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Indien als Markt und Investitionsstandort – unser Vormittag bei der IHK Frankfurt

Ein Wachstumsmarkt, an dem derzeit kaum ein Unternehmen vorbeikommt: Indien. Die bevölkerungsreichste Volkswirtschaft der Welt ist inzwischen die viertgrößte. Sie wächst seit fünf Jahren im Schnitt um rund acht Prozent pro Jahr. Grund genug für die IHK Frankfurt am Main, am 24. September zum Thema „Indien als Markt und Investitionsstandort“ einzuladen. Wir waren mit unserem Indien-Team vor Ort. Und wir waren nicht die Einzigen: Der Saal war bei der Paneldiskussion bis auf den letzten Platz gefüllt.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Dr. Jürgen Ratzinger, Geschäftsführer International der IHK Frankfurt am Main. Das Grußwort sprach Shuchita Kishore, Generalkonsulin der Republik Indien. Dann ging es ohne Umschweife ins Konkrete.

Denn Indien ist längst mehr als eine beeindruckende Wachstumszahl. Neue Produktions- und Servicezentren entstehen. Die Mittelschicht wächst rasant. Die Nachfrage nach technischen Produkten zieht spürbar an. Und mit dem EU-Indien-Freihandelsabkommen kommt zusätzlicher Schub. Es wurde Anfang des Jahres beschlossen und soll 2027 in Kraft treten.

Anne Krieckhaus von der Deutsch-Indischen Handelskammer zeigte aktuelle Geschäftschancen auf. Peter Paul Pratter beleuchtete Global Capability Centers als strategischen Wettbewerbsvorteil Indiens. Ganz konkret wurde es mit Dr. Dominic Deller (SAMSON) und Carsten Diers (DIERS). Beide berichteten aus eigener Praxis zu Produktionsstandort und Vertrieb. In der abschließenden Paneldiskussion mit Deutscher Börse, AHK Indien und Zinnov drehte sich alles um neue Wege im Indiengeschäft.

Für uns als MPR India Certification GmbH hat sich an diesem Vormittag vor allem eines bestätigt: Der Marktzugang entscheidet sich an der Zertifizierung. BIS, WPC und vergleichbare Anforderungen klingen selten nach dem spannendsten Programmpunkt. Aber genau hier geraten Projekte oft ins Stocken. Kein Wunder, dass beim Networking-Lunch und beim indischen Kaffee genau darüber viele gute Gespräche entstanden sind.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Indisches Stahlministerium präzisiert BIS-Zertifizierungsvorgaben für Stahlvorprodukte

Das indische Stahlministerium hat eine wichtige Klarstellung zur Umsetzung von 151 indischen Normen herausgegeben, um die Qualitätskontrolle zu stärken und faire Wettbewerbsbedingungen im gesamten heimischen verarbeitenden Gewerbe zu gewährleisten. Auf Basis früherer Regulierungsrahmen schreibt die Klarstellungsverfügung vor, dass bei allen Herstellungs- und Importprozessen von Fertigstahlgütern zertifizierte Vormaterialien verwendet werden müssen. Vorprodukte wie warmgewalzte (HR) und kaltgewalzte (CR) Coils müssen nun vollständig den BIS-Standards entsprechen, um bestehende Lücken in der Lieferkette zu schließen und die strukturelle Integrität zu erhöhen. Stahlvorprodukte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und den Verkauf in Indien zugelassen zu werden.


Die regulatorische Aktualisierung adressiert kritische Schwachstellen hinsichtlich unfairen Marktvorteilen und dem potenziellen Strom minderwertiger Importe in die Region. Einheimische Hersteller unterliegen strengen Compliance-Verpflichtungen, weshalb der Einsatz unzertifizierter Vormaterialien lokale Produzenten benachteiligen würde, die auf qualitätsgesicherte Materialien angewiesen sind. Angesichts des rasant wachsenden inländischen Stahlverbrauchs schützen robuste Normierungsmaßnahmen zudem die heimische Industrie – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – vor Marktverzerrungen durch billige, minderwertige Alternativen.

Strategische Auswirkungen auf Importeure, inheimische Produzenten und künftiges Wachstum

Die Durchsetzung dieser Konformitätsanforderungen stellt sicher, dass die gesamte Stahlwertschöpfungskette hohe Sicherheits- und Qualitätsparameter einhält. Obwohl Bedenken hinsichtlich möglicher Preisänderungen geäußert wurden, ist Indiens massive inländische Produktionskapazität – die derzeit über 200 Millionen Tonnen liegt – voll und ganz in der Lage, die lokale Nachfrage ohne unangemessenen Preisdruck zu decken. Durch die Aufrechterhaltung einer strengen Überwachung der Vormaterialien wollen die Aufsichtsbehörden die Lebensgrundlage von Millionen von Arbeitnehmern schützen, die von diesem Sektor abhängig sind.

Auf dem Weg zu den prognostizierten Stahlproduktionszielen von 300 Millionen Tonnen bis 2030 und 400 Millionen Tonnen bis 2035 ist die Einhaltung strenger Standards für eine nachhaltige Marktexpansion unerlässlich. Importeure und internationale Lieferanten müssen sich rasch an diese Compliance-Maßnahmen anpassen, um einen reibungslosen Marktzugang zu gewährleisten. Weiterführende regulatorische Aktualisierungen und Zertifizierungsrichtlinien können über offizielle Compliance-Kanäle und Zertifizierungsressourcen bezogen werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

Indien ändert Qualitätskontrollverordnungen für Schuhwerk zur Verlängerung der BIS-Fristen

Das Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) des Ministeriums für Handel und Industrie hat offiziell zwei Änderungsbekanntmachungen zu den Qualitätskontrollverordnungen für Schuhwerk in Indien veröffentlicht. Diese regulatorischen Anpassungen modifizieren den bestehenden Rechtsrahmen zur Überarbeitung der Umsetzungszeitpläne, um sicherzustellen, dass inländische und internationale Wirtschaftsakteure die nationalen Sicherheits- und Qualitätsvorgaben des Bureau of Indian Standards einhalten. Das meiste Schuhwerk benötigt in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Vertrieb in Indien zugelassen werden zu können.

Neuer regulatorischer Rahmen und Normen

Durch die jüngsten Verordnungsänderungen wurden die maßgeblichen Vorschriften offiziell umbenannt in Footwear made from Leather and Other Materials (Quality Control) Amendment Order, 2026 sowie Footwear made from All Rubber and All Polymeric Material and its Components (Quality Control) Amendment Order, 2026. Diese Normen regeln sowohl Produkte aus Polymerwerkstoffen als auch aus Leder, um sicherzustellen, dass sie vor dem Markteintritt strenge technische Anforderungen erfüllen.

Marktauswirkungen und Bedeutung für Importeure

Für globale Hersteller, Exporteure und inländische Marktteilnehmer erfordern diese Aktualisierungen eine sorgfältige Überwachung der Konformitätspläne und Prüfprotokolle. Die Einholung einer offiziellen BIS-Zertifizierung ist weiterhin eine grundlegende Voraussetzung für den rechtmäßigen Vertrieb und die Vermarktung in der Region. Unternehmen in der Lieferkette sollten sich frühzeitig mit zugelassenen Konformitätsbewertungsstellen in Verbindung setzen, um erforderliche Werksinspektionen und Produktprüfungen durchzuführen. Weiterführende regulatorische Informationen zu den Zertifizierungsanforderungen sind über offizielle Kanäle verfügbar.

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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

Indien aktualisiert den Zeitplan für Qualitätskontrollverordnungen für Polyvinylchlorid-Vorprodukte und Polycarbonat

Das indische Ministerium für Chemikalien und Düngemittel hat offizielle Benachrichtigungen zur Verlängerung der Umsetzungsfristen für verbindliche Qualitätsanforderungen in wichtigen chemischen Sektoren veröffentlicht. Diese regulatorischen Anpassungen verschieben die Einführungstermine im Rahmen des Bureau of Indian Standards, um die Produktsicherheit und die Einhaltung nationaler Industrienormen zu gewährleisten. Solche Produkte benötigen in der Regel BIS-Zertifizierung, um für den Import und Vertrieb in Indien zugelassen werden zu können.

Neuer Zeitplan und regulatorischer Rahmen

Gemäß den neu veröffentlichten Änderungsverordnungen wurde das Inkrafttreten der Qualitätskontrollverordnungen für Polycarbonat, Vinylchloridmonomer und Ethylendichlorid verschoben. Die aktualisierten Bestimmungen sehen vor, dass die Einhaltung dieser verbindlichen Standards ab dem 12. September 2026 verbindlich vorgeschrieben ist. Diese Änderungen bauen auf den ursprünglichen Verordnungen aus dem Jahr 2021 auf und räumen Unternehmen eine längere Übergangsphase ein, um ihre Herstellungs- und Prüfverfahren an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Marktauswirkungen und Bedeutung für Importeure

Für internationale Hersteller, Exporteure und inländische Importeure bietet diese Fristverlängerung wertvolle Zeit zur Vorbereitung auf die Auditierungen und Konformitätsprüfungen des Bureau of Indian Standards. Die rechtzeitige Beantragung und Erlangung der Zertifizierung vor dem Stichtag im September 2026 ist entscheidend, um einen reibungslosen Marktzugang zu sichern und Handelshemmnisse zu vermeiden. Unternehmen sollten frühzeitig die erforderlichen Labortests und Inspektionsprozesse einleiten. Weiterführende regulatorische Informationen und Hinweise zu den Zertifizierungsanforderungen können über offizielle Kanäle bezogen werden.

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BIS Standards – Implementierungen im nächsten Monat – September 2026

Wir veröffentlichen regelmäßig Vorabinformationen des Bureau of Indian Standards (BIS) zu neuen Quality Control Orders, die in Kürze in Kraft treten. Betroffene Produkte müssen eine BIS-Zertifizierung besitzen, um für die Einfuhr und den Vertrieb in Indien zugelassen zu werden. Innerhalb des nächsten Monats tritt der Standard für Linear Alkyl Benzene in Kraft.

Quality Control Orders (QCOs) machen die Einhaltung bestimmter BIS-Standards für betroffene Produkte verpflichtend. Sie dienen der Sicherung von Qualität, Sicherheit sowie dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt in Indien.

Hier finden Sie eine Übersicht über die neuen Quality Control Orders, die nächsten Monat in Kraft treten werden.

Sr. No.Ministry/ DepartmentProductIndian StandardEnforcement date
1Department of Chemicals and PetrochemicalsLinear Alkyl BenzeneIS 12795:202030 September 2026

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BIS-CRS-Update klärt Einstufung von Smart- und AR-Brillen

Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat die BIS-CRS-Klassifizierung für Wearable Glasses präzisiert, die unter die indische Electronics and Information Technology Goods (Requirement of Compulsory Registration) Order, 2021 fallen. Die neuen Hinweise geben Herstellern, Importeuren und Markeninhabern mehr Klarheit darüber, wie Audio Glasses, Smart Glasses sowie Extended-Reality-Geräte im Rahmen des Compulsory Registration Scheme (CRS) einzuordnen sind.

Die jeweils anzuwendende Produktkategorie richtet sich insbesondere nach den Funktionen der Brille, darunter drahtlose Audiofunktionen, Kameras und Displaytechnologien. Wearable und Smart Glasses benötigen in der Regel eine BIS-CRS-Registrierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

BIS-Klassifizierung richtet sich nach Gerätefunktionen

Audio Glasses mit Bluetooth oder einer anderen drahtlosen Verbindung sowie Mikrofon, Lautsprecher, Telefonie- oder Musikwiedergabefunktionen werden der Produktkategorie „Wireless Earphones and Headphones“ und der Unterkategorie „Audio Glasses“ zugeordnet. Dies umfasst auch Geräte mit zusätzlichen Funktionen wie KI-basierten Sprachassistenten.

Bei Smart Glasses mit Kamera hängt die Einstufung von den Aufnahmefunktionen ab. Kann die Kamera ausschließlich Fotos aufnehmen, fällt das Produkt unter die Kategorie „Digital Camera“ mit der Unterkategorie „Smart Glasses“. Unterstützt die Kamera sowohl Foto- als auch Videoaufnahmen, erfolgt die Einstufung unter „Video Camera“, ebenfalls mit der Unterkategorie „Smart Glasses“. Die Geräte können zusätzlich Funktionen von Audio Glasses enthalten.

Für Extended-Reality-Anwendungen werden AR Glasses als „Extended Reality Products“ eingestuft, wenn sie über ein durch die Brillengläser sichtbares Overlay-Display verfügen. Auch MR Glasses fallen in die Kategorie „Extended Reality Products“.

Für Extended Reality Products nennt BIS mehrere spezifische Produktbezeichnungen, darunter AR Glasses, Other AR Devices, VR Headset, MR Glasses und Other MR Devices.

Separate BIS-CRS-Lizenzen und Auswirkungen auf den Marktzugang

Die Klarstellung ist für Unternehmen relevant, die Smart Glasses und Extended-Reality-Produkte auf dem indischen Markt anbieten. Für die in der BIS-Mitteilung festgelegten Produktbezeichnungen ist jeweils eine separate BIS-CRS-Lizenz erforderlich.

Hersteller und Importeure sollten daher bereits vor Beginn der Prüf- und Registrierungsverfahren die korrekte Klassifizierung des jeweiligen Produkts bestimmen. Funktionen wie drahtlose Audiowiedergabe, Kameraeigenschaften sowie Augmented- oder Mixed-Reality-Displays können darüber entscheiden, welche BIS-CRS-Produktkategorie und Unterkategorie anzuwenden ist.

Eine frühzeitige und korrekte Klassifizierung erleichtert die Auswahl der passenden Prüfanforderungen und die Einreichung des entsprechenden BIS-Registrierungsantrags. Dies ist insbesondere bei multifunktionalen Wearables relevant, da Unterschiede im Funktionsumfang zu unterschiedlichen Klassifizierungen und Lizenzanforderungen für den Marktzugang in Indien führen können.

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Indien aktualisiert BIS-Norm für USV-Geräte

Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat eine Klarstellung zu der für USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung)-Geräte geltenden Norm im Rahmen der BIS-Zertifizierung veröffentlicht. Mit der Mitteilung vom 10. Oktober 2025 korrigiert die Behörde die Bezeichnung der IS 16242 (Part 1): 2025 und präzisiert, welche IEC-Norm einschließlich ihrer Änderungen anzuwenden ist.

Die Klarstellung bezieht sich auf die vom BIS Registration Department am 21. August 2025 veröffentlichten Leitlinien zur Umsetzung der Norm. Hersteller und Anbieter von unterbrechungsfreien Stromversorgungssystemen sollten die korrigierte Normbezeichnung daher bei der Prüfung ihrer Produktkonformität und Zertifizierungsunterlagen berücksichtigen. USV-Geräte benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für die Einfuhr und den Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Korrigierte Norm umfasst IEC-Änderungen

Laut BIS muss die vollständige Normbezeichnung IS 16242 (Part 1): 2025 / IEC 62040-1: 2017 + AMD1: 2021 + AMD2: 2022 CSV lauten. Damit wird die in den früheren Umsetzungsleitlinien verwendete Bezeichnung IS 16242 (Part 1): 2025 / IEC 62040-1: 2017 korrigiert.

Die Präzisierung ist für die BIS-Zertifizierung von Bedeutung, da nun ausdrücklich Amendment 1:2021 und Amendment 2:2022 der IEC 62040-1 in der Normbezeichnung enthalten sind. IEC 62040-1 behandelt Sicherheitsanforderungen für unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV). Die genaue Fassung der anzuwendenden Norm ist daher insbesondere für Prüfungen und Konformitätsbewertungen relevant.

Das BIS bestätigt außerdem, dass alle übrigen Bedingungen und Bestimmungen des Rundschreibens vom 21. August 2025 unverändert bestehen bleiben. Bei der Mitteilung vom Oktober handelt es sich somit um eine Korrektur der Normbezeichnung und nicht um eine vollständige Überarbeitung der zuvor veröffentlichten Umsetzungsleitlinien.

Auswirkungen auf BIS-Zertifizierung und Marktzugang

Hersteller, Importeure und andere Unternehmen, die für die BIS-Zertifizierung von USV-Geräten verantwortlich sind, sollten sicherstellen, dass ihre Compliance-Prozesse auf die vollständige korrigierte Norm verweisen. Insbesondere technische Unterlagen, Prüfverfahren und die Kommunikation im Zusammenhang mit der Zertifizierung sollten gegebenenfalls die Bezeichnung IS 16242 (Part 1): 2025 / IEC 62040-1: 2017 + AMD1: 2021 + AMD2: 2022 CSV enthalten.

Unternehmen mit laufenden oder geplanten BIS-Registrierungen sollten zudem die ursprünglichen Umsetzungsleitlinien vom August 2025 gemeinsam mit der neuen Klarstellung berücksichtigen. Da alle weiteren Bestimmungen der früheren Mitteilung bestehen bleiben, ändert die Korrektur diese Anforderungen nicht.

Die Verwendung der korrekten Normbezeichnung trägt dazu bei, Prüf- und Zertifizierungsverfahren für USV-Geräte mit den geltenden Anforderungen für den indischen Marktzugang abzustimmen.

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Indien stellt auf IS/IEC 62368-1:2023 im BIS-CRS um

Indien hat die Umstellung der Sicherheitsanforderungen im Rahmen des BIS Compulsory Registration Scheme (CRS) offiziell beschlossen. Mit einer am 7. November 2025 veröffentlichten Gazette-Bekanntmachung bestätigt das Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) die Ablösung der Normen IS 13252 (Part 1): 2010 und IS 616:2017 durch IS/IEC 62368 (Part 1): 2023. Gleichzeitig wird eine neue Produktkategorie für Extended-Reality-Produkte (XR) eingeführt. Die Neuregelung soll die indischen Sicherheitsanforderungen stärker an den internationalen Standard IEC 62368 anpassen und Herstellern einen mehrjährigen Übergangszeitraum für die Umstellung einräumen.

Die neue Norm IS/IEC 62368 (Part 1): 2023 – Audio/Video, Information and Communication Technology Equipment – Part 1: Safety Requirements ersetzt künftig die bisherigen Sicherheitsstandards für Audio-/Videogeräte sowie Informations- und Kommunikationstechnik im Rahmen der Electronics and Information Technology Goods (Requirements for Compulsory Registration) Order, 2021. Darüber hinaus werden Extended-Reality-Produkte, darunter Augmented-Reality-(AR)-, Virtual-Reality-(VR)- und Mixed-Reality-(MR)-Geräte, als 65. Produktkategorie in das BIS-CRS aufgenommen. Audio-/Videogeräte sowie Informations- und Kommunikationstechnik benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Vertrieb in Indien zugelassen zu werden.

Mehrjährige Übergangsfrist für bestehende und neue Produkte

Die Bekanntmachung sieht eine parallele Gültigkeit der bisherigen und der neuen Normen vor. Für neu regulierte Extended-Reality-Produkte wird die Einhaltung von IS/IEC 62368 (Part 1): 2023 ab 1. Mai 2026 verpflichtend. Für alle übrigen Produkte, die derzeit unter IS 13252 (Part 1): 2010 oder IS 616:2017 zertifiziert werden, können bestehende und neue BIS-Lizenzen noch bis zum 1. November 2028 auf Basis der bisherigen Normen erteilt werden.

Nach Ablauf dieser Übergangsfrist werden IS 13252 und IS 616 vollständig zurückgezogen. Ab diesem Zeitpunkt gilt ausschließlich IS/IEC 62368 (Part 1): 2023 für die betroffenen Produktgruppen. Der lange Übergangszeitraum berücksichtigt die Rückmeldungen von Industrie, Zertifizierungsstellen und weiteren Interessengruppen und soll Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung ihrer Produkte und Zertifizierungen geben.

Auswirkungen auf Hersteller und Importeure

Mit der Einführung von IS/IEC 62368 (Part 1): 2023 verfolgt MeitY das Ziel, die Produktsicherheit zu modernisieren und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen zu vereinfachen. Die Zusammenführung der bisherigen Normen schafft einen einheitlichen, gefahrenbasierten Sicherheitsstandard für Audio-/Videogeräte sowie IT- und Kommunikationsprodukte. Gleichzeitig wird die Übereinstimmung mit dem internationalen IEC-Standard verbessert, was den internationalen Handel erleichtern und die Regulierung neuer Technologien wie AR-, VR- und MR-Geräte unterstützen soll.

Detaillierte Leitlinien für die Migration bestehender und neuer BIS-Lizenzen wurden bislang noch nicht veröffentlicht. Hersteller, Importeure und Exporteure sollten daher die Auswirkungen der neuen Anforderungen frühzeitig bewerten, bestehende Zertifizierungen überprüfen und die angekündigten Umsetzungsrichtlinien aufmerksam verfolgen, um die fristgerechte Umstellung auf den neuen Sicherheitsstandard sicherzustellen.

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BIS verlängert Umsetzungsfrist für LED-Leuchten bis Februar 2027

Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat die Umsetzungsfrist für die überarbeiteten Anforderungen an LED-Leuchten im Rahmen des Compulsory Registration Scheme (CRS) verlängert. Die aktualisierte Frist für die BIS-Zertifizierung verschafft Herstellern, Importeuren und weiteren Marktteilnehmern zusätzliche Zeit, ihre Produkte an die neuen Normen anzupassen.

Nach der aktuellen Bekanntmachung wurde der verpflichtende Umsetzungstermin vom 02. August 2026 auf den 02. Februar 2027 verschoben. Unternehmen erhalten damit sechs weitere Monate, um die geltenden BIS-Zertifizierungsanforderungen zu erfüllen. Die Fristverlängerung bezieht sich auf die Mitteilung des BIS vom 10. Februar 2026, mit der die überarbeiteten Normen für Beleuchtungsprodukte im Rahmen des Compulsory Registration Scheme eingeführt wurden. LED-Leuchten benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und den Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Verlängerte Frist für verschiedene Beleuchtungsprodukte

Die verlängerte Übergangsfrist gilt für mehrere Produktkategorien, die von den überarbeiteten Anforderungen betroffen sind. Dazu gehören:

Mit der aktuellen Bekanntmachung verschiebt sich die verpflichtende Einhaltung der überarbeiteten Normen für diese Produktgruppen auf den 02. Februar 2027. Die zusätzliche Übergangszeit soll Unternehmen dabei unterstützen, die erforderlichen Konformitäts- und Zertifizierungsprozesse fristgerecht abzuschließen.

Auswirkungen auf Hersteller und Importeure

Die Fristverlängerung bietet Herstellern, Importeuren und Exporteuren von LED-Beleuchtungsprodukten mehr Zeit, ihre Produkte an die neuen regulatorischen Anforderungen anzupassen. Unternehmen können den verlängerten Zeitraum nutzen, um notwendige Produktprüfungen durchzuführen, technische Unterlagen zu aktualisieren und die BIS-Zertifizierung für die betroffenen Produkte abzuschließen.

Trotz der verlängerten Frist sollten Marktteilnehmer ihre Compliance-Planung frühzeitig fortsetzen, um Verzögerungen beim Marktzugang nach Inkrafttreten der neuen Anforderungen zu vermeiden. Eine rechtzeitige Vorbereitung trägt dazu bei, Unterbrechungen bei der Produktzulassung und der Vermarktung in Indien zu verhindern.

Unternehmen, die Beleuchtungsprodukte nach Indien liefern, sollten künftige Veröffentlichungen des BIS aufmerksam verfolgen, da weitere Hinweise oder Klarstellungen zu den überarbeiteten Normen und deren Umsetzung im Rahmen des Compulsory Registration Scheme veröffentlicht werden können. Weitere regulatorische Informationen sind gegebenenfalls auch über offizielle BIS-Mitteilungen und Zertifizierungsressourcen verfügbar.

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IHK Düsseldorf veröffentlicht Experteninterview von MPR International zu Zertifizierungen in Südkorea

Die IHK Düsseldorf hat ein Experteninterview mit Erik Hirsch, Country Manager Korea bei MPR International, veröffentlicht. Anlass ist das 15-jährige Bestehen des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Südkorea im Juli 2026. Im Gespräch erläutert Hirsch, warum technische Anforderungen und Produktzertifizierungen für Exporteure trotz weitgehend abgebauter Zölle ein entscheidender Faktor für einen erfolgreichen Markteintritt bleiben.

Regulatorische Planung ist in Asien ein Wettbewerbsvorteil

Das EU-Korea-Freihandelsabkommen hat den Warenverkehr zwischen beiden Märkten erheblich erleichtert. Dennoch müssen Hersteller vor dem Export prüfen, welche lokalen Zertifizierungs- und Zulassungsanforderungen für ihr konkretes Produkt gelten. Pauschale Vereinfachungen gibt es dabei kaum: Die erforderlichen Verfahren unterscheiden sich je nach Produktgruppe und Anwendungsbereich.

Erik Hirsch betont im Interview, dass Unternehmen ihre Zertifizierungsstrategie möglichst früh in die Produktentwicklung und Exportplanung einbeziehen sollten. Eine rechtzeitige Prüfung der Anforderungen hilft, Verzögerungen, zusätzliche Kosten und Risiken beim Markteintritt zu vermeiden.

Relevanz auch für den Export nach Indien

Diese Erkenntnis gilt nicht nur für Südkorea. Auch für den indischen Markt ist eine frühzeitige regulatorische Bewertung ein wesentlicher Bestandteil einer verlässlichen Markteintrittsstrategie. Abhängig von Produkt und Einsatzbereich können unter anderem die BIS-Zertifizierung, PESO-Zulassung für explosionsgeschützte Produkte, Funkzulassungen wie WPC oder TEC, oder weitere sektorspezifische Vorgaben relevant sein.

MPR International bringt seine regulatorische Expertise regelmäßig in den außenwirtschaftlichen Dialog ein: unter anderem in Webinaren gemeinsam mit Industrie- und Handelskammern sowie durch fachliche Publikationen. So hat MPR International gemeinsam mit der AHK Indien den Leitfaden „BIS-Zertifizierung erfolgreich in Indien – Ausgabe 3“ mitverfasst. Der Beitrag der IHK Düsseldorf ist damit Teil eines fortlaufenden fachlichen Austauschs zu Produktzertifizierung und Marktzugang in wichtigen asiatischen Zielmärkten.

MPR International unterstützt Hersteller dabei, die Anforderungen für Indien und weitere asiatische Märkte frühzeitig zu identifizieren und Zertifizierungsprojekte planbar umzusetzen.

Den vollständigen Beitrag der IHK Düsseldorf finden Sie hier:

15 Jahre EU-Korea-Freihandelsabkommen: Zertifizierungen bleiben eine Herausforderung für Exporteure

Für eine kundenspezifische Einschätzung zu Zertifizierungsanforderungen für den chinesischen Markt steht Ihnen MPR International gerne zur Verfügung.

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