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Indien erweitert BIS-CRS auf eigenständige Festplatten

Indien baut seinen regulatorischen Rahmen für Elektronikprodukte weiter aus und nimmt zusätzliche Produktkategorien in das BIS-CRS-System auf. Mit der jüngsten Anpassung werden eigenständige Festplatten in den Geltungsbereich aufgenommen, wodurch die Anforderungen an die BIS-Zertifizierung für IT- und Speicherhardware weiter verschärft werden. Diese Maßnahme unterstreicht das Ziel der Behörden, Sicherheits- und Qualitätsstandards im indischen Markt konsequent durchzusetzen.

Das Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat die Compulsory Registration Order (CRO) aus dem Jahr 2021 entsprechend geändert und eigenständige Hard Disk Drives (HDDs) ausdrücklich in die Liste der regulierten Produkte aufgenommen. Künftig müssen diese Geräte den Anforderungen der indischen Norm IS 13252 (Teil 1): 2010 entsprechen, die Sicherheitsanforderungen für IT-Geräte definiert. Das Inkrafttreten der neuen Verpflichtung ist für den 05. November 2026 vorgesehen, wodurch Unternehmen eine Übergangsfrist zur Umsetzung erhalten. Eigenständige Festplatten erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Erweiterung des Geltungsbereichs im BIS-CRS-System

Bereits vor dieser Änderung unterlagen bestimmte Speicherprodukte den Anforderungen des BIS Compulsory Registration Scheme (CRS), darunter externe USB-Festplatten sowie externe Solid-State-Speichergeräte mit einer Kapazität von mehr als 256 GB. Mit der Aufnahme eigenständiger HDDs wird eine bestehende regulatorische Lücke geschlossen, sodass nun auch nicht USB-basierte Speicherlösungen den gleichen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen unterliegen.

Die Norm IS 13252 (Teil 1): 2010 orientiert sich an internationalen Sicherheitsprinzipien und behandelt Risiken wie elektrische Gefährdungen, Brandrisiken und mechanische Sicherheit. Durch die Ausweitung dieser Anforderungen auf eigenständige Festplatten soll ein einheitliches Sicherheitsniveau über verschiedene Speichertechnologien hinweg gewährleistet werden.

Auswirkungen auf Marktzugang und Konformität

Hersteller, Importeure und Händler von eigenständigen Festplatten müssen sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um die Frist im November 2026 einzuhalten. Dazu gehören Produkttests in anerkannten Prüflaboren, die Registrierung bei der Bureau of Indian Standards (BIS) sowie die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Produkte.

Eine Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu erheblichen Einschränkungen beim Marktzugang führen, einschließlich Importverboten oder Verkaufsverboten für nicht zertifizierte Produkte. Unternehmen im Bereich Datenspeicherung sollten daher ihre Produktportfolios überprüfen und die notwendigen Zertifizierungsprozesse rechtzeitig einleiten.

Diese regulatorische Erweiterung verdeutlicht Indiens Bestreben, den Verbraucherschutz zu stärken und die Einhaltung etablierter Sicherheitsstandards für elektronische Produkte sicherzustellen. Weitere Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und entsprechende regulatorische Quellen bereitgestellt werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

Indien führt BIS-Qualitätskontrollverordnung für Aluminiumprodukte ein

Indien hat mit der Aluminium and Aluminium Alloy Products (Quality Control) Order, 2026 eine neue regulatorische Maßnahme für den Aluminiumsektor veröffentlicht. Die vom Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) erlassene Verordnung führt verpflichtende BIS-Zertifizierungsanforderungen für verschiedene Aluminium- und Aluminiumlegierungsprodukte ein, die auf dem indischen Markt vertrieben werden. Damit unterstreicht die indische Regierung ihre Bemühungen zur Verbesserung von Produktqualität, Sicherheit und Standardisierung in der Industrie. Aluminium- und Aluminiumlegierungsprodukte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Gemäß der neuen Vorschrift müssen 17 Kategorien von Aluminiumprodukten künftig den entsprechenden Indian Standards (IS) entsprechen und mit dem vom Bureau of Indian Standards (BIS) vergebenen ISI-Zeichen gekennzeichnet sein. Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem Bewässerungsrohre, EC-Grade-Aluminiumstäbe, Aluminiumfolie für pharmazeutische Verpackungen sowie Aluminium-Verbundplatten.

BIS-Zertifizierungspflichten für Aluminiumprodukte

Die Qualitätskontrollverordnung (QCO) legt verbindliche Konformitätsanforderungen für Hersteller und Importeure fest, die betroffene Aluminiumprodukte in Indien vertreiben. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die jeweiligen indischen Normen erfüllen, bevor diese auf den Markt gebracht werden dürfen.

Das BIS-Zertifizierungsverfahren umfasst üblicherweise Produkttests, Werksinspektionen sowie regelmäßige Überwachungsmaßnahmen zur Sicherstellung der fortlaufenden Konformität mit den indischen Vorschriften. Nach erfolgreicher Zertifizierung dürfen Hersteller das ISI-Zeichen verwenden, das die Einhaltung der nationalen Qualitäts- und Sicherheitsstandards bestätigt.

Die Einführung der Anforderungen erfolgt gestaffelt nach Unternehmensgröße. Für große und mittlere Unternehmen tritt die Verordnung am 1. Dezember 2026 in Kraft. Kleine Unternehmen müssen die Anforderungen ab dem 1. März 2027 erfüllen, während Kleinstunternehmen bis zum 1. Juni 2027 Zeit für die Umsetzung erhalten.

Ausnahmen und Auswirkungen auf den Marktzugang

Die Verordnung enthält zudem bestimmte Ausnahmeregelungen. Produkte, die ausschließlich für den Export hergestellt werden, sind von der verpflichtenden BIS-Zertifizierung ausgenommen. Darüber hinaus dürfen jährlich bis zu 200 Kilogramm der betroffenen Produkte zu Forschungs- und Entwicklungszwecken importiert werden, sofern diese ausschließlich nichtkommerziell genutzt und entsprechende Aufzeichnungen geführt werden.

Mit der Einführung dieser Qualitätskontrollverordnung wird die regulatorische Überwachung der Aluminium-Lieferkette in Indien weiter verstärkt. Hersteller, Exporteure und Importeure sollten daher ihre Compliance-Strategien frühzeitig überprüfen und gegebenenfalls Zertifizierungsprozesse vorbereiten. Insbesondere für ausländische Hersteller können zusätzliche Prüfungen, Werksaudits und technische Dokumentationsanforderungen relevant werden.

Die neue Regelung ist Teil der fortlaufenden Ausweitung verpflichtender Qualitätskontrollmaßnahmen in Indien für Industrieprodukte und Materialien. Weitere regulatorische Informationen und Aktualisierungen können über BIS-Mitteilungen und einschlägige Compliance-Kanäle veröffentlicht werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

Indien aktualisiert WPC-Vorgaben für IP-Kamera-Software

Indien hat eine überarbeitete Regelung zur WPC-Zertifizierung für IP-Kameras veröffentlicht. Grundlage ist ein aktualisiertes Rundschreiben des Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) vom 2. Februar 2026, das eine frühere Mitteilung aus November 2025 präzisiert. Die Anpassung der WPC-Zertifizierung betrifft insbesondere Anforderungen an Software-Updates und Cybersicherheit von ER-zertifizierten Geräten. IP-Kameras erfordern in der Regel eine WPC-Zertifizierung, um in Indien für den Import und Verkauf zugelassen zu werden.

Verlängerte Fristen für EoL-Bibliotheken und Firmware-Updates

Eine wesentliche Änderung betrifft den Umgang mit End-of-Life (EoL)-Bibliotheken in der Firmware. Während zuvor eine Aktualisierung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf erforderlich war, wurde diese Frist nun auf ein Jahr verlängert. Damit erhalten Hersteller und OEMs mehr Zeit, notwendige Anpassungen umzusetzen und die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten.

Trotz dieser Verlängerung bleibt die Einhaltung strikt geregelt: Geräte gelten als nicht konform, wenn sie nach Ablauf eines Jahres weiterhin veraltete oder nicht unterstützte Bibliotheken verwenden. Hersteller müssen daher sicherstellen, dass Firmware-Updates rechtzeitig implementiert werden, um regulatorische Anforderungen einzuhalten.

Zudem schafft die überarbeitete Mitteilung mehr Klarheit für Produkte im Zertifizierungsprozess. Prüfmuster gelten weiterhin als konform, sofern die EoL-Bibliotheken innerhalb der neuen Frist aktualisiert werden und während der Tests keine Sicherheitslücken festgestellt oder offengelegt werden. Diese Klarstellung erleichtert den Zertifizierungsablauf und reduziert Unsicherheiten für Antragsteller.

Unveränderte Sicherheitsanforderungen und strengere Bewertung

Die Anforderungen an den Umgang mit Sicherheitslücken bleiben unverändert streng. Kritische Schwachstellen müssen weiterhin umgehend behoben werden, und eine Impact-Analyse ist innerhalb von zehn Tagen vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Laborverifizierung erforderlich, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bestätigen.

Besonders hervorzuheben ist, dass Produkte bei Feststellung von Schwachstellen während Tests oder Verifizierungen als nicht konform eingestuft werden. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob sich das Produkt noch im Prüfverfahren befindet oder bereits zertifiziert wurde.

Insgesamt sorgt die Überarbeitung für mehr Flexibilität bei gleichbleibend hohen Sicherheitsanforderungen. Hersteller, Importeure und Exporteure von IP-Kameras sollten ihre Software-Update-Prozesse entsprechend anpassen, um die Anforderungen der WPC-Zertifizierung weiterhin zu erfüllen. Weitere Details können über offizielle regulatorische Mitteilungen und Zertifizierungsressourcen eingesehen werden.

Die WPC-Zertifizierung ist für drahtlose Produkte erforderlich, damit sie in Indien verwendet und verkauft werden können.
Die nationale Rundfunkbehörde WPC (Wireless Planning & Coordination) ist für diese Zertifizierung zuständig, um die Erteilung von Amateurfunklizenzen sowie die Zuweisung und Überwachung des Frequenzspektrums zu regeln.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Weitere Informationen über die WPC-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “WPC-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

BIS Standards – Implementierungen im nächsten Monat – Mai 2026

Wir veröffentlichen regelmäßig Vorabinformationen des Bureau of Indian Standards (BIS) zu neuen Quality Control Orders, die in Kürze in Kraft treten. Betroffene Produkte müssen eine BIS-Zertifizierung besitzen, um für die Einfuhr und den Vertrieb in Indien zugelassen zu werden. Innerhalb des nächsten Monats tritt der Standard IS/IEC 62368: Part 1: 2023 Kraft, für Audio-/Video- sowie IT- und Kommunikationsgeräte mit Sicherheitsanforderungen.

Die Quality Control Orders (QCOs) des Bureau of Indian Standards (BIS) sind verbindliche Vorschriften, die sicherstellen, dass bestimmte Produkte den nationalen Qualitätsstandards entsprechen. Während BIS-Standards normalerweise freiwillig sind, machen QCOs die Einhaltung verpflichtend und dienen dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sowie der Sicherung der Produktqualität in Indien.

Ministry/ Department// Ministerium/ AbteilungProduct/ ProduktIndian StandardEnforcement date/ Datum des Inkrafttretens
Ministry of Electronics and Information TechnologyAudio/Video, Information and Communication Technology Equipment – Part 1 Safety RequirementsIS/IEC 62368: Part 1: 20231 May 2026

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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

Indien verlängert BIS-Fristen für IS 302 (Teil 1) Konformität

Indien hat die Fristen für die Umsetzung der BIS-Zertifizierung gemäß IS 302 (Teil 1) für elektrische Geräte verlängert. Die vom Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) veröffentlichte Aktualisierung verschiebt die bisherigen Termine und gibt Herstellern mehr Zeit, die Sicherheitsanforderungen für Haushalts-, gewerbliche und ähnliche Elektrogeräte zu erfüllen. Diese Anpassung der BIS-Zertifizierung nach IS 302 (Teil 1) soll eine reibungslosere Umsetzung der regulatorischen Vorgaben ermöglichen und betriebliche Belastungen reduzieren. Elektrische Geräte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um in Indien importiert und verkauft werden zu dürfen.

Neue Umsetzungsfristen und regulatorischer Rahmen

Die überarbeitete Zeitplanung sieht gestaffelte Fristen je nach Unternehmensgröße vor. Großhersteller müssen die Anforderungen nun bis zum 1. Oktober 2026 erfüllen, anstelle des zuvor festgelegten Termins im März 2026. Für kleine Unternehmen gilt eine Frist bis zum 1. Januar 2027, während Kleinstunternehmen bis zum 1. April 2027 Zeit haben, die Konformität sicherzustellen.

IS 302 (Teil 1) ist ein zentraler Bestandteil des indischen Sicherheitsrahmens für Elektrogeräte und basiert auf grundlegenden internationalen Sicherheitsprinzipien. Die Norm definiert Anforderungen an elektrische Sicherheit, Konstruktion und Betrieb, um Risiken für Nutzer zu minimieren. Die Einhaltung der BIS-Zertifizierung bestätigt, dass Produkte diese sicherheitsrelevanten Kriterien erfüllen und somit für den Marktzugang geeignet sind.

Zusätzlich wurden bestimmte Ausnahmen präzisiert. So sind bis zu 200 importierte Einheiten für Forschungs- und Entwicklungszwecke von der Zertifizierungspflicht ausgenommen. Ebenso fallen Produkte, die in Indien ausschließlich für den Export hergestellt werden, nicht unter diese Anforderungen.

Auswirkungen für Hersteller und Marktzugang

Die Fristverlängerung verschafft Herstellern mehr Zeit, ihre Produkte, Prüfprozesse und technischen Unterlagen an die Anforderungen von IS 302 (Teil 1) anzupassen. Dies ist insbesondere für Unternehmen mit umfangreichen Produktportfolios oder komplexen Anpassungsprozessen von Bedeutung.

Gleichzeitig bleiben die technischen Anforderungen unverändert streng. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Sicherheitskriterien bis zu den jeweiligen Fristen vollständig erfüllt sind. Für internationale Anbieter und lokale Produzenten ist die frühzeitige Planung von Prüfungen und Zertifizierungsverfahren entscheidend, um Verzögerungen beim Marktzugang zu vermeiden.

Hersteller, die den indischen Markt bedienen möchten, sollten die verlängerten Fristen gezielt nutzen, um Konformitätsbewertungen vorzubereiten und mit akkreditierten Prüflaboren zusammenzuarbeiten. Weitere regulatorische Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und entsprechende Zertifizierungsressourcen eingeholt werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

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Indien führt verpflichtende BIS-Zertifizierung für CCTV-Kameras ein

Die regulatorischen Anforderungen für Überwachungstechnik in Indien werden deutlich verschärft, da die BIS Zertifizierung für CCTV-Kameras künftig verpflichtend ist. Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat sämtliche bisherigen Ausnahmeregelungen aufgehoben und leitet damit eine strengere Durchsetzungsphase im Rahmen der Compulsory Registration Order (CRO) ein. Diese Entwicklung hat weitreichende Konsequenzen für Hersteller und Importeure, die bislang von Übergangsregelungen profitiert haben.

Mit einem Office Memorandum vom 16. Januar 2026 hat MeitY alle bisherigen Erleichterungen im Zusammenhang mit den Essential Requirements (ER) für CCTV-Kameras zurückgezogen. Diese Ausnahmen hatten es ermöglicht, bestimmte nicht vollständig konforme Produkte weiterhin zeitlich befristet in Verkehr zu bringen. Nun wurde klargestellt, dass keine weiteren Verlängerungen gewährt werden. CCTV-Kameras und ähnliche Produkte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Auslaufen der Übergangsregelungen für nicht konforme Produkte

Eine zentrale Änderung betrifft das Ende der Abverkaufsfrist für CCTV-Kameras ohne vollständige ER-Konformität. Zuvor durften Produkte, die vor dem 9. April 2025 hergestellt oder importiert wurden, weiterhin verkauft werden, auch wenn sie die Anforderungen nicht vollständig erfüllten. Diese Regelung wurde nun vollständig aufgehoben, wodurch keine Restbestände ohne entsprechende Zertifizierung mehr vermarktet werden dürfen.

Ab dem 1. April 2026 dürfen ausschließlich CCTV-Kameras in Indien verkauft werden, die die festgelegten Essential Requirements erfüllen und entsprechend zertifiziert sind. Diese Vorschrift gilt einheitlich für inländische Hersteller, Importeure und Händler. Die Maßnahme unterstreicht die Absicht der Behörden, einheitliche Sicherheits-, Qualitäts- und Leistungsstandards für Überwachungsgeräte durchzusetzen.

Auswirkungen auf Hersteller und Marktzugang

Mit dem Wegfall der Ausnahmeregelungen steigt der Handlungsdruck für alle Marktteilnehmer erheblich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die BIS ER-Anforderungen vollständig erfüllen, um weiterhin Zugang zum indischen Markt zu behalten. Andernfalls drohen Vertriebsverbote und Marktausschluss.

Die ER-Anforderungen zielen insbesondere darauf ab, die Zuverlässigkeit sowie die Cybersecurity von Überwachungssystemen zu verbessern. Dies steht im Einklang mit den zunehmenden regulatorischen Bestrebungen Indiens, die Sicherheit digitaler Infrastrukturen zu stärken und Verbraucher besser zu schützen.

Unternehmen sollten ihre Konformitätsstrategien zeitnah überprüfen, bestehende Produktportfolios analysieren und notwendige Zertifizierungsprozesse einleiten. Dazu gehören unter anderem technische Prüfungen, Dokumentationsanforderungen und die Einholung entsprechender Zulassungen vor Ablauf der Frist im April 2026. Weitere regulatorische Informationen können über offizielle Stellen und spezialisierte Compliance-Ressourcen bezogen werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

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Indien: BIS veröffentlicht neue Vorgaben zur Kapazitätsprüfung von Lithiumbatterien

Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat neue Umsetzungsrichtlinien zur Überprüfung der Nennkapazität von Lithiumbatterien in Indien veröffentlicht. Diese regulatorische Aktualisierung erfolgt im Anschluss an eine Anordnung des Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) und verschärft die Anforderungen an die Konformitätsbewertung für Hersteller von versiegelten sekundären Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien.

Die neuen Vorgaben gelten für tragbare, versiegelte Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien im Anwendungsbereich der Norm IS 16046 (Part 2). Künftig muss die verifizierte Nenn- bzw. deklarierte Kapazität gemäß Abschnitt 7.3.1 der Norm IS 16047 (Part 3):2018 nachgewiesen werden, der die Entladeleistung bei 20°C definiert. Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Fristen und Prüfanforderungen für Unternehmen

Bestehende Lizenzinhaber müssen die neuen Anforderungen entweder bis zum 30. April 2027 oder vor Ablauf ihrer jeweiligen Lizenz erfüllen – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Nach Abschluss der Prüfungen sind Prüfberichte von BIS-anerkannten Drittlaboren einzureichen. Zusätzlich ist eine Erklärung vorzulegen, die bestätigt, dass auch alle weiteren Modelle die Anforderungen der Entladeprüfung gemäß IS 16047 erfüllen.

Für ergänzende Prüfungen definiert BIS konkrete Stichprobenumfänge, darunter 23 Zellen und 3 Batterien. Werden die Anforderungen nicht fristgerecht erfüllt, drohen regulatorische Maßnahmen wie die Aussetzung oder der Entzug der Lizenz sowie die Streichung einzelner Modelle aus dem Geltungsbereich.

Für neue Antragsteller sieht die Regelung Übergangsmöglichkeiten vor: Anträge können weiterbearbeitet werden, wenn Prüfungen bereits laufen oder eingereicht wurden, sofern eine Verpflichtungserklärung zur Nachreichung der Kapazitätsprüfung vor Ablauf der Lizenz abgegeben wird. Nach dem 30. April 2027 entfällt diese Übergangsregelung. Ab diesem Zeitpunkt werden neue Lizenzen nach IS 16046 (Part 2) nur noch erteilt, wenn der Prüfbericht die Kapazitätsverifizierung gemäß IS 16047 (Part 3) enthält.

Auswirkungen auf Marktzugang und Compliance

Die Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und unterstreichen die zunehmende regulatorische Kontrolle im Bereich Lithiumbatterien in Indien. Hersteller und Exporteure müssen ihre Prüfprozesse und technische Dokumentation entsprechend anpassen, um weiterhin Zugang zum indischen Markt zu erhalten.

Die verpflichtende Verifizierung der Nennkapazität soll die Produktqualität und Vergleichbarkeit verbessern, führt jedoch gleichzeitig zu einem erhöhten Prüf- und Dokumentationsaufwand für Unternehmen. Weitere Details zu regulatorischen Entwicklungen und Zertifizierungsanforderungen können über offizielle BIS-Mitteilungen und entsprechende Compliance-Ressourcen abgerufen werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

BIS Standards – Implementierungen im nächsten Monat – April 2026

Wir veröffentlichen regelmäßig Vorabinformationen des Bureau of Indian Standards (BIS) zu neuen Quality Control Orders, die in Kürze in Kraft treten. Betroffene Produkte müssen eine BIS-Zertifizierung besitzen, um für die Einfuhr und den Vertrieb in Indien zugelassen zu werden. Im April 2026 treten mehrere QCOs gleichzeitig in Kraft, mit einem klaren Fokus auf Metallprodukte wie Kochgeschirr, Haushaltsutensilien, Aluminiumprodukte sowie entsprechende Zubehörteile.

Die Quality Control Orders (QCOs) des Bureau of Indian Standards (BIS) sind verbindliche Vorschriften, die sicherstellen, dass bestimmte Produkte den nationalen Qualitätsstandards entsprechen. Während BIS-Standards normalerweise freiwillig sind, machen QCOs die Einhaltung für betroffene Produkte verpflichtend. Dies dient dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sowie der Sicherung der Produktqualität in Indien. QCOs gelten für eine Vielzahl von Produkten wie Chemikalien, Metalle, Spielzeug und Elektrogeräte. Verstöße gegen QCOs können strenge Strafen nach sich ziehen, einschließlich Geld- oder Haftstrafen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die neuen Quality Control Orders, die nächsten Monat in Kraft treten werden:

Ministry/ Department// Ministerium/ AbteilungProduct/ ProduktIndian StandardEnforcement date/ Datum des Inkrafttretens
Ministry of SteelCookwareIS 1475614 April 2026
Ministry of SteelUtensilsIS 1398314 April 2026
Ministry of SteelFood & Beverage CansIS 1842714 April 2026
Ministry of Commerce & IndustryAluminium utensilsIS 166014 April 2026
Ministry of Commerce & IndustryAluminium beverage cansIS 1440714 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Work chairsIS 1763114 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Chairs & stoolsIS 1763214 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Tables & desksIS 1763314 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Storage unitsIS 1763414 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)BedsIS 1763514 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Bunk bedsIS 1763614 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Electrical accessoriesVarious IS standards (amendment, no new central standard block)14 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Aluminium & aluminium alloy productsVarious IS standards (e.g. IS 733, IS 736, IS 737, IS 739, IS 1285, etc.)14 April 2026 (phased enforcement start)

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BIS veröffentlicht Richtlinien für Extended Reality-Produktzertifizierung in Indien

Die BIS-Zertifizierung für Extended Reality-Produkte tritt in eine neue Phase ein, nachdem das Bureau of Indian Standards (BIS) aktualisierte Umsetzungsrichtlinien veröffentlicht hat. Die Vorgaben betreffen Extended-Reality-(XR)-Produkte, einschließlich Augmented Reality (AR), Virtual Reality (VR) und Mixed Reality (MR), und stehen im Einklang mit der Mitteilung des Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) vom 29. Oktober 2025.

Der aktualisierte Rahmen schreibt die Einhaltung der Anforderungen im Rahmen des Compulsory Registration Scheme (CRS) vor und führt den Sicherheitsstandard IS/IEC 62368-1:2023 für XR-Geräte ein. Während einer Übergangsfrist dürfen die bisherigen Normen IS 13252-1 oder IS 616 parallel zum neuen Standard noch bis zum 1. Mai 2026 angewendet werden. Nach diesem Stichtag bleiben ausschließlich Zulassungen gültig, die auf IS/IEC 62368-1 basieren. Extended-Reality-(XR)-Produkte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Übergangsanforderungen für bestehende Lizenzinhaber

Hersteller, die bereits über BIS-Lizenzen für XR-Produkte verfügen, müssen vor dem 1. Mai 2026 einen strukturierten Umstellungsprozess durchführen. Dazu gehört die erneute Prüfung von Leitmodellen in BIS-anerkannten Prüflaboren gemäß IS/IEC 62368-1:2023 sowie die Einreichung aktualisierter Prüfberichte über das BIS-Portal. Zusätzlich ist eine Erklärung erforderlich, dass alle zugehörigen Serienmodelle den neuen Anforderungen entsprechen.

Werden diese Schritte nicht fristgerecht umgesetzt, drohen regulatorische Maßnahmen wie der Entzug der Lizenz oder die Streichung einzelner Modelle aus dem Geltungsbereich. Nach erfolgreicher Prüfung stellt BIS eine Bestätigung aus, in der die konformen Modelle aufgeführt sind und somit weiterhin vermarktet werden dürfen.

Regelungen für neue Anträge und Lizenzänderungen

Die Richtlinien definieren auch klare Vorgaben für neue Antragsteller sowie für Änderungen bestehender Lizenzen. Bereits eingereichte Anträge nach alten Normen können weiterhin bearbeitet werden. Neue Anträge dürfen bis zum 1. Mai 2026 sowohl nach alten als auch nach neuen Standards gestellt werden. Antragsteller, die sich für die alten Normen entscheiden, müssen jedoch verbindlich erklären, dass sie vor Ablauf der Frist auf den neuen Standard umstellen.

Nach dem Ende der Übergangsfrist werden keine neuen Lizenzen mehr auf Basis der alten Normen erteilt. Gleiches gilt für Erweiterungen des Lizenzumfangs, etwa bei der Aufnahme neuer XR-Modelle. Entsprechende Anträge unter alten Standards werden nur innerhalb der Übergangsphase oder bis zum Beginn der Umstellung akzeptiert.

Insgesamt unterstreichen die neuen BIS-Vorgaben das Ziel, die Sicherheitsanforderungen für aufkommende XR-Technologien in Indien zu verschärfen. Hersteller und Exporteure sollten daher frühzeitig auf den Standard IS/IEC 62368-1:2023 umstellen, um Unterbrechungen beim Marktzugang zu vermeiden. Weitere Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und entsprechende Compliance-Ressourcen eingeholt werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

BIS-Zertifizierung – Umstellung auf IS/IEC 62368-1:2023

Die BIS-Zertifizierung für Audio-/Video- und IKT-Geräte in Indien wird durch die Einführung der Norm IS/IEC 62368-1:2023 umfassend aktualisiert. Auf Grundlage der MeitY-Mitteilung vom 29. Oktober 2025 hat das Bureau of Indian Standards (BIS) offizielle Leitlinien für den Übergang von bisherigen Sicherheitsstandards veröffentlicht. Ziel dieser Maßnahme ist die stärkere Angleichung an internationale Sicherheitsanforderungen für elektronische Produkte.

Die neuen Vorgaben ersetzen die bisherigen Normen IS 616:2017 sowie IS 13252 (Teil 1):2010 durch einen modernen, risikobasierten Sicherheitsansatz gemäß IS/IEC 62368-1:2023. Für Hersteller gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2028, in der sowohl alte als auch neue Normen parallel angewendet werden dürfen. Audio-/Video- und IKT-Geräte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um in Indien für Import und Vertrieb zugelassen zu werden.

Anwendungsbereich, Fristen und Pflichten für Hersteller

Die Umstellung betrifft eine Vielzahl von Produkten im Rahmen des Compulsory Registration Scheme (CRS), darunter Laptops, Fernseher, Drucker, Scanner, Powerbanks, CCTV-Kameras, Smart Speaker, kabellose Kopfhörer, Webcams und Verstärker. Nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. November 2028 werden die bisherigen Normen vollständig zurückgezogen, sodass ausschließlich IS/IEC 62368-1:2023 gültig bleibt.

Bestehende Zertifikatsinhaber müssen die Umstellung fristgerecht durchführen, um ihre Marktzulassung zu behalten. Dazu gehört die Einreichung vollständiger Prüfberichte für Leitmodelle aus BIS-anerkannten Prüflaboren sowie die Antragstellung über das BIS-Portal im Rahmen von Normrevisionen oder -änderungen. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich, die bestätigt, dass alle Serienmodelle den neuen Anforderungen entsprechen. Bei Nichteinhaltung drohen nach Ablauf der Frist der Entzug der Lizenz oder die Streichung einzelner Modelle.

Für bestimmte Produktgruppen gelten ergänzende Anforderungen. So müssen beispielsweise Fernseher zusätzlich der Norm IS 18112:2025 entsprechen, Mobiltelefone der IS 16333 (Teil 3):2022 und IP-basierte CCTV-Kameras spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen. Entsprechende Prüfberichte oder, falls nicht zutreffend, formale Erklärungen sind vorzulegen.

Auswirkungen auf neue Anträge und Marktzugang

Für neue Antragsteller besteht während der Übergangsphase weiterhin die Möglichkeit, Zertifizierungen nach den bisherigen Normen zu beantragen, sofern Prüfungen bereits abgeschlossen oder Muster eingereicht wurden. In diesen Fällen ist jedoch eine verbindliche Erklärung zur späteren Umstellung auf IS/IEC 62368-1:2023 erforderlich. Nach dem Stichtag im November 2028 werden keine neuen Zulassungen mehr auf Basis der alten Normen erteilt.

Die Einführung der neuen Norm stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem international harmonisierten Sicherheitsrahmen dar. Hersteller und Exporteure sollten frühzeitig mit der Umstellung beginnen, um Compliance-Risiken und mögliche Unterbrechungen im Marktzugang zu vermeiden. Weitere Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und einschlägige Zertifizierungsquellen bezogen werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

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