Neuer BIS-Standard für AV- und IKT-Geräte in Indien
13. November 2025Das Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat mit einer im Amtsblatt vom 7. November 2025 veröffentlichten Mitteilung offiziell die Umstellung von IS 13252: Teil 1: 2010 und IS 616:2017 auf den neuen Standard IS/IEC 62368-1:2023 eingeleitet. Mit der Aktualisierung wird eine neue Produktkategorie eingeführt und ein Übergangszeitraum festgelegt, in dem die bisherigen und der neue Standard parallel gelten. Der neue Standard IS/IEC 62368-1:2023 mit dem Titel „Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnologiegeräte – Teil 1: Sicherheitsanforderungen“ wird ab dem 1. November 2028 die bisherigen Normen IS 13252 und IS 616 vollständig ersetzen. Audio-/Video- und IKT-Produkte benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Die Umstellung auf IS/IEC 62368-1:2023 bringt mehrere Vorteile mit sich: Sie vereinheitlicht die Sicherheitsanforderungen für AV- und IKT-Geräte, beseitigt Überschneidungen und vereinfacht die Konformitätsbewertung. Darüber hinaus harmonisiert sie die indischen Normen mit den internationalen IEC-Standards, was den internationalen Handel erleichtert und den Marktzugang verbessert. Der neue Standard berücksichtigt zudem neue Technologien wie Augmented Reality (AR), Virtual Reality (VR) und Mixed Reality (MR). MeitY hat einen dreijährigen Übergangszeitraum für bestehende Lizenznehmer festgelegt, der auf Konsultationen mit Branchenvertretern basiert. Detaillierte Leitlinien zur Migration für bestehende und neue BIS-Lizenznehmer werden in Kürze erwartet.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
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