Das indische Ministerium für Handel und Industrie hat eine neue Qualitätskontrollvorgabe für elektrische Geräte erlassen, die im gewerblichen Bereich zur Abgabe und zum Verkauf von Produkten eingesetzt werden. Diese Vorschrift mit dem Titel Verordnung über Qualitätskontrolle für elektrische Geräte zur gewerblichen Abgabe und zum Verkauf, 2025 tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Gemäß dieser Regelung müssen die genannten Geräte dem indischen Standard IS 302 (Teil 2/Abschnitt 75):2018 entsprechen, der Sicherheitsanforderungen für Haushalts- und ähnliche elektrische Geräte – insbesondere für gewerbliche Abgabe- und Verkaufsautomaten – festlegt. Diese Produkte müssen mit dem Standardzeichen versehen sein, das unter einer Lizenz des BIS nach Schema I des Anhangs II der Konformitätsbewertungsverordnung von 2018 vergeben wird. Von der Verordnung ausgenommen sind Produkte, die für den Export bestimmt sind, sowie eine begrenzte Anzahl importierter Geräte, die ausschließlich zu Forschungs- und Entwicklungszwecken verwendet und nicht kommerziell verkauft werden dürfen. Appliances-for-Commercial-Dispensing-and-Vending erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in India zugelassen zu werden.
Die Umsetzungsfristen variieren je nach Unternehmensgröße: Für alle Unternehmen außer Kleinst- und Kleinbetrieben gilt der Stichtag 1. Oktober 2025. Kleine Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2026 konform sein, während Kleinstunternehmen bis zum 1. April 2026 Zeit haben. Das BIS ist als Zertifizierungs- und Durchsetzungsbehörde für diese Regelung benannt. Verstöße gegen die Verordnung werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das Bureau of Indian Standards von 2016 geahndet. Aktualisierte Fassungen des genannten indischen Standards, einschließlich etwaiger Änderungen, treten ab dem jeweiligen Bekanntgabedatum in Kraft.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Das Ministerium für Bergbau hat am 17. April 2025 die neue Verordnung mit dem Titel „Refined Zinc (Quality Control) Order, 2025“ im Rahmen des Bureau of Indian Standards Act, 2016 erlassen. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und schreibt vor, dass raffiniertes Zink der indischen Norm IS 209:2024 entsprechen muss. Die Regelung gilt nur für Produkte, die für den Binnenmarkt bestimmt sind; Waren für den Export sind davon ausgenommen. Produkte müssen das BIS-Standardsiegel tragen und gemäß Schema-1 von Anhang-II der BIS-Vorschriften zur Konformitätsbewertung von 2018 zertifiziert sein. Die Zertifizierung und Durchsetzung übernimmt das Bureau of Indian Standards. Produkte wie Raffiniertes Zink, aber auch raffinierter Nickel u.a. erfordern in der Regel eine BIS ISI-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.
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Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat eine Änderung zur Verordnung über die Sicherheit von Maschinen und elektrischen Geräten (Omnibus Technical Regulation) aus dem Jahr 2024 veröffentlicht. Gemäß der neu erlassenen Änderungsverordnung von 2025 wurde der Zeitplan für die Umsetzung der Vorschriften verlängert. Insbesondere wurde die ursprüngliche Klausel, die eine Umsetzung ein Jahr nach Veröffentlichung vorsah, durch ein festes Datum ersetzt – den 1. September 2026. Diese Änderung wirkt sich auf den Zeitrahmen für die verpflichtende Zertifizierung und regulatorische Einhaltung bei Maschinen und elektrischen Produkten aus, die unter die Verordnung fallen. Im Zuge der geplanten regulatorischen Anpassungen wird für viele Arten von Maschinen, Anlagen, Pumpen und anderen Produkten eine BIS-Zertifizierung nach Scheme X erforderlich sein, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.
Additionally, the updated regulation clarifies that while the main categories of machines and electrical equipment listed in the First Schedule will become subject to the order starting September 1, 2026, the associated assemblies, sub-assemblies, and components will only become regulated from dates that the Central Government will announce separately via official notification. This ensures phased compliance and provides stakeholders more time to adjust to the regulatory changes.
Since 2012, the BIS has been gradually expanding the certification catalog and continuously adding additional goods. BIS certification mandatory for many electronic products for industrial and consumer uses. Factory inspections are also required for some products.
If you are interested in understanding what requirements are needed for your product to be imported into India, please do not hesitate to contact us by email or phone (Europe: +49-69-271 37 69 261, US: +1 773 654-2673). If a certification need is discovered we can provide a quotation to make sure that all your certification needs are covered.
If you have any questions you can also use our chat-window in the bottom right. (Please check your browser settings if you can’t see the window)
For more information about BIS certification, please refer to our free brochure „BIS Certification Made Easy„.
Die Einführung der neuen Zertifizierungspflicht unter dem BIS Scheme X bringt für Hersteller im Maschinen- und Anlagenbau erhebliche Unsicherheiten mit sich. Ab dem 28. August 2025 müssen zahlreiche Maschinenarten wie Pumpen, Kompressoren, Verpackungsmaschinen und elektrische Anlagen eine BIS-Zertifizierung nach Scheme X vorweisen, um in Indien verkauft oder importiert werden zu dürfen. Allerdings sind viele der für die Zulassung relevanten Rahmenbedingungen bislang nicht abschließend definiert, was zu Verzögerungen und Planungsproblemen führt.
Besonders betroffen sind Hersteller, die ihre Produkte bereits für den indischen Markt vorbereiten. Die Unsicherheit über konkrete Anforderungen, wie etwa die anzuwendenden technischen Normen oder die genaue Auslegung der Prüfverfahren, erschwert die rechtzeitige Antragstellung. Zudem sind die Bearbeitungszeiten für Zertifizierungsanträge derzeit lang, da zusätzlicher Klärungsbedarf besteht und die Behörden stark ausgelastet sind .
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die indische Regierung Ende Juni ein umfassendes Amendment angekündigt, das die offenen Punkte möglichst vollumfänglich adressieren soll. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass sich der Umfang zulassungspflichtiger Produkte nochmals erweitern soll. Hersteller sind daher gut beraten, bereits jetzt mit der Antragstellung zu beginnen, um größere Verzögerungen oder wirtschaftliche Schäden durch mögliche Importstopps zu vermeiden. Ein Aufschub der Deadline ist zwar wahrscheinlich, wird jedoch voraussichtlich erst im August kommuniziert werden.
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Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MEITY) gab am 12. März 2025 eine Klarstellung heraus, die besagt, dass analoge CCTV-Kameras von der Einhaltung der Grundlegenden Sicherheitsanforderungen (ER-01) befreit sind. Daraufhin gab das Bureau of Indian Standards (BIS) am 1. April 2025 detaillierte Anweisungen heraus, in denen die aktualisierten Konformitätsverfahren für Antragsteller und Lizenznehmer im Rahmen des BIS CRS-Systems beschrieben werden. Viele elektronische Produkte benötigen in der Regel eine BIS CRS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.
Hersteller mit bereits registrierten analogen CCTV-Kameramodellen müssen über das dafür vorgesehene BIS-Modul eine Selbsterklärung einreichen, in der alle Modelle aufgeführt sind, die in ihren Lizenzbereich fallen. Diese Erklärung, für die keine neuen Prüfberichte erforderlich sind, muss bis zum 9. April 2025 abgeschlossen sein. Nach diesem Datum gelten nur noch analoge Modelle oder solche, die den ER-Normen entsprechen, für die Lizenz. Außerdem muss in jedem neuen Prüfbericht der Kameratyp eindeutig angegeben werden. Bei Anträgen, die nach dem 9. April eingereicht werden, dürfen analoge und nicht-analoge Modelle nicht unter derselben ID zusammengefasst werden.
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