MEITY schreibt verpflichtende Messung der Nennkapazität für tragbare Lithium-Ionen-Batterien vor
26. Februar 2026Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat eine neue Anordnung für tragbare Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien veröffentlicht, die unter die Norm IS 16046-2 fallen. Hersteller sind verpflichtet, die Nennkapazität ihrer Produkte zu deklarieren; zuletzt wurden jedoch mehrere Fälle fehlerhafter Angaben festgestellt. Zum Schutz der Verbraucherinteressen wird daher künftig eine verpflichtende Prüfung zur Messung der Nennkapazität versiegelter sekundärer Lithium-Zellen und -Batterien gemäß IS 16046 (Teil 2) eingeführt. Die Bestimmung der Nennkapazität hat entsprechend Klausel 7.3.1 der IS 16047 (Teil 3) zu erfolgen. Die Regelung tritt am 1. Mai 2027 in Kraft und gilt für Neuregistrierungen, Produkterweiterungen sowie Verlängerungen bestehender Registrierungen. Bereits erteilte Registrierungen behalten bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit; im Rahmen von Marktüberwachungsmaßnahmen ausgewählte Modelle müssen jedoch einer Überprüfung der deklarierten Nennkapazität unterzogen werden. Tragbare Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien und damit verbundene Ausrüstung und Komponenten benötigen eine BIS-Zertifizierung oder spezielle Batterie-Registrierung, um in Indien für den Import und Verkauf zugelassen zu werden.

Mit der neuen Vorgabe gehen auch Anpassungen im Prüfverfahren einher. Die Anzahl der zu testenden Muster wird erhöht, zudem ist mit verlängerten Prüfzeiten zu rechnen. Weitere Einzelheiten werden erwartet, da das Bureau of Indian Standards (BIS) noch konkrete Umsetzungsleitlinien sowie ein aktualisiertes Prüfberichtsformat (Test Report Format, TRF) veröffentlichen wird. Hersteller tragbarer Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien sollten ihre Konformitätsprozesse rechtzeitig anpassen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherzustellen.
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