): 2023 für die betroffenen Produktgruppen. Der lange Übergangszeitraum berücksichtigt die Rückmeldungen von Industrie, Zertifizierungsstellen und weiteren Interessengruppen und soll Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung ihrer Produkte und Zertifizierungen geben.
Auswirkungen auf Hersteller und Importeure
Mit der Einführung von IS/IEC 62368 (Part 1): 2023 verfolgt MeitY das Ziel, die Produktsicherheit zu modernisieren und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen zu vereinfachen. Die Zusammenführung der bisherigen Normen schafft einen einheitlichen, gefahrenbasierten Sicherheitsstandard für Audio-/Videogeräte sowie IT- und Kommunikationsprodukte. Gleichzeitig wird die Übereinstimmung mit dem internationalen IEC-Standard verbessert, was den internationalen Handel erleichtern und die Regulierung neuer Technologien wie AR-, VR- und MR-Geräte unterstützen soll.
Detaillierte Leitlinien für die Migration bestehender und neuer BIS-Lizenzen wurden bislang noch nicht veröffentlicht. Hersteller, Importeure und Exporteure sollten daher die Auswirkungen der neuen Anforderungen frühzeitig bewerten, bestehende Zertifizierungen überprüfen und die angekündigten Umsetzungsrichtlinien aufmerksam verfolgen, um die fristgerechte Umstellung auf den neuen Sicherheitsstandard sicherzustellen.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
