Indien: BIS veröffentlicht neue Vorgaben zur Kapazitätsprüfung von Lithiumbatterien
9. April 2026Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat neue Umsetzungsrichtlinien zur Überprüfung der Nennkapazität von Lithiumbatterien in Indien veröffentlicht. Diese regulatorische Aktualisierung erfolgt im Anschluss an eine Anordnung des Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) und verschärft die Anforderungen an die Konformitätsbewertung für Hersteller von versiegelten sekundären Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien.
Die neuen Vorgaben gelten für tragbare, versiegelte Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien im Anwendungsbereich der Norm IS 16046 (Part 2). Künftig muss die verifizierte Nenn- bzw. deklarierte Kapazität gemäß Abschnitt 7.3.1 der Norm IS 16047 (Part 3):2018 nachgewiesen werden, der die Entladeleistung bei 20°C definiert. Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Fristen und Prüfanforderungen für Unternehmen
Bestehende Lizenzinhaber müssen die neuen Anforderungen entweder bis zum 30. April 2027 oder vor Ablauf ihrer jeweiligen Lizenz erfüllen – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Nach Abschluss der Prüfungen sind Prüfberichte von BIS-anerkannten Drittlaboren einzureichen. Zusätzlich ist eine Erklärung vorzulegen, die bestätigt, dass auch alle weiteren Modelle die Anforderungen der Entladeprüfung gemäß IS 16047 erfüllen.
Für ergänzende Prüfungen definiert BIS konkrete Stichprobenumfänge, darunter 23 Zellen und 3 Batterien. Werden die Anforderungen nicht fristgerecht erfüllt, drohen regulatorische Maßnahmen wie die Aussetzung oder der Entzug der Lizenz sowie die Streichung einzelner Modelle aus dem Geltungsbereich.
Für neue Antragsteller sieht die Regelung Übergangsmöglichkeiten vor: Anträge können weiterbearbeitet werden, wenn Prüfungen bereits laufen oder eingereicht wurden, sofern eine Verpflichtungserklärung zur Nachreichung der Kapazitätsprüfung vor Ablauf der Lizenz abgegeben wird. Nach dem 30. April 2027 entfällt diese Übergangsregelung. Ab diesem Zeitpunkt werden neue Lizenzen nach IS 16046 (Part 2) nur noch erteilt, wenn der Prüfbericht die Kapazitätsverifizierung gemäß IS 16047 (Part 3) enthält.
Auswirkungen auf Marktzugang und Compliance
Die Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und unterstreichen die zunehmende regulatorische Kontrolle im Bereich Lithiumbatterien in Indien. Hersteller und Exporteure müssen ihre Prüfprozesse und technische Dokumentation entsprechend anpassen, um weiterhin Zugang zum indischen Markt zu erhalten.
Die verpflichtende Verifizierung der Nennkapazität soll die Produktqualität und Vergleichbarkeit verbessern, führt jedoch gleichzeitig zu einem erhöhten Prüf- und Dokumentationsaufwand für Unternehmen. Weitere Details zu regulatorischen Entwicklungen und Zertifizierungsanforderungen können über offizielle BIS-Mitteilungen und entsprechende Compliance-Ressourcen abgerufen werden.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
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