Neue BIS-Verordnung zu Normen für Aluminiumprodukte in Indien veröffentlicht
17. Juli 2025Das indische Handels- und Industrieministerium hat die Verordnung über die Qualitätskontrolle von Aluminium- und Aluminiumlegierungsprodukten 2025 auf Grundlage des Bureau of Indian Standards Act von 2016 erlassen. Diese neue Vorschrift ersetzt die Fassung von 2024 und tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie verpflichtet Hersteller dazu, eine Reihe von Aluminium- und Aluminiumlegierungsprodukten gemäß bestimmten indischen Normen herzustellen und mit dem BIS-Standardzeichen zu kennzeichnen. Die entsprechenden Normen betreffen unter anderem Legierungsrohre für Bewässerungszwecke, Drähte, Stangen, Bleche sowie Verbundplatten. Ausnahmen gelten für Exportwaren sowie für Importe bis maximal 200 Kilogramm pro Jahr zu Forschungs- und Entwicklungszwecken. Diese Produkte dürfen nicht kommerziell verkauft werden und müssen anschließend als Schrott entsorgt werden. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten gestaffelte Fristen zur Einhaltung der Vorgaben.
Aluminium- und Aluminiumlegierungsprodukte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Die Zertifizierungs- und Durchsetzungsbefugnis liegt beim Bureau of Indian Standards. Verstöße gegen diese Verordnung werden gemäß den Bestimmungen des BIS-Gesetzes von 2016 geahndet. Die betroffenen Normen umfassen unter anderem IS 7092 (Teil 1 & 2), IS 5485, IS 733, IS 734, IS 736, IS 737, IS 739, IS 740, IS 5082, IS 16011, IS 17682, IS 1285, IS 2067, IS 21, IS 1254 und IS 7902 – jeweils in ihrer neuesten, durch das BIS bekanntgegebenen Fassung.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
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