Das Wireless Planning and Coordination (WPC) Wing des indischen Telekommunikationsministeriums hat am 18. Januar 2024 eine überarbeitete Liste von drahtlosen Geräten veröffentlicht, die von der Lizenzpflicht befreit sind. Die aktualisierte Regelung erweitert die bisherigen Ausnahmen und umfasst nun zusätzliche Funkanwendungen mit geringer Leistung und kurzer Reichweite, darunter Wi-Fi, Bluetooth, RFID, UWB, V2X und Drohnenkommunikationssysteme, die innerhalb festgelegter Frequenzbereiche betrieben werden dürfen. Drahtlose Module und Geräte, die unter SRD- oder UWB-Bedingungen betrieben werden, erfordern in der Regel eine WPC-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Konkret dürfen Geräte künftig lizenzfrei betrieben werden, sofern sie bestimmte technische Vorgaben hinsichtlich Frequenzbereich, Sendeleistung und Bandbreite einhalten – beispielsweise RFID-Systeme im Bereich von 865–868 MHz oder Wi-Fi/Bluetooth-Geräte im Bereich von 2400–2483,5 MHz. Ziel der neuen Regelung ist es, internationale Standards zu berücksichtigen und den Marktzugang für moderne Funktechnologien zu erleichtern. Die Bekanntmachung enthält zudem technische Spezifikationen sowie Hinweise zur Anwendbarkeit auf verschiedene Gerätekategorien.
Die WPC-Zertifizierung ist für drahtlose Produkte erforderlich, damit sie in Indien verwendet und verkauft werden können.
Die nationale Rundfunkbehörde WPC (Wireless Planning & Coordination) ist für diese Zertifizierung zuständig, um die Erteilung von Amateurfunklizenzen sowie die Zuweisung und Überwachung des Frequenzspektrums zu regeln.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
Weitere Informationen über die WPC-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “WPC-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Die indische Regierung hat die bisher geltende Zulassungspflicht für Maschinen und Anlagen unter dem BIS Scheme X mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Grundlage ist ein aktueller Beschluss des Ministry of Heavy Industries vom 14. Januar 2026, mit dem die „Machinery and Electrical Equipment Safety (Omnibus Technical Regulation) Order, 2024“ offiziell widerrufen wurde. Die Entscheidung erfolgte gemäß § 16 des Bureau of Indian Standards Act, 2016, und wird mit dem öffentlichen Interesse begründet. Vor allem Maschinen und Anlagen wären von der angekündigten BIS Scheme X-Zertifizierungspflicht betroffen gewesen. Trotz der Aufhebung für komplette Maschinen und Anlagen gelten die Anforderungen der BIS-Schemata I und II weiterhin uneingeschränkt für betroffene Komponenten und Ersatzteile. Hersteller sollten daher alle Lieferungen nach Indien sorgfältig auf mögliche Zertifizierungspflichten einzelner Bauteile prüfen.

Diese unerwartete Änderung wirkt sich unmittelbar auf laufende Zertifizierungsprojekte aus und führt zu vorübergehender Rechtsunsicherheit. Bereits in den vergangenen Monaten hatte es mehrere kurzfristige Änderungen am Zeitplan und an den Anforderungen zur Maschinensicherheit gegeben. Ob und wann das Thema erneut aufgegriffen wird, ist derzeit unklar. Eine Neubewertung der regulatorischen Lage und Abstimmung über das weitere Vorgehen ist erforderlich.
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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Nach den jüngsten Aktualisierungen durch die Wireless Planning and Coordination (WPC) Wing Indiens wurden 42 neue Produkte in die Liste der Geräte aufgenommen, für die eine obligatorische WPC-Zulassung im Rahmen des Importlizenzverfahrens erforderlich ist. Diese Produkte gehören hauptsächlich zu den Kategorien Smart Devices, kabellose Ladegeräte, IoT-Gateways sowie andere Funkkommunikationsgeräte mit kurzer Reichweite, die in lizenzfreien Frequenzbändern betrieben werden. In der überarbeiteten Liste sind zudem funkfähige Varianten gängiger Elektronikprodukte wie smarte Lautsprecher, Barcode-Scanner und Kassenterminals enthalten. Mit diesen Änderungen wird der bestehende regulatorische Rahmen erweitert, um neue Technologien und Produktvarianten abzudecken. Smarte Geräte und funkfähige Elektronikprodukte erfordern in der Regel eine WPC-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Die überarbeitete Produktliste wurde am 20. Dezember 2023 veröffentlicht und trat sofort in Kraft. Sie enthält HS-Codes und detaillierte Produktbeschreibungen, sodass Hersteller, Importeure und Compliance-Fachkräfte überprüfen können, ob ihre Produkte nun unter die Lizenzpflicht fallen. Antragsteller werden dazu aufgefordert, ihre Lizenzanträge über das Saral-Sanchar-Portal einzureichen und die aktualisierten Richtlinien des Ministeriums für Telekommunikation zu konsultieren.
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer WPC-Zertifizierung benötigen oder Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Rufen Sie uns direkt an:
EU: +49-69-2713769261
USA: +1-773-654-2673
Oder per E-Mail.
Weitere Informationen zur WPC-Zertifizierung finden Sie in unserer kostenlosen Informationsbroschüre „WPC Certification – The Booklet“.
Zum Ende des Jahres 2025 und zu Beginn des Jahres 2026 sind indische Behörden und Zertifizierungsstellen geschlossen.
Am 1. Januar 2026 bleiben die Behörden aufgrund von Neujahr geschlossen. Die Büros nehmen ihre Arbeit am 2. Januar 2026 wieder auf. Diese Schließungsphase rund um den Jahreswechsel kann zu Verzögerungen in Zertifizierungsprozessen führen.

Obwohl Silvester in Korea im Vergleich zum Frühlingsfest eher ruhig begangen wird, ist es dennoch ein beachteter Zeitraum. Zudem bleiben viele staatliche Behörden am Republic Day geschlossen, der in Indien am 26. Januar 2026 gefeiert wird.
Die MPR International GmbH unterstützt Sie auch im neuen Jahr weiterhin bei Ihren Zertifizierungsprozessen. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr 2026.
Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu, und bei MPR International GmbH blicken wir mit großer Dankbarkeit auf zwölf erfolgreiche Monate voller spannender Projekte, verlässlicher Partnerschaften und inspirierender Zusammenarbeit mit unseren Kunden zurück. Wir möchten uns herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken – Ihre Unterstützung und Loyalität sind für uns der Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg.

Mit einem herzlichen Dankeschön verbinden wir unsere besten Wünsche für ein frohes Weihnachtsfest und einen gelungenen Start ins neue Jahr 2026. Inmitten der professionellen Entwicklungen gab es auch intern erfreuliche Veränderungen: Seit diesem Jahr heißen wir vierbeinige Kollegen im Büro willkommen. Besonders unser „neuer „Mitarbeiter“ – ein freundlicher Bürohund – sorgt regelmäßig für gute Stimmung im Team. Tatsächlich zeigt eine Studie der Virginia Commonwealth University, dass Hunde am Arbeitsplatz nachweislich Stress reduzieren und die Produktivität steigern – ein Pluspunkt für unser Teamklima und unsere Effizienz.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr – Ihr Team von MPR International GmbH

Das indische Ministerium für Bergbau hat mit der Bekanntmachung S.O. 5174(E) vom 13. November 2025 die Qualitätskontrollverordnung für Kupfer aus dem Jahr 2023 offiziell aufgehoben. Diese Entscheidung erfolgt auf Grundlage der §§ 16, 17 und 25(3) des Gesetzes über das Bureau of Indian Standards (BIS) von 2016. Nach Konsultation des BIS wurde der Widerruf im öffentlichen Interesse beschlossen. Damit wird die frühere Bekanntmachung S.O. 3847(E) vom 31. August 2023 aufgehoben, mit Ausnahme der bereits vorgenommenen oder unterlassenen Handlungen im Rahmen dieser Verordnung. Kupfermetalle und -legierungen erforderten in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

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Wer gerade seine Indien-Compliance für Maschinen & Anlagen plant, sollte genau hinschauen: Die indische Regierung hat die BIS-Zertifizierung nach Scheme X für zahlreiche Produkte aus HS 84/85 (Maschinen/Anlagen inkl. Komponenten/ Baugruppen) bis auf Weiteres ausgesetzt. Aktuell gibt es keinen verbindlichen Stichtag, bis wann eine Scheme-X-Lizenz vorliegen muss.

Wichtig: Die Zulassungspflicht ist nicht gestrichen. Es ist eine temporäre Aussetzung der Frist, kein politischer Rückzieher.
Dass es nochmal ruckelt, war absehbar – aus drei sehr praktischen Gründen:
Kurz: BIS braucht mehr Vorlauf, um Scheme X überhaupt praktikabel umzusetzen. Genau deshalb erst Verschiebung, jetzt Aussetzung.
✅ Kein unmittelbarer Import-/Verkaufsstopp, solange keine neue Deadline kommt.
✅ Zertifizierung ist weiterhin möglich – und strategisch klug. Anträge werden angenommen, erste Verfahren laufen (v. a. indische Hersteller).
⚠️ Die Pflicht kommt zurück. Sobald die offenen Punkte erledigt sind, wird eine neue Deadline bekanntgegeben – viele erwarten Konkretisierung 2026 und Umsetzung Richtung 2027.
⏳ Wer wartet, verliert Zeit. Die Dokumentenvorbereitung dauert oft Monate, Bearbeitungszeiten können >12 Monate betragen – und BIS wird erfahrungsgemäß zuerst die bereits eingereichten Anträge abarbeiten.
Auch ohne Deadline gilt: Jetzt smart vorbereiten statt später hektisch reagieren.
So sind Sie sofort handlungsfähig, wenn das BIS den Schalter wieder umlegt und riskieren keinen Lieferausfall.
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Am 22. Oktober 2025 hat das Department of Chemicals and Petrochemicals (DCPC) des indischen Ministeriums für Chemikalien und Düngemittel offiziell sechs Quality Control Orders (QCOs) aufgehoben. Die betroffenen Produkte sind Laurinsäure, Säureöl, Palmfettsäuren, Reiskleiefettsäuren, Kokosfettsäuren und hydrierte Reiskleiefettsäuren. Diese Verordnungen, ursprünglich im April 2022 veröffentlicht, wurden mit sofortiger Wirkung zurückgezogen – nach Rücksprache mit dem Bureau of Indian Standards (BIS). Viele Produkte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Darüber hinaus hat das DCPC den Geltungsbeginn der QCO für Polypropylen (PP)-Materialien zur Formgebung und Extrusion verschoben. Die ursprünglich im Jahr 2024 veröffentlichte und mehrfach geänderte Verordnung soll nun ab dem 24. April 2026 in Kraft treten. In einer weiteren Mitteilung vom 24. Oktober 2025 kündigte das Ministerium zudem die Aufhebung von zwei weiteren QCOs an – für Acrylnitril und Maleinsäureanhydrid, die beide im April 2022 eingeführt worden waren.
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Wir veröffentlichen regelmäßig Vorabinformationen des Bureau of Indian Standards (BIS) zu neuen Quality Control Orders, die in Kürze in Kraft treten. Betroffene Produkte müssen eine BIS-Zertifizierung besitzen, um für die Einfuhr und den Vertrieb in Indien zugelassen zu werden. Mehrere Standards treten im nächsten Monat in Kraft, darunter einer für die Chemikalie p-Xylol und einer für Toluol.

Die Quality Control Orders (QCOs) des Bureau of Indian Standards (BIS) sind verbindliche Vorschriften, die sicherstellen, dass bestimmte Produkte den nationalen Qualitätsstandards entsprechen. Während BIS-Standards normalerweise freiwillig sind, machen QCOs die Einhaltung für betroffene Produkte verpflichtend. Dies dient dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sowie der Sicherung der Produktqualität in Indien. QCOs gelten für eine Vielzahl von Produkten wie Chemikalien, Metalle, Spielzeug und Elektrogeräte. Verstöße gegen QCOs können strenge Strafen nach sich ziehen, einschließlich Geld- oder Haftstrafen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die neuen Quality Control Orders, die nächsten Monat in Kraft treten werden:
| Ministry/ Department// Ministerium/ Abteilung | Product/ Produkt | Indian Standard | Enforcement date/ Datum des Inkrafttretens |
| Department of Chemicals and Petrochemicals | p-Xylene | IS 17370: 2020 | 19 December 2025 |
| Department of Chemicals and Petrochemicals | Toluene | IS 537:2011 | 22 December 2025 |
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Indiens Bureau of Indian Standards (BIS) bereitet laut Medienberichten und offiziellen Aussagen offenbar die Aufhebung des fünfjährigen Stopps für Anträge chinesischer Produktionsstätten im Rahmen des Foreign Manufacturers Certification Scheme (FMCS) vor. Obwohl Regierungsvertreter und verschiedene Quellen auf eine bevorstehende Änderung hinweisen, gibt es bislang keine offizielle Mitteilung vonseiten des BIS zur tatsächlichen Wiederaufnahme der Zertifizierungsverfahren. Das Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) hat bereits begonnen, unternehmensspezifische Informationen zu verzögerten Zertifizierungen einzuholen – ein Zeichen für zunehmende Aktivitäten in diesem Bereich. Viele Produkte benötigen üblicherweise eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Trotz dieser Anzeichen herrscht weiterhin große Unsicherheit über die Auswirkungen auf laufende oder neue Zertifizierungsprojekte. Es ist derzeit nicht klar, wie sich die Wiederaufnahme auf die Bearbeitungszeiten anderer Hersteller auswirken wird. Angesichts der begrenzten Personalressourcen in der Abteilung für ausländische Hersteller (FMCD) ist davon auszugehen, dass ein stark erhöhter Antragseingang zu längeren Bearbeitungszeiten führen wird. Zudem ist es sehr unwahrscheinlich, dass alle chinesischen Hersteller nun problemlos eine BIS-Zertifizierung erhalten können. Wie sich die Situation konkret entwickelt, bleibt abzuwarten.
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