BIS-Zertifizierung für ausländische Hersteller (Foreign Manufacturers)
28. Juli 2025BIS-Zertifizierung für Foreign Manufacturers
Die BIS-Zertifizierung ist für zahlreiche Industrieprodukte Pflicht, wenn sie auf dem indischen Markt verkauft werden sollen – unabhängig vom Ursprungsland des Herstellers. Für ausländische Produzenten bedeutet das: Auch sie müssen sich dem indischen Konformitätsverfahren unterziehen, um ihre Produkte rechtskonform zu importieren und zu vertreiben.
Anforderungen und Besonderheiten für ausländische Hersteller
Foreign Manufacturers können die BIS-Zertifizierung ausschließlich über das sogenannte Foreign Manufacturers Certification Scheme (FMCS) oder das Compulsory Registration Scheme (CRS) beantragen – je nach Produktkategorie. In beiden Fällen ist die Benennung eines indischen Repräsentanten, des Authorized Indian Representative (AIR), zwingend. Dieser fungiert als offizieller Ansprechpartner für das indische Bureau of Indian Standards (BIS) und übernimmt unter anderem die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Land.
Wichtig: Die Antragstellung, Produkttests und Werksinspektionen erfolgen in englischer Sprache, doch die Kommunikation mit dem BIS verlangt Erfahrung mit lokalen Anforderungen. Zusätzlich müssen Produktproben in Indien geprüft werden – entweder in einem BIS-zugelassenen Labor oder, bei FMCS, zusätzlich auch vor Ort im Werk durch einen indischen Auditor.
Konsequenzen für den Export nach Indien
Ohne gültige BIS-Zertifizierung dürfen betroffene Produkte an der indischen Grenze weder eingeführt noch verkauft werden. Verstöße führen zu Rücksendung, Verzollungsverweigerung oder strafrechtlichen Konsequenzen. Für ausländische Hersteller ist die frühzeitige Planung des Zertifizierungsprozesses entscheidend, um Lieferketten und Marktzugänge nicht zu gefährden.