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BIS aktualisiert Sicherheitsnorm für LED-Module und setzt Umstellungsfrist fest

Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat die Sicherheitsnorm IS 16103 (Teil 1):2012 überarbeitet und unter der neuen Bezeichnung IS 16103 (Teil 1):2025 / IEC 62031:2018 veröffentlicht. Diese überarbeitete Norm legt die Sicherheitsanforderungen für LED-Module zur allgemeinen Beleuchtung fest. Beide Versionen – die von 2012 und die neue von 2025 – dürfen parallel bis zum 21. Januar 2026 verwendet werden; danach verliert die ältere Fassung ihre Gültigkeit.
LED-Leuchten erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Die neue Norm enthält Definitionen für ersetzbare, nicht ersetzbare sowie nicht durch den Nutzer ersetzbare LED-Module. Die Anforderungen an die Kennzeichnung wurden überarbeitet – einschließlich der Markierungen für integrierte LED-Module und Arbeits­spannungen. Anhang B wurde entfernt, und zusätzliche Prüfungen wie Temperaturverhalten unter abnormalen Bedingungen und photobiologische Sicherheit wurden eingeführt. Bestehende Lizenznehmer müssen aktualisierte Prüfberichte und Konformitätserklärungen für ihre Modelle einreichen. Neue Anträge können bis zum Stichtag entweder nach der alten oder der neuen Norm gestellt werden, sofern eine Verpflichtung zur Umstellung abgegeben wird. Änderungen im Lizenzumfang unterliegen denselben Regelungen wie Neuanträge.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

Aadhaar 2025: STQC-Zertifizierung für L1-Geräte jetzt Pflicht in Indien

Seit dem 1. Januar 2025 sind für die Authentifizierung im Rahmen von Aadhaar in Indien nur noch Level-1 (L1) zertifizierte Registered Devices (RD) zugelassen. Aadhaar ist das nationale digitale Identifikationssystem Indiens, das auf biometrischen und demografischen Daten basiert und jeder Person eine eindeutige 12-stellige Identifikationsnummer zuweist. Mit der Umstellung endet die Nutzung von Geräten der bisherigen Level-0-Kategorie (L0); stattdessen gelten künftig strengere Sicherheits- und Standardisierungsanforderungen für L1-Geräte. Hersteller und Importeure müssen die Umstellung nun vollständig vollziehen, was unter anderem Anpassungen an Firmware, Secure-Element-Designs (SE) und PCH-Komponenten erfordert. Zuständig für die Zertifizierung ist die Standardisation Testing and Quality Certification (STQC), die das Biometric Device Certification Scheme (BDCS) betreibt und auch QR-Scanner zertifiziert. RD-Geräte benötigen in der Regel eine STQC-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Die Einführung der L1-Pflicht soll die Sicherheit und Integrität der auf Aadhaar basierenden biometrischen Authentifizierung erhöhen und eine einheitliche technische Umsetzung bei Hard- und Software sicherstellen. Hersteller müssen sich an die aktuellen Richtlinien der UIDAI halten, die im Rahmen von Registered Devices 2.0 die technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen definieren.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

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