BIS‑Zertifizierung für deutsche Unternehmen (Foreign Manufacturers)
28. Juli 2025BIS‑Zertifizierung für deutsche Unternehmen (Foreign Manufacturers)
Deutsche Hersteller, die Produkte nach Indien exportieren möchten, müssen die Anforderungen des Foreign Manufacturers Certification Scheme (FMCS) des Bureau of Indian Standards (BIS) erfüllen. Die Zertifizierung ist für zahlreiche Produktgruppen verpflichtend – etwa Stahl, Maschinen, Elektrogeräte. Der BIS ist dem Ministry of Consumer Affairs, Food & Public Distribution unterstellt.
Anforderungen und rechtlicher Kontext
- Das FMCS wird von der Abteilung Foreign Manufacturers Certification Department (FMCD) im BIS-Hauptquartier in Neu-Delhi verwaltet.
- Deutsche Unternehmen können ausschließlich als Hersteller eine Lizenz erhalten. Händler, Importeure oder Distributoren sind nicht lizenzberechtigt.
- Jede Produktionsstätte – auch international – benötigt eine separate Anmeldung und Lizenz.
- Für jedes Produkt muss der passende Indian Standard (IS‑Code) identifiziert werden, z. B. IS 1786, IS 2062 usw.
- Der Produktionsprozess muss eindeutig dokumentiert sein – vom Eingang des Rohmaterials bis zur Verpackung. Outsourcing erfordert explizite Freigabe über SIT (Scheme of Inspection & Testing).
- Notwendig sind eigene Prüfanlagen und qualifiziertes Qualitätskontrollpersonal beim Hersteller.
- Ein in Indien ansässiger Authorized Indian Representative (AIR) ist zwingend zu benennen – er übernimmt Kommunikation und Vertretung gegenüber dem BIS.
Ablauf der Zertifizierung (FMCS / Scheme I)
- Technische Unterlagen mit Produktbeschreibung, Prozessdarstellung und IS‑Spezifikationen vorbereiten
- Antrag in ausgedruckter Form vor Ort bei der Behörde einreichen (Form‑I) inklusive technischer Dokumente, Prüfberichte, Betriebsablaufdiagramm
- Werksinspektion durch BIS-Auditoren vor Ort: Qualitätssicherung & -management, Produktionsprozesse, Testergebnisse werden überprüft
- Musterauswahl und –entnahme: Proben werden anschließend in einem BIS-anerkannten Labor geprüft
- Nach erfolgreicher Prüfung: Lizenz mit ISI‑Standard Mark & Lizenznummer (beginnt mit „CM/L-“) wird ausgestellt
- Laufende Überwachung: regelmäßige Inspektionen, Marktproben und ggf. Re-Tests; Lizenz 1 Jahr gültig, Verlängerung möglich, wobei i.d.R. jedoch kein erneutes Audit gefordert wird.
Hinblick auf Maschinen und technische Anlagen (Scheme X)
Für Maschinen und technische Ausrüstung aus den Zolltarif-Klassen (HS-Codes beginnend mit 84/85) gilt seit August 2026 die Zertifizierungspflicht nach dem Scheme X, auch für deutsche produzierende Unternehmen. Unter Scheme X gelten erweiterte Anforderungen für Produktdaten, technische Dateien (Compliance Reports), Typzugelassenen oder CoC-Zertifikate – häufig in enger Anlehnung an europäische ISO- und C‑Normen (z. B. IS 16819)
Konsequenzen bei Nicht-Konformität
Ohne gültige BIS-Lizenz ist der Import nach Indien nicht erlaubt. Produkte können an der Grenze zurückgewiesen, beschlagnahmt oder mit hohen Bußgeldern belegt werden. Zudem besteht in bestimmten Bereichen (z. B. Medizinprodukte, Industrieanlagen) das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen.