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Market Surveillance (BIS, TEC)

3. Mai 2023

Market Surveillance (Marktüberwachung) in Indien

Die indischen Behörden BIS und TEC, und gelegentlich auch andere Behörden, führen die sogenannte Marktüberwachung (engl. Market Surveillance) durch. Damit ist gemeint, dass nach einer erfolgten Zertifizierung die Behörde sich das Recht vorbehält, die zertifizierten Produkte durch eigenen Erwerb am Markt weiterhin prüft. Die Behörde möchte sicherstellen, dass die Produkte so bleiben, wie sie zertifiziert wurden, und mit der gleichen Qualität und dem gleichen Preis auf den Markt gebracht werden, wie zunächst bei der Prüfung angegeben wurde.

Was genau sind die Konsequenzen?

Sollte die durchführende Behörde feststellen, dass die am Markt erworbenen Produkte sich von den zertifizierten Produkten unterscheiden, kann das Zertifikat in Frage gestellt und u.U. zurückgezogen werden.

Wohlgemerkt geht es hier um das Recht, sich am Markt neue Testmuster zu beschaffen. Ob die Behörde dieses Recht ausübt bzw. die Finanzen dazu aufbringt, sei dahingestellt. Auch ist unklar, wie es sich mit industriellen Produkten verhält, die nicht „am Markt“ selbst zu erwerben sind, sondern nur vom Hersteller direkt, und nur von Unternehmen. Dennoch ist es natürlich notwendig, dass die zertifizierten Unternehmen sich darauf einstellen, dass die Möglichkeit einer Prüfung außerhalb der Kontrolle des Herstellers besteht.

Welche indischen Behörden machen dies?

Wie eingehens bereits angemerkt, wurde dieses Vorrecht bisher nur von der BIS (Bureau of Indian Standards), also der Behörde für Elektronik und Haushaltswaren, und dem TEC (Telecommunication Engineering Center), dem Zentrum für Telekommunikations-Equipment, offiziell benannt. Dennoch können auch andere Behörden davon Gebrauch machen, da die unterliegenden Prinzipien die gleichen sind.

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Robert Goral

MPR Author

Robert Goral

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