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Indien verschiebt Frist zur Einhaltung von Qualitätsvorgaben für sechs Chemikalien

16. Oktober 2025

Das Ministerium für Chemikalien und Düngemittel hat am 25. April 2025 im Amtsblatt Indiens eine Reihe von Änderungsverordnungen zu bestehenden Qualitätskontrollverordnungen (QCOs) veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem Laurinsäure, Säureöl, Palmfettsäuren, Reiskleiefettsäuren, Kokosfettsäuren sowie hydrierte Reiskleiefettsäuren. In allen Fällen wurde das Inkrafttreten der jeweiligen Verordnungen einheitlich auf den 24. Oktober 2025 verschoben. Die Änderungen wurden nach Rücksprache mit dem Bureau of Indian Standards (BIS) vorgenommen und erfolgen auf Grundlage von Abschnitt 16 des BIS-Gesetzes von 2016, im öffentlichen Interesse. Es handelt sich hierbei um Aktualisierungen bestehender Verordnungen, die ursprünglich zwischen 2022 und 2024 erlassen wurden. Viele Chemikalien benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

MPR Author

About the author: Louis Gogger is Managing Director of MPR International GmbH
Publisher: MPR International GmbH

Tel.: +49 69 271 37 69 261

E-Mail: info@certification-india.com
Web: www.certification-india.com