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BIS Standards – Implementierungen im nächsten Monat – April 2026

Wir veröffentlichen regelmäßig Vorabinformationen des Bureau of Indian Standards (BIS) zu neuen Quality Control Orders, die in Kürze in Kraft treten. Betroffene Produkte müssen eine BIS-Zertifizierung besitzen, um für die Einfuhr und den Vertrieb in Indien zugelassen zu werden. Im April 2026 treten mehrere QCOs gleichzeitig in Kraft, mit einem klaren Fokus auf Metallprodukte wie Kochgeschirr, Haushaltsutensilien, Aluminiumprodukte sowie entsprechende Zubehörteile.

Die Quality Control Orders (QCOs) des Bureau of Indian Standards (BIS) sind verbindliche Vorschriften, die sicherstellen, dass bestimmte Produkte den nationalen Qualitätsstandards entsprechen. Während BIS-Standards normalerweise freiwillig sind, machen QCOs die Einhaltung für betroffene Produkte verpflichtend. Dies dient dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sowie der Sicherung der Produktqualität in Indien. QCOs gelten für eine Vielzahl von Produkten wie Chemikalien, Metalle, Spielzeug und Elektrogeräte. Verstöße gegen QCOs können strenge Strafen nach sich ziehen, einschließlich Geld- oder Haftstrafen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die neuen Quality Control Orders, die nächsten Monat in Kraft treten werden:

Ministry/ Department// Ministerium/ AbteilungProduct/ ProduktIndian StandardEnforcement date/ Datum des Inkrafttretens
Ministry of SteelCookwareIS 1475614 April 2026
Ministry of SteelUtensilsIS 1398314 April 2026
Ministry of SteelFood & Beverage CansIS 1842714 April 2026
Ministry of Commerce & IndustryAluminium utensilsIS 166014 April 2026
Ministry of Commerce & IndustryAluminium beverage cansIS 1440714 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Work chairsIS 1763114 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Chairs & stoolsIS 1763214 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Tables & desksIS 1763314 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Storage unitsIS 1763414 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)BedsIS 1763514 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Bunk bedsIS 1763614 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Electrical accessoriesVarious IS standards (amendment, no new central standard block)14 April 2026
Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT)Aluminium & aluminium alloy productsVarious IS standards (e.g. IS 733, IS 736, IS 737, IS 739, IS 1285, etc.)14 April 2026 (phased enforcement start)

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

BIS veröffentlicht Richtlinien für Extended Reality-Produktzertifizierung in Indien

Die BIS-Zertifizierung für Extended Reality-Produkte tritt in eine neue Phase ein, nachdem das Bureau of Indian Standards (BIS) aktualisierte Umsetzungsrichtlinien veröffentlicht hat. Die Vorgaben betreffen Extended-Reality-(XR)-Produkte, einschließlich Augmented Reality (AR), Virtual Reality (VR) und Mixed Reality (MR), und stehen im Einklang mit der Mitteilung des Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) vom 29. Oktober 2025.

Der aktualisierte Rahmen schreibt die Einhaltung der Anforderungen im Rahmen des Compulsory Registration Scheme (CRS) vor und führt den Sicherheitsstandard IS/IEC 62368-1:2023 für XR-Geräte ein. Während einer Übergangsfrist dürfen die bisherigen Normen IS 13252-1 oder IS 616 parallel zum neuen Standard noch bis zum 1. Mai 2026 angewendet werden. Nach diesem Stichtag bleiben ausschließlich Zulassungen gültig, die auf IS/IEC 62368-1 basieren. Extended-Reality-(XR)-Produkte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Übergangsanforderungen für bestehende Lizenzinhaber

Hersteller, die bereits über BIS-Lizenzen für XR-Produkte verfügen, müssen vor dem 1. Mai 2026 einen strukturierten Umstellungsprozess durchführen. Dazu gehört die erneute Prüfung von Leitmodellen in BIS-anerkannten Prüflaboren gemäß IS/IEC 62368-1:2023 sowie die Einreichung aktualisierter Prüfberichte über das BIS-Portal. Zusätzlich ist eine Erklärung erforderlich, dass alle zugehörigen Serienmodelle den neuen Anforderungen entsprechen.

Werden diese Schritte nicht fristgerecht umgesetzt, drohen regulatorische Maßnahmen wie der Entzug der Lizenz oder die Streichung einzelner Modelle aus dem Geltungsbereich. Nach erfolgreicher Prüfung stellt BIS eine Bestätigung aus, in der die konformen Modelle aufgeführt sind und somit weiterhin vermarktet werden dürfen.

Regelungen für neue Anträge und Lizenzänderungen

Die Richtlinien definieren auch klare Vorgaben für neue Antragsteller sowie für Änderungen bestehender Lizenzen. Bereits eingereichte Anträge nach alten Normen können weiterhin bearbeitet werden. Neue Anträge dürfen bis zum 1. Mai 2026 sowohl nach alten als auch nach neuen Standards gestellt werden. Antragsteller, die sich für die alten Normen entscheiden, müssen jedoch verbindlich erklären, dass sie vor Ablauf der Frist auf den neuen Standard umstellen.

Nach dem Ende der Übergangsfrist werden keine neuen Lizenzen mehr auf Basis der alten Normen erteilt. Gleiches gilt für Erweiterungen des Lizenzumfangs, etwa bei der Aufnahme neuer XR-Modelle. Entsprechende Anträge unter alten Standards werden nur innerhalb der Übergangsphase oder bis zum Beginn der Umstellung akzeptiert.

Insgesamt unterstreichen die neuen BIS-Vorgaben das Ziel, die Sicherheitsanforderungen für aufkommende XR-Technologien in Indien zu verschärfen. Hersteller und Exporteure sollten daher frühzeitig auf den Standard IS/IEC 62368-1:2023 umstellen, um Unterbrechungen beim Marktzugang zu vermeiden. Weitere Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und entsprechende Compliance-Ressourcen eingeholt werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

BIS-Zertifizierung – Umstellung auf IS/IEC 62368-1:2023

Die BIS-Zertifizierung für Audio-/Video- und IKT-Geräte in Indien wird durch die Einführung der Norm IS/IEC 62368-1:2023 umfassend aktualisiert. Auf Grundlage der MeitY-Mitteilung vom 29. Oktober 2025 hat das Bureau of Indian Standards (BIS) offizielle Leitlinien für den Übergang von bisherigen Sicherheitsstandards veröffentlicht. Ziel dieser Maßnahme ist die stärkere Angleichung an internationale Sicherheitsanforderungen für elektronische Produkte.

Die neuen Vorgaben ersetzen die bisherigen Normen IS 616:2017 sowie IS 13252 (Teil 1):2010 durch einen modernen, risikobasierten Sicherheitsansatz gemäß IS/IEC 62368-1:2023. Für Hersteller gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2028, in der sowohl alte als auch neue Normen parallel angewendet werden dürfen. Audio-/Video- und IKT-Geräte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um in Indien für Import und Vertrieb zugelassen zu werden.

Anwendungsbereich, Fristen und Pflichten für Hersteller

Die Umstellung betrifft eine Vielzahl von Produkten im Rahmen des Compulsory Registration Scheme (CRS), darunter Laptops, Fernseher, Drucker, Scanner, Powerbanks, CCTV-Kameras, Smart Speaker, kabellose Kopfhörer, Webcams und Verstärker. Nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. November 2028 werden die bisherigen Normen vollständig zurückgezogen, sodass ausschließlich IS/IEC 62368-1:2023 gültig bleibt.

Bestehende Zertifikatsinhaber müssen die Umstellung fristgerecht durchführen, um ihre Marktzulassung zu behalten. Dazu gehört die Einreichung vollständiger Prüfberichte für Leitmodelle aus BIS-anerkannten Prüflaboren sowie die Antragstellung über das BIS-Portal im Rahmen von Normrevisionen oder -änderungen. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich, die bestätigt, dass alle Serienmodelle den neuen Anforderungen entsprechen. Bei Nichteinhaltung drohen nach Ablauf der Frist der Entzug der Lizenz oder die Streichung einzelner Modelle.

Für bestimmte Produktgruppen gelten ergänzende Anforderungen. So müssen beispielsweise Fernseher zusätzlich der Norm IS 18112:2025 entsprechen, Mobiltelefone der IS 16333 (Teil 3):2022 und IP-basierte CCTV-Kameras spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen. Entsprechende Prüfberichte oder, falls nicht zutreffend, formale Erklärungen sind vorzulegen.

Auswirkungen auf neue Anträge und Marktzugang

Für neue Antragsteller besteht während der Übergangsphase weiterhin die Möglichkeit, Zertifizierungen nach den bisherigen Normen zu beantragen, sofern Prüfungen bereits abgeschlossen oder Muster eingereicht wurden. In diesen Fällen ist jedoch eine verbindliche Erklärung zur späteren Umstellung auf IS/IEC 62368-1:2023 erforderlich. Nach dem Stichtag im November 2028 werden keine neuen Zulassungen mehr auf Basis der alten Normen erteilt.

Die Einführung der neuen Norm stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem international harmonisierten Sicherheitsrahmen dar. Hersteller und Exporteure sollten frühzeitig mit der Umstellung beginnen, um Compliance-Risiken und mögliche Unterbrechungen im Marktzugang zu vermeiden. Weitere Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und einschlägige Zertifizierungsquellen bezogen werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

Indien: 6-GHz-Band jetzt für WPC-ETA-SD-Zertifizierung verfügbar

Die indische Regulierungsbehörde hat den Zertifizierungsprozess für Funkgeräte erweitert: Über das Saral Sanchar (WPC) Portal kann nun auch das de-lizenzierte 6-GHz-Frequenzband (5945–6425 MHz) im Rahmen der WPC ETA-SD-Zertifizierung beantragt werden. Die Änderung basiert auf der Bekanntmachung GSR 47(E) vom 20. Januar 2026 und bringt neue regulatorische Anforderungen für Hersteller und Importeure von Funkgeräten mit sich. Mit der Aktualisierung können Antragsteller das 6-GHz-Band künftig direkt in ihren ETA-SD-Anträgen angeben. Funkgeräte erfordern in der Regel eine WPC-Zertifizierung nach dem ETA-SD-Verfahren, um für Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Aktualisierung des WPC-Portals und Erweiterung des Frequenzspektrums

Die Wireless Planning and Coordination (WPC) Wing hat das Saral-Sanchar-Portal entsprechend der Verordnung GSR 47(E) aktualisiert. Im Zuge dieser Anpassung können Antragsteller bei der Equipment Type Approval im Rahmen des ETA-SD-Verfahrens (Self Declaration) nun auch Geräte anmelden, die im de-lizenzierten Frequenzbereich von 5945 bis 6425 MHz arbeiten.

Durch die Einbindung dieses Frequenzbands erweitert Indien die regulatorischen Möglichkeiten für moderne drahtlose Kommunikationstechnologien. Besonders Geräte mit hohen Datenraten – beispielsweise Anwendungen im Bereich Wi-Fi oder andere kurzreichweitige Funktechnologien – können von der Nutzung des 6-GHz-Spektrums profitieren.

Hersteller und Importeure, die neue Produkte über das Saral-Sanchar-Portal zertifizieren lassen möchten, können das 6-GHz-Band nun direkt im Rahmen eines ETA-SD-Antrags deklarieren, sofern das Gerät den technischen Anforderungen für den Betrieb in lizenzfreien Frequenzbereichen entspricht.

Auswirkungen auf bereits zertifizierte Geräte

Für Produkte, die bereits eine WPC ETA-SD-Zertifizierung besitzen, gelten besondere Vorgaben, wenn sie künftig auch das 6-GHz-Band unterstützen sollen. Wird ein bereits zertifiziertes Gerät – beispielsweise durch ein Software-Update – so angepasst, dass es im Frequenzbereich 5945–6425 MHz betrieben werden kann, kann die bestehende Zertifizierung nicht einfach erweitert werden.

In diesem Fall müssen Antragsteller zunächst das vorhandene ETA-SD-Zertifikat zurückziehen und anschließend eine neue ETA-SD-Zertifizierung für das aktualisierte Gerät beantragen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Zertifizierungsunterlagen stets den tatsächlichen technischen Eigenschaften des Produkts entsprechen.

In bestimmten Sonderfällen können Antragsteller zudem direkt mit der WPC-Behörde Kontakt aufnehmen, um mögliche Anpassungen bestehender Zertifikate oder alternative regulatorische Vorgehensweisen zu klären. Weitere Informationen zu regulatorischen Änderungen und Zertifizierungsverfahren können über entsprechende Compliance- und Zertifizierungsressourcen bereitgestellt werden.

Die WPC-Zertifizierung ist für drahtlose Produkte erforderlich, damit sie in Indien verwendet und verkauft werden können.
Die nationale Rundfunkbehörde WPC (Wireless Planning & Coordination) ist für diese Zertifizierung zuständig, um die Erteilung von Amateurfunklizenzen sowie die Zuweisung und Überwachung des Frequenzspektrums zu regeln.

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Indien aktualisiert BIS-Norm für LED-Lampen auf IS 16102:2026

Die BIS-Zertifizierung für LED-Lampen in Indien wurde durch eine überarbeitete Sicherheitsnorm aktualisiert. Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat neue Implementierungsrichtlinien für die Norm IS 16102 (Part 1): 2026 veröffentlicht, die für selbstgeballastete LED-Lampen gilt. Hersteller müssen künftig die Anforderungen der neuen Norm erfüllen, um weiterhin Zugang zum indischen Markt zu erhalten.

Die bisher geltende Norm IS 16102 (Part 1): 2012 wird im Rahmen einer Übergangsregelung schrittweise ersetzt. Am 24. Februar 2026 hat BIS offiziell bestätigt, dass Hersteller auf die neue Version der Norm umstellen müssen. Die alte Version wird nach dem 2. August 2026 zurückgezogen und darf danach nicht mehr für Zertifizierungen verwendet werden. Die Implementierungsrichtlinie trat mit Veröffentlichung sofort in Kraft und gibt Herstellern eine begrenzte Frist zur Anpassung ihrer Prüfungen und Dokumentation. Selbstgeballastete LED-Lampen benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Wichtige Änderungen der Norm IS 16102 (Part 1): 2026

Die überarbeitete Norm enthält mehrere technische Anpassungen sowie Erweiterungen des Geltungsbereichs. Eine zentrale Änderung betrifft die Erweiterung des abgedeckten Leistungsbereichs: Die zulässige Nennleistung für LED-Lampen wurde von zuvor 35 Watt auf 60 Watt erhöht.

Darüber hinaus wurden neue Sicherheitsanforderungen eingeführt. Dazu gehört insbesondere die verpflichtende Prüfung der photobiologischen Sicherheit sowie entsprechende Kennzeichnungsanforderungen für Produkte. Zusätzlich wurden Prüfanforderungen für abnormale Betriebsbedingungen ergänzt und bestehende Anforderungen für Fehlerzustandsprüfungen überarbeitet.

Neu aufgenommen wurden außerdem Prüfanforderungen zum Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Wasser (Ingress Protection, IP). Für Lampen, die nicht für den Kontakt mit Wasser geeignet sind, wurde eine spezielle Kennzeichnungspflicht eingeführt. Zudem gilt nun eine zusätzliche Kennzeichnung im Zusammenhang mit der photobiologischen Sicherheit.

Auch mechanische Sicherheitsaspekte wurden erweitert. So verlangt die neue Norm unter anderem Prüfungen zur axialen Festigkeit von Edison-Sockeln, um die mechanische Stabilität der Lampen sicherzustellen. Zusätzlich fallen nun auch LED-Lampen mit fest integrierten, nicht austauschbaren wiederaufladbaren Batterien in den Anwendungsbereich der Norm.

Übergangsfristen und Auswirkungen für Hersteller

Bestehende BIS-Lizenzinhaber müssen ihre Produkte bis spätestens 2. August 2026 auf die Anforderungen der Norm IS 16102 (Part 1): 2026 umstellen. Dazu gehört die Einreichung vollständiger Prüfberichte für sogenannte Lead-Modelle gemäß der neuen Norm sowie eine Erklärung, dass alle Serienmodelle den aktualisierten Anforderungen entsprechen.

Wird die Umstellung nicht rechtzeitig abgeschlossen, kann dies regulatorische Konsequenzen haben. In solchen Fällen kann BIS die bestehende Lizenz widerrufen oder nicht konforme Modelle aus dem Geltungsbereich der Lizenz entfernen.

Für neue Zertifizierungsanträge gilt während der Übergangsphase eine Sonderregelung. Produkte, deren Prüfung bereits begonnen hat, können noch nach der Normversion von 2012 bewertet werden. Antragsteller müssen jedoch eine Erklärung abgeben, dass sie vor Ablauf der Frist auf die neue Norm umstellen werden. Nach dem 2. August 2026 werden keine neuen BIS-Lizenzen mehr auf Grundlage der Version von 2012 erteilt.

Hersteller, die Änderungen am Umfang ihrer bestehenden BIS-Lizenz beantragen, sollten ebenfalls die Übergangsanforderungen berücksichtigen. Eine frühzeitige Planung von Produkttests, technischen Unterlagen und Konformitätsnachweisen kann dazu beitragen, Zertifizierungsunterbrechungen zu vermeiden und den Marktzugang in Indien aufrechtzuerhalten.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

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