Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat eine überarbeitete Fassung des Standards für LED-Module veröffentlicht, die in der allgemeinen Beleuchtung eingesetzt werden. Die neue Norm IS 16103 (Teil 1):2025 / IEC 62031:2018 ersetzt die bisher gültige IS 16103 (Teil 1):2012 und tritt am 21. Januar 2026 in Kraft. Zu den wesentlichen Änderungen zählen neue Definitionen für verschiedene Arten von LED-Modulen, überarbeitete Anforderungen an Kennzeichnungen, zusätzliche Sicherheitsprüfungen wie Tests auf abnormale Temperaturen und photobiologische Sicherheit sowie Anpassungen im Hinblick auf Spannungskennzeichnungen und Leuchtendesign. Nach dem Umsetzungsdatum wird der alte Standard zurückgezogen, und Lizenzen, die nicht mit der neuen Norm übereinstimmen, können widerrufen werden. LED-Module, die in der Allgemeinbeleuchtung eingesetzt werden, erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Die BIS-Zertifizierung ist ein verpflichtendes Konformitätsbewertungsverfahren gemäß indischem Recht und soll die Sicherheit, Qualität und Leistungsfähigkeit von Produkten gewährleisten. Für elektrische Komponenten wie LED-Module müssen Hersteller die Einhaltung der geltenden IS-Normen durch Prüfberichte von anerkannten BIS-Laboren nachweisen. Sowohl bestehende Lizenznehmer als auch neue Antragsteller müssen bis zum endgültigen Umsetzungsdatum den neuen Standard IS 16103 (Teil 1):2025 vollständig umsetzen, um eine Zertifizierung zu erhalten oder aufrechtzuerhalten.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Das indische Ministerium für Chemikalien und Petrochemikalien hat die Einführungstermine für drei Qualitätskontrollverordnungen (Quality Control Orders, QCOs) gemäß dem Gesetz über das Bureau of Indian Standards von 2016 offiziell verschoben. Laut den am 16. September 2025 veröffentlichten Regierungsmitteilungen treten die betreffenden Verordnungen nun am 12. September 2026 in Kraft.
Die betroffenen Chemikalien sind Polycarbonat, Ethylendichlorid und Vinylchlorid-Monomer.
Viele Chemikalien benötigen eine BIS-Zertifizierung um für die Einfuhr und den Vertrieb in Indien zugelassen werden zu können.

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Das Ministerium für Chemikalien und Düngemittel hat am 25. April 2025 im Amtsblatt Indiens eine Reihe von Änderungsverordnungen zu bestehenden Qualitätskontrollverordnungen (QCOs) veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem Laurinsäure, Säureöl, Palmfettsäuren, Reiskleiefettsäuren, Kokosfettsäuren sowie hydrierte Reiskleiefettsäuren. In allen Fällen wurde das Inkrafttreten der jeweiligen Verordnungen einheitlich auf den 24. Oktober 2025 verschoben. Die Änderungen wurden nach Rücksprache mit dem Bureau of Indian Standards (BIS) vorgenommen und erfolgen auf Grundlage von Abschnitt 16 des BIS-Gesetzes von 2016, im öffentlichen Interesse. Es handelt sich hierbei um Aktualisierungen bestehender Verordnungen, die ursprünglich zwischen 2022 und 2024 erlassen wurden. Viele Chemikalien benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

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Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat die Sicherheitsnorm IS 16103 (Teil 1):2012 überarbeitet und unter der neuen Bezeichnung IS 16103 (Teil 1):2025 / IEC 62031:2018 veröffentlicht. Diese überarbeitete Norm legt die Sicherheitsanforderungen für LED-Module zur allgemeinen Beleuchtung fest. Beide Versionen – die von 2012 und die neue von 2025 – dürfen parallel bis zum 21. Januar 2026 verwendet werden; danach verliert die ältere Fassung ihre Gültigkeit.
LED-Leuchten erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Die neue Norm enthält Definitionen für ersetzbare, nicht ersetzbare sowie nicht durch den Nutzer ersetzbare LED-Module. Die Anforderungen an die Kennzeichnung wurden überarbeitet – einschließlich der Markierungen für integrierte LED-Module und Arbeitsspannungen. Anhang B wurde entfernt, und zusätzliche Prüfungen wie Temperaturverhalten unter abnormalen Bedingungen und photobiologische Sicherheit wurden eingeführt. Bestehende Lizenznehmer müssen aktualisierte Prüfberichte und Konformitätserklärungen für ihre Modelle einreichen. Neue Anträge können bis zum Stichtag entweder nach der alten oder der neuen Norm gestellt werden, sofern eine Verpflichtung zur Umstellung abgegeben wird. Änderungen im Lizenzumfang unterliegen denselben Regelungen wie Neuanträge.
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Seit dem 1. Januar 2025 sind für die Authentifizierung im Rahmen von Aadhaar in Indien nur noch Level-1 (L1) zertifizierte Registered Devices (RD) zugelassen. Aadhaar ist das nationale digitale Identifikationssystem Indiens, das auf biometrischen und demografischen Daten basiert und jeder Person eine eindeutige 12-stellige Identifikationsnummer zuweist. Mit der Umstellung endet die Nutzung von Geräten der bisherigen Level-0-Kategorie (L0); stattdessen gelten künftig strengere Sicherheits- und Standardisierungsanforderungen für L1-Geräte. Hersteller und Importeure müssen die Umstellung nun vollständig vollziehen, was unter anderem Anpassungen an Firmware, Secure-Element-Designs (SE) und PCH-Komponenten erfordert. Zuständig für die Zertifizierung ist die Standardisation Testing and Quality Certification (STQC), die das Biometric Device Certification Scheme (BDCS) betreibt und auch QR-Scanner zertifiziert. RD-Geräte benötigen in der Regel eine STQC-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Die Einführung der L1-Pflicht soll die Sicherheit und Integrität der auf Aadhaar basierenden biometrischen Authentifizierung erhöhen und eine einheitliche technische Umsetzung bei Hard- und Software sicherstellen. Hersteller müssen sich an die aktuellen Richtlinien der UIDAI halten, die im Rahmen von Registered Devices 2.0 die technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen definieren.
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