Indien hat die Fristen für die Umsetzung der BIS-Zertifizierung gemäß IS 302 (Teil 1) für elektrische Geräte verlängert. Die vom Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) veröffentlichte Aktualisierung verschiebt die bisherigen Termine und gibt Herstellern mehr Zeit, die Sicherheitsanforderungen für Haushalts-, gewerbliche und ähnliche Elektrogeräte zu erfüllen. Diese Anpassung der BIS-Zertifizierung nach IS 302 (Teil 1) soll eine reibungslosere Umsetzung der regulatorischen Vorgaben ermöglichen und betriebliche Belastungen reduzieren. Elektrische Geräte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um in Indien importiert und verkauft werden zu dürfen.

Die überarbeitete Zeitplanung sieht gestaffelte Fristen je nach Unternehmensgröße vor. Großhersteller müssen die Anforderungen nun bis zum 1. Oktober 2026 erfüllen, anstelle des zuvor festgelegten Termins im März 2026. Für kleine Unternehmen gilt eine Frist bis zum 1. Januar 2027, während Kleinstunternehmen bis zum 1. April 2027 Zeit haben, die Konformität sicherzustellen.
IS 302 (Teil 1) ist ein zentraler Bestandteil des indischen Sicherheitsrahmens für Elektrogeräte und basiert auf grundlegenden internationalen Sicherheitsprinzipien. Die Norm definiert Anforderungen an elektrische Sicherheit, Konstruktion und Betrieb, um Risiken für Nutzer zu minimieren. Die Einhaltung der BIS-Zertifizierung bestätigt, dass Produkte diese sicherheitsrelevanten Kriterien erfüllen und somit für den Marktzugang geeignet sind.
Zusätzlich wurden bestimmte Ausnahmen präzisiert. So sind bis zu 200 importierte Einheiten für Forschungs- und Entwicklungszwecke von der Zertifizierungspflicht ausgenommen. Ebenso fallen Produkte, die in Indien ausschließlich für den Export hergestellt werden, nicht unter diese Anforderungen.
Die Fristverlängerung verschafft Herstellern mehr Zeit, ihre Produkte, Prüfprozesse und technischen Unterlagen an die Anforderungen von IS 302 (Teil 1) anzupassen. Dies ist insbesondere für Unternehmen mit umfangreichen Produktportfolios oder komplexen Anpassungsprozessen von Bedeutung.
Gleichzeitig bleiben die technischen Anforderungen unverändert streng. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Sicherheitskriterien bis zu den jeweiligen Fristen vollständig erfüllt sind. Für internationale Anbieter und lokale Produzenten ist die frühzeitige Planung von Prüfungen und Zertifizierungsverfahren entscheidend, um Verzögerungen beim Marktzugang zu vermeiden.
Hersteller, die den indischen Markt bedienen möchten, sollten die verlängerten Fristen gezielt nutzen, um Konformitätsbewertungen vorzubereiten und mit akkreditierten Prüflaboren zusammenzuarbeiten. Weitere regulatorische Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und entsprechende Zertifizierungsressourcen eingeholt werden.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).
Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Die regulatorischen Anforderungen für Überwachungstechnik in Indien werden deutlich verschärft, da die BIS Zertifizierung für CCTV-Kameras künftig verpflichtend ist. Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat sämtliche bisherigen Ausnahmeregelungen aufgehoben und leitet damit eine strengere Durchsetzungsphase im Rahmen der Compulsory Registration Order (CRO) ein. Diese Entwicklung hat weitreichende Konsequenzen für Hersteller und Importeure, die bislang von Übergangsregelungen profitiert haben.

Mit einem Office Memorandum vom 16. Januar 2026 hat MeitY alle bisherigen Erleichterungen im Zusammenhang mit den Essential Requirements (ER) für CCTV-Kameras zurückgezogen. Diese Ausnahmen hatten es ermöglicht, bestimmte nicht vollständig konforme Produkte weiterhin zeitlich befristet in Verkehr zu bringen. Nun wurde klargestellt, dass keine weiteren Verlängerungen gewährt werden. CCTV-Kameras und ähnliche Produkte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.
Eine zentrale Änderung betrifft das Ende der Abverkaufsfrist für CCTV-Kameras ohne vollständige ER-Konformität. Zuvor durften Produkte, die vor dem 9. April 2025 hergestellt oder importiert wurden, weiterhin verkauft werden, auch wenn sie die Anforderungen nicht vollständig erfüllten. Diese Regelung wurde nun vollständig aufgehoben, wodurch keine Restbestände ohne entsprechende Zertifizierung mehr vermarktet werden dürfen.
Ab dem 1. April 2026 dürfen ausschließlich CCTV-Kameras in Indien verkauft werden, die die festgelegten Essential Requirements erfüllen und entsprechend zertifiziert sind. Diese Vorschrift gilt einheitlich für inländische Hersteller, Importeure und Händler. Die Maßnahme unterstreicht die Absicht der Behörden, einheitliche Sicherheits-, Qualitäts- und Leistungsstandards für Überwachungsgeräte durchzusetzen.
Mit dem Wegfall der Ausnahmeregelungen steigt der Handlungsdruck für alle Marktteilnehmer erheblich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die BIS ER-Anforderungen vollständig erfüllen, um weiterhin Zugang zum indischen Markt zu behalten. Andernfalls drohen Vertriebsverbote und Marktausschluss.
Die ER-Anforderungen zielen insbesondere darauf ab, die Zuverlässigkeit sowie die Cybersecurity von Überwachungssystemen zu verbessern. Dies steht im Einklang mit den zunehmenden regulatorischen Bestrebungen Indiens, die Sicherheit digitaler Infrastrukturen zu stärken und Verbraucher besser zu schützen.
Unternehmen sollten ihre Konformitätsstrategien zeitnah überprüfen, bestehende Produktportfolios analysieren und notwendige Zertifizierungsprozesse einleiten. Dazu gehören unter anderem technische Prüfungen, Dokumentationsanforderungen und die Einholung entsprechender Zulassungen vor Ablauf der Frist im April 2026. Weitere regulatorische Informationen können über offizielle Stellen und spezialisierte Compliance-Ressourcen bezogen werden.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).
Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat neue Umsetzungsrichtlinien zur Überprüfung der Nennkapazität von Lithiumbatterien in Indien veröffentlicht. Diese regulatorische Aktualisierung erfolgt im Anschluss an eine Anordnung des Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) und verschärft die Anforderungen an die Konformitätsbewertung für Hersteller von versiegelten sekundären Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien.
Die neuen Vorgaben gelten für tragbare, versiegelte Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien im Anwendungsbereich der Norm IS 16046 (Part 2). Künftig muss die verifizierte Nenn- bzw. deklarierte Kapazität gemäß Abschnitt 7.3.1 der Norm IS 16047 (Part 3):2018 nachgewiesen werden, der die Entladeleistung bei 20°C definiert. Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Bestehende Lizenzinhaber müssen die neuen Anforderungen entweder bis zum 30. April 2027 oder vor Ablauf ihrer jeweiligen Lizenz erfüllen – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Nach Abschluss der Prüfungen sind Prüfberichte von BIS-anerkannten Drittlaboren einzureichen. Zusätzlich ist eine Erklärung vorzulegen, die bestätigt, dass auch alle weiteren Modelle die Anforderungen der Entladeprüfung gemäß IS 16047 erfüllen.
Für ergänzende Prüfungen definiert BIS konkrete Stichprobenumfänge, darunter 23 Zellen und 3 Batterien. Werden die Anforderungen nicht fristgerecht erfüllt, drohen regulatorische Maßnahmen wie die Aussetzung oder der Entzug der Lizenz sowie die Streichung einzelner Modelle aus dem Geltungsbereich.
Für neue Antragsteller sieht die Regelung Übergangsmöglichkeiten vor: Anträge können weiterbearbeitet werden, wenn Prüfungen bereits laufen oder eingereicht wurden, sofern eine Verpflichtungserklärung zur Nachreichung der Kapazitätsprüfung vor Ablauf der Lizenz abgegeben wird. Nach dem 30. April 2027 entfällt diese Übergangsregelung. Ab diesem Zeitpunkt werden neue Lizenzen nach IS 16046 (Part 2) nur noch erteilt, wenn der Prüfbericht die Kapazitätsverifizierung gemäß IS 16047 (Part 3) enthält.
Die Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und unterstreichen die zunehmende regulatorische Kontrolle im Bereich Lithiumbatterien in Indien. Hersteller und Exporteure müssen ihre Prüfprozesse und technische Dokumentation entsprechend anpassen, um weiterhin Zugang zum indischen Markt zu erhalten.
Die verpflichtende Verifizierung der Nennkapazität soll die Produktqualität und Vergleichbarkeit verbessern, führt jedoch gleichzeitig zu einem erhöhten Prüf- und Dokumentationsaufwand für Unternehmen. Weitere Details zu regulatorischen Entwicklungen und Zertifizierungsanforderungen können über offizielle BIS-Mitteilungen und entsprechende Compliance-Ressourcen abgerufen werden.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).
Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Wir veröffentlichen regelmäßig Vorabinformationen des Bureau of Indian Standards (BIS) zu neuen Quality Control Orders, die in Kürze in Kraft treten. Betroffene Produkte müssen eine BIS-Zertifizierung besitzen, um für die Einfuhr und den Vertrieb in Indien zugelassen zu werden. Im April 2026 treten mehrere QCOs gleichzeitig in Kraft, mit einem klaren Fokus auf Metallprodukte wie Kochgeschirr, Haushaltsutensilien, Aluminiumprodukte sowie entsprechende Zubehörteile.

Die Quality Control Orders (QCOs) des Bureau of Indian Standards (BIS) sind verbindliche Vorschriften, die sicherstellen, dass bestimmte Produkte den nationalen Qualitätsstandards entsprechen. Während BIS-Standards normalerweise freiwillig sind, machen QCOs die Einhaltung für betroffene Produkte verpflichtend. Dies dient dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sowie der Sicherung der Produktqualität in Indien. QCOs gelten für eine Vielzahl von Produkten wie Chemikalien, Metalle, Spielzeug und Elektrogeräte. Verstöße gegen QCOs können strenge Strafen nach sich ziehen, einschließlich Geld- oder Haftstrafen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die neuen Quality Control Orders, die nächsten Monat in Kraft treten werden:
| Ministry/ Department// Ministerium/ Abteilung | Product/ Produkt | Indian Standard | Enforcement date/ Datum des Inkrafttretens |
| Ministry of Steel | Cookware | IS 14756 | 14 April 2026 |
| Ministry of Steel | Utensils | IS 13983 | 14 April 2026 |
| Ministry of Steel | Food & Beverage Cans | IS 18427 | 14 April 2026 |
| Ministry of Commerce & Industry | Aluminium utensils | IS 1660 | 14 April 2026 |
| Ministry of Commerce & Industry | Aluminium beverage cans | IS 14407 | 14 April 2026 |
| Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) | Work chairs | IS 17631 | 14 April 2026 |
| Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) | Chairs & stools | IS 17632 | 14 April 2026 |
| Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) | Tables & desks | IS 17633 | 14 April 2026 |
| Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) | Storage units | IS 17634 | 14 April 2026 |
| Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) | Beds | IS 17635 | 14 April 2026 |
| Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) | Bunk beds | IS 17636 | 14 April 2026 |
| Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) | Electrical accessories | Various IS standards (amendment, no new central standard block) | 14 April 2026 |
| Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) | Aluminium & aluminium alloy products | Various IS standards (e.g. IS 733, IS 736, IS 737, IS 739, IS 1285, etc.) | 14 April 2026 (phased enforcement start) |
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).
Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Die BIS-Zertifizierung für Extended Reality-Produkte tritt in eine neue Phase ein, nachdem das Bureau of Indian Standards (BIS) aktualisierte Umsetzungsrichtlinien veröffentlicht hat. Die Vorgaben betreffen Extended-Reality-(XR)-Produkte, einschließlich Augmented Reality (AR), Virtual Reality (VR) und Mixed Reality (MR), und stehen im Einklang mit der Mitteilung des Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) vom 29. Oktober 2025.

Der aktualisierte Rahmen schreibt die Einhaltung der Anforderungen im Rahmen des Compulsory Registration Scheme (CRS) vor und führt den Sicherheitsstandard IS/IEC 62368-1:2023 für XR-Geräte ein. Während einer Übergangsfrist dürfen die bisherigen Normen IS 13252-1 oder IS 616 parallel zum neuen Standard noch bis zum 1. Mai 2026 angewendet werden. Nach diesem Stichtag bleiben ausschließlich Zulassungen gültig, die auf IS/IEC 62368-1 basieren. Extended-Reality-(XR)-Produkte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.
Hersteller, die bereits über BIS-Lizenzen für XR-Produkte verfügen, müssen vor dem 1. Mai 2026 einen strukturierten Umstellungsprozess durchführen. Dazu gehört die erneute Prüfung von Leitmodellen in BIS-anerkannten Prüflaboren gemäß IS/IEC 62368-1:2023 sowie die Einreichung aktualisierter Prüfberichte über das BIS-Portal. Zusätzlich ist eine Erklärung erforderlich, dass alle zugehörigen Serienmodelle den neuen Anforderungen entsprechen.
Werden diese Schritte nicht fristgerecht umgesetzt, drohen regulatorische Maßnahmen wie der Entzug der Lizenz oder die Streichung einzelner Modelle aus dem Geltungsbereich. Nach erfolgreicher Prüfung stellt BIS eine Bestätigung aus, in der die konformen Modelle aufgeführt sind und somit weiterhin vermarktet werden dürfen.
Die Richtlinien definieren auch klare Vorgaben für neue Antragsteller sowie für Änderungen bestehender Lizenzen. Bereits eingereichte Anträge nach alten Normen können weiterhin bearbeitet werden. Neue Anträge dürfen bis zum 1. Mai 2026 sowohl nach alten als auch nach neuen Standards gestellt werden. Antragsteller, die sich für die alten Normen entscheiden, müssen jedoch verbindlich erklären, dass sie vor Ablauf der Frist auf den neuen Standard umstellen.
Nach dem Ende der Übergangsfrist werden keine neuen Lizenzen mehr auf Basis der alten Normen erteilt. Gleiches gilt für Erweiterungen des Lizenzumfangs, etwa bei der Aufnahme neuer XR-Modelle. Entsprechende Anträge unter alten Standards werden nur innerhalb der Übergangsphase oder bis zum Beginn der Umstellung akzeptiert.
Insgesamt unterstreichen die neuen BIS-Vorgaben das Ziel, die Sicherheitsanforderungen für aufkommende XR-Technologien in Indien zu verschärfen. Hersteller und Exporteure sollten daher frühzeitig auf den Standard IS/IEC 62368-1:2023 umstellen, um Unterbrechungen beim Marktzugang zu vermeiden. Weitere Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und entsprechende Compliance-Ressourcen eingeholt werden.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).
Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Die BIS-Zertifizierung für Audio-/Video- und IKT-Geräte in Indien wird durch die Einführung der Norm IS/IEC 62368-1:2023 umfassend aktualisiert. Auf Grundlage der MeitY-Mitteilung vom 29. Oktober 2025 hat das Bureau of Indian Standards (BIS) offizielle Leitlinien für den Übergang von bisherigen Sicherheitsstandards veröffentlicht. Ziel dieser Maßnahme ist die stärkere Angleichung an internationale Sicherheitsanforderungen für elektronische Produkte.

Die neuen Vorgaben ersetzen die bisherigen Normen IS 616:2017 sowie IS 13252 (Teil 1):2010 durch einen modernen, risikobasierten Sicherheitsansatz gemäß IS/IEC 62368-1:2023. Für Hersteller gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2028, in der sowohl alte als auch neue Normen parallel angewendet werden dürfen. Audio-/Video- und IKT-Geräte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um in Indien für Import und Vertrieb zugelassen zu werden.
Anwendungsbereich, Fristen und Pflichten für Hersteller
Die Umstellung betrifft eine Vielzahl von Produkten im Rahmen des Compulsory Registration Scheme (CRS), darunter Laptops, Fernseher, Drucker, Scanner, Powerbanks, CCTV-Kameras, Smart Speaker, kabellose Kopfhörer, Webcams und Verstärker. Nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. November 2028 werden die bisherigen Normen vollständig zurückgezogen, sodass ausschließlich IS/IEC 62368-1:2023 gültig bleibt.
Bestehende Zertifikatsinhaber müssen die Umstellung fristgerecht durchführen, um ihre Marktzulassung zu behalten. Dazu gehört die Einreichung vollständiger Prüfberichte für Leitmodelle aus BIS-anerkannten Prüflaboren sowie die Antragstellung über das BIS-Portal im Rahmen von Normrevisionen oder -änderungen. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich, die bestätigt, dass alle Serienmodelle den neuen Anforderungen entsprechen. Bei Nichteinhaltung drohen nach Ablauf der Frist der Entzug der Lizenz oder die Streichung einzelner Modelle.
Für bestimmte Produktgruppen gelten ergänzende Anforderungen. So müssen beispielsweise Fernseher zusätzlich der Norm IS 18112:2025 entsprechen, Mobiltelefone der IS 16333 (Teil 3):2022 und IP-basierte CCTV-Kameras spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen. Entsprechende Prüfberichte oder, falls nicht zutreffend, formale Erklärungen sind vorzulegen.
Auswirkungen auf neue Anträge und Marktzugang
Für neue Antragsteller besteht während der Übergangsphase weiterhin die Möglichkeit, Zertifizierungen nach den bisherigen Normen zu beantragen, sofern Prüfungen bereits abgeschlossen oder Muster eingereicht wurden. In diesen Fällen ist jedoch eine verbindliche Erklärung zur späteren Umstellung auf IS/IEC 62368-1:2023 erforderlich. Nach dem Stichtag im November 2028 werden keine neuen Zulassungen mehr auf Basis der alten Normen erteilt.
Die Einführung der neuen Norm stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem international harmonisierten Sicherheitsrahmen dar. Hersteller und Exporteure sollten frühzeitig mit der Umstellung beginnen, um Compliance-Risiken und mögliche Unterbrechungen im Marktzugang zu vermeiden. Weitere Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und einschlägige Zertifizierungsquellen bezogen werden.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).
Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Die indische Regulierungsbehörde hat den Zertifizierungsprozess für Funkgeräte erweitert: Über das Saral Sanchar (WPC) Portal kann nun auch das de-lizenzierte 6-GHz-Frequenzband (5945–6425 MHz) im Rahmen der WPC ETA-SD-Zertifizierung beantragt werden. Die Änderung basiert auf der Bekanntmachung GSR 47(E) vom 20. Januar 2026 und bringt neue regulatorische Anforderungen für Hersteller und Importeure von Funkgeräten mit sich. Mit der Aktualisierung können Antragsteller das 6-GHz-Band künftig direkt in ihren ETA-SD-Anträgen angeben. Funkgeräte erfordern in der Regel eine WPC-Zertifizierung nach dem ETA-SD-Verfahren, um für Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Die Wireless Planning and Coordination (WPC) Wing hat das Saral-Sanchar-Portal entsprechend der Verordnung GSR 47(E) aktualisiert. Im Zuge dieser Anpassung können Antragsteller bei der Equipment Type Approval im Rahmen des ETA-SD-Verfahrens (Self Declaration) nun auch Geräte anmelden, die im de-lizenzierten Frequenzbereich von 5945 bis 6425 MHz arbeiten.
Durch die Einbindung dieses Frequenzbands erweitert Indien die regulatorischen Möglichkeiten für moderne drahtlose Kommunikationstechnologien. Besonders Geräte mit hohen Datenraten – beispielsweise Anwendungen im Bereich Wi-Fi oder andere kurzreichweitige Funktechnologien – können von der Nutzung des 6-GHz-Spektrums profitieren.
Hersteller und Importeure, die neue Produkte über das Saral-Sanchar-Portal zertifizieren lassen möchten, können das 6-GHz-Band nun direkt im Rahmen eines ETA-SD-Antrags deklarieren, sofern das Gerät den technischen Anforderungen für den Betrieb in lizenzfreien Frequenzbereichen entspricht.
Für Produkte, die bereits eine WPC ETA-SD-Zertifizierung besitzen, gelten besondere Vorgaben, wenn sie künftig auch das 6-GHz-Band unterstützen sollen. Wird ein bereits zertifiziertes Gerät – beispielsweise durch ein Software-Update – so angepasst, dass es im Frequenzbereich 5945–6425 MHz betrieben werden kann, kann die bestehende Zertifizierung nicht einfach erweitert werden.
In diesem Fall müssen Antragsteller zunächst das vorhandene ETA-SD-Zertifikat zurückziehen und anschließend eine neue ETA-SD-Zertifizierung für das aktualisierte Gerät beantragen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Zertifizierungsunterlagen stets den tatsächlichen technischen Eigenschaften des Produkts entsprechen.
In bestimmten Sonderfällen können Antragsteller zudem direkt mit der WPC-Behörde Kontakt aufnehmen, um mögliche Anpassungen bestehender Zertifikate oder alternative regulatorische Vorgehensweisen zu klären. Weitere Informationen zu regulatorischen Änderungen und Zertifizierungsverfahren können über entsprechende Compliance- und Zertifizierungsressourcen bereitgestellt werden.
Die WPC-Zertifizierung ist für drahtlose Produkte erforderlich, damit sie in Indien verwendet und verkauft werden können.
Die nationale Rundfunkbehörde WPC (Wireless Planning & Coordination) ist für diese Zertifizierung zuständig, um die Erteilung von Amateurfunklizenzen sowie die Zuweisung und Überwachung des Frequenzspektrums zu regeln.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
Weitere Informationen über die WPC-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “WPC-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Die BIS-Zertifizierung für LED-Lampen in Indien wurde durch eine überarbeitete Sicherheitsnorm aktualisiert. Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat neue Implementierungsrichtlinien für die Norm IS 16102 (Part 1): 2026 veröffentlicht, die für selbstgeballastete LED-Lampen gilt. Hersteller müssen künftig die Anforderungen der neuen Norm erfüllen, um weiterhin Zugang zum indischen Markt zu erhalten.

Die bisher geltende Norm IS 16102 (Part 1): 2012 wird im Rahmen einer Übergangsregelung schrittweise ersetzt. Am 24. Februar 2026 hat BIS offiziell bestätigt, dass Hersteller auf die neue Version der Norm umstellen müssen. Die alte Version wird nach dem 2. August 2026 zurückgezogen und darf danach nicht mehr für Zertifizierungen verwendet werden. Die Implementierungsrichtlinie trat mit Veröffentlichung sofort in Kraft und gibt Herstellern eine begrenzte Frist zur Anpassung ihrer Prüfungen und Dokumentation. Selbstgeballastete LED-Lampen benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.
Die überarbeitete Norm enthält mehrere technische Anpassungen sowie Erweiterungen des Geltungsbereichs. Eine zentrale Änderung betrifft die Erweiterung des abgedeckten Leistungsbereichs: Die zulässige Nennleistung für LED-Lampen wurde von zuvor 35 Watt auf 60 Watt erhöht.
Darüber hinaus wurden neue Sicherheitsanforderungen eingeführt. Dazu gehört insbesondere die verpflichtende Prüfung der photobiologischen Sicherheit sowie entsprechende Kennzeichnungsanforderungen für Produkte. Zusätzlich wurden Prüfanforderungen für abnormale Betriebsbedingungen ergänzt und bestehende Anforderungen für Fehlerzustandsprüfungen überarbeitet.
Neu aufgenommen wurden außerdem Prüfanforderungen zum Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Wasser (Ingress Protection, IP). Für Lampen, die nicht für den Kontakt mit Wasser geeignet sind, wurde eine spezielle Kennzeichnungspflicht eingeführt. Zudem gilt nun eine zusätzliche Kennzeichnung im Zusammenhang mit der photobiologischen Sicherheit.
Auch mechanische Sicherheitsaspekte wurden erweitert. So verlangt die neue Norm unter anderem Prüfungen zur axialen Festigkeit von Edison-Sockeln, um die mechanische Stabilität der Lampen sicherzustellen. Zusätzlich fallen nun auch LED-Lampen mit fest integrierten, nicht austauschbaren wiederaufladbaren Batterien in den Anwendungsbereich der Norm.
Bestehende BIS-Lizenzinhaber müssen ihre Produkte bis spätestens 2. August 2026 auf die Anforderungen der Norm IS 16102 (Part 1): 2026 umstellen. Dazu gehört die Einreichung vollständiger Prüfberichte für sogenannte Lead-Modelle gemäß der neuen Norm sowie eine Erklärung, dass alle Serienmodelle den aktualisierten Anforderungen entsprechen.
Wird die Umstellung nicht rechtzeitig abgeschlossen, kann dies regulatorische Konsequenzen haben. In solchen Fällen kann BIS die bestehende Lizenz widerrufen oder nicht konforme Modelle aus dem Geltungsbereich der Lizenz entfernen.
Für neue Zertifizierungsanträge gilt während der Übergangsphase eine Sonderregelung. Produkte, deren Prüfung bereits begonnen hat, können noch nach der Normversion von 2012 bewertet werden. Antragsteller müssen jedoch eine Erklärung abgeben, dass sie vor Ablauf der Frist auf die neue Norm umstellen werden. Nach dem 2. August 2026 werden keine neuen BIS-Lizenzen mehr auf Grundlage der Version von 2012 erteilt.
Hersteller, die Änderungen am Umfang ihrer bestehenden BIS-Lizenz beantragen, sollten ebenfalls die Übergangsanforderungen berücksichtigen. Eine frühzeitige Planung von Produkttests, technischen Unterlagen und Konformitätsnachweisen kann dazu beitragen, Zertifizierungsunterbrechungen zu vermeiden und den Marktzugang in Indien aufrechtzuerhalten.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).
Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat eine neue Anordnung für tragbare Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien veröffentlicht, die unter die Norm IS 16046-2 fallen. Hersteller sind verpflichtet, die Nennkapazität ihrer Produkte zu deklarieren; zuletzt wurden jedoch mehrere Fälle fehlerhafter Angaben festgestellt. Zum Schutz der Verbraucherinteressen wird daher künftig eine verpflichtende Prüfung zur Messung der Nennkapazität versiegelter sekundärer Lithium-Zellen und -Batterien gemäß IS 16046 (Teil 2) eingeführt. Die Bestimmung der Nennkapazität hat entsprechend Klausel 7.3.1 der IS 16047 (Teil 3) zu erfolgen. Die Regelung tritt am 1. Mai 2027 in Kraft und gilt für Neuregistrierungen, Produkterweiterungen sowie Verlängerungen bestehender Registrierungen. Bereits erteilte Registrierungen behalten bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit; im Rahmen von Marktüberwachungsmaßnahmen ausgewählte Modelle müssen jedoch einer Überprüfung der deklarierten Nennkapazität unterzogen werden. Tragbare Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien und damit verbundene Ausrüstung und Komponenten benötigen eine BIS-Zertifizierung oder spezielle Batterie-Registrierung, um in Indien für den Import und Verkauf zugelassen zu werden.

Mit der neuen Vorgabe gehen auch Anpassungen im Prüfverfahren einher. Die Anzahl der zu testenden Muster wird erhöht, zudem ist mit verlängerten Prüfzeiten zu rechnen. Weitere Einzelheiten werden erwartet, da das Bureau of Indian Standards (BIS) noch konkrete Umsetzungsleitlinien sowie ein aktualisiertes Prüfberichtsformat (Test Report Format, TRF) veröffentlichen wird. Hersteller tragbarer Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien sollten ihre Konformitätsprozesse rechtzeitig anpassen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherzustellen.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).
Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Am 1. Februar 2026 hat das Telecom Engineering Centre (TEC) eine überarbeitete Fassung der Essential Requirements (ER) für IP Security Equipment veröffentlicht. Mit der Aktualisierung wird der Geltungsbereich der Vorschriften um vier zusätzliche Varianten erweitert: Data Loss Prevention Equipment, Network Data Encryption Equipment, Secure Telemetry Equipment sowie Secure Web Gateway Equipment. Durch diese Ergänzungen wird der regulatorische Rahmen für IP-basierte Sicherheitslösungen in Indien weiter ausgebaut. IP-Sicherheitsausrüstung erfordert eine TEC-Zertifizierung, um für den Import und Vertrieb in Indien zugelassen zu werden.

Das TEC hat angekündigt, den verbindlichen Stichtag für die Einhaltung der neuen Varianten zu einem späteren Zeitpunkt bekanntzugeben. Unternehmen sollten daher kommende Veröffentlichungen aufmerksam verfolgen, um die Konformität mit den aktualisierten Essential Requirements fristgerecht sicherzustellen, sobald der verpflichtende Umsetzungstermin offiziell mitgeteilt wird.
Die TEC-Zertifizierung ist seit April 2019 verpflichtend. Jedes Jahr weitet das TEC den Zertifizierungskatalog aus und fügt weitere Güter hinzu. Hier finden Sie eine Liste mit den TEC Standards.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, kontaktieren Sie uns direkt per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.
Weitere Informationen über die TEC-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “TEC-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen