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Battery Waste Management und EPR

Um eine sichere und umweltverträgliche Aufbereitung von Altbatterien in Indien zu gewährleisten, hat das Ministerium für Umwelt, Forsten und Klimawandel eine Bekanntmachung mit dem Titel „Battery Waste Management Rules, 2022“ veröffentlicht. Die neuen Vorschriften ersetzen die Batteries (Management and Handling) Rules, 2001.

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Central Pollution Control Board

Ministry of Environment, Forest and Climate Change

Government of India

Einführung und Geltungsbereich der Verordnung 

Hersteller, Händler, Verbraucher und Einrichtungen, die an der Sammlung, Trennung, Beförderung, Aufarbeitung und dem Recycling von Altbatterien beteiligt sind, fallen unter diese Vorschriften. Die Vorschriften gelten für alle Batterietypen, unabhängig von Chemie, Form, Volumen, Gewicht, Materialzusammensetzung und Verwendung, also auch für Elektrofahrzeugbatterien, Gerätebatterien, Autobatterien und Industriebatterien.

Es wird ein zentrales Online-Portal für die Registrierung gemäß den Battery Waste Management Rules zur Verfügung stehen. Es wird auch einen Mechanismus für den Austausch von EPR (Extended Producer Responsibility)-Zertifikaten zwischen Herstellern und Recyclern/Aufbereitern ermöglichen, um die Verpflichtungen der Hersteller zu erfüllen.

Die neuen Vorschriften schreiben einen Mindestprozentsatz für die Rückgewinnung von Materialien aus Altbatterien vor und schreiben auch die Verwendung einer bestimmten Anzahl von recycelten Materialien bei der Herstellung neuer Batterien vor. Diese Batterieregeln werden zweifellos dafür sorgen, dass die Vision der indischen Regierung, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern, in vollem Umfang umgesetzt wird, wobei die EPR für alle Beteiligten vorgeschrieben ist.

Das Central Pollution Control Board (CPCB) in Indien erhebt eine Umweltentschädigung von den Herstellern, die ihre in diesen Regeln festgelegten Ziele, Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung nicht erfüllen.

EPR (Extended Producer Responsibility)

Die erweiterte Herstellerverantwortung bedeutet, dass jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Kanalisierung von E-Abfall verantwortlich ist, um eine umweltgerechte Bewirtschaftung dieser Abfälle zu gewährleisten. Die erweiterte Herstellerverantwortung kann die Einführung eines Rücknahmesystems, die Einrichtung von Rücknahmestellen oder die Vereinbarung mit zugelassenen Demontagebetrieben oder Recyclingunternehmen umfassen.

Der Hersteller kann hier einzeln oder gemeinsam mit Organisationen für Herstellerverantwortung vorgehen.

EPR Portal für E-Waste Management

In Indien gibt es ein EPR Portal für Elektroschrott (Portal for Grant of EPR Authorization and PRO Registration Under E-Waste (Management) Rules).

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) der Hersteller wird durch die Erteilung einer EPR-Genehmigung geregelt. Für die Erteilung einer EPR-Genehmigung müssen die nachstehend definierten Hersteller das Formular 1 der oben genannten Vorschriften beim CPCB (Central Pollution Control Board) einreichen. Dieses Online-Elektroschrott-Managementsystem ist ein Online-Portal, über das antragstellende Hersteller die Erteilung einer EPR-Genehmigung online beantragen können. Das vorliegende Modul ist ein EPR-Antragsmodul, das sich auf die Online-Antragseinreichung und die Erteilung der EPR-Genehmigung beschränkt. Alle Beteiligten wie Hersteller, PROs, Demontagebetriebe, Recycler und Aufbereiter müssen sich in diesem System registrieren. Transporteure und Rücknahmestellen/Zentren werden von Herstellern, PROs, Demontagebetrieben, Recyclern und Aufbereitern in dieses System aufgenommen.

Wer zählt als Hersteller?

Hersteller ist jede Person, die unabhängig von der verwendeten Verkaufstechnik wie Händler, Einzelhändler, E-Retailer usw. Elektro- und Elektronikgeräte und deren Bauteile oder Verbrauchsmaterialien oder Teile oder Ersatzteile unter ihrer eigenen Marke herstellt und zum Verkauf anbietet oder unter ihrer eigenen Marke zusammengebaute Elektro- und Elektronikgeräte und deren Bauteile oder Verbrauchsmaterialien oder Teile oder Ersatzteile, die von anderen Herstellern oder Lieferanten hergestellt wurden, zum Verkauf anbietet oder importierte Elektro- und Elektronikgeräte und deren Bauteile oder Verbrauchsmaterialien oder Teile oder Ersatzteile zum Verkauf anbietet.

Gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt sind jedoch Hersteller, Händler, Verbraucher und alle Einrichtungen, die an der Sammlung, Trennung, Beförderung, Aufbereitung und dem Recycling von Altbatterien beteiligt sind, von dieser Verordnung betroffen. Auf der Grundlage früherer Verordnungen des CPCB ist ein ausländischer Hersteller nicht als Antragsteller zugelassen. Die Behörde benötigt ein indisches Unternehmen als zentrale Anlaufstelle, um die Verwaltung zu kontrollieren. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass nur Importeure/Marken/Hersteller mit einer Präsenz im Lande als Antragsteller für die Verordnung über die Entsorgung von Batterieabfällen in Frage kommen werden.

Unter folgendem Link finden Sie themenverwandte Informationen zu E-Mobility in Indien und den entsprechenden Zulassungsbedingungen.

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Antragsvorbereitung

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Vorbereitung und Begleitung der Registrierung des Battery Waste Managements

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