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BIS veröffentlicht Richtlinien für Extended Reality-Produktzertifizierung in Indien

Die BIS-Zertifizierung für Extended Reality-Produkte tritt in eine neue Phase ein, nachdem das Bureau of Indian Standards (BIS) aktualisierte Umsetzungsrichtlinien veröffentlicht hat. Die Vorgaben betreffen Extended-Reality-(XR)-Produkte, einschließlich Augmented Reality (AR), Virtual Reality (VR) und Mixed Reality (MR), und stehen im Einklang mit der Mitteilung des Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) vom 29. Oktober 2025.

Der aktualisierte Rahmen schreibt die Einhaltung der Anforderungen im Rahmen des Compulsory Registration Scheme (CRS) vor und führt den Sicherheitsstandard IS/IEC 62368-1:2023 für XR-Geräte ein. Während einer Übergangsfrist dürfen die bisherigen Normen IS 13252-1 oder IS 616 parallel zum neuen Standard noch bis zum 1. Mai 2026 angewendet werden. Nach diesem Stichtag bleiben ausschließlich Zulassungen gültig, die auf IS/IEC 62368-1 basieren. Extended-Reality-(XR)-Produkte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Übergangsanforderungen für bestehende Lizenzinhaber

Hersteller, die bereits über BIS-Lizenzen für XR-Produkte verfügen, müssen vor dem 1. Mai 2026 einen strukturierten Umstellungsprozess durchführen. Dazu gehört die erneute Prüfung von Leitmodellen in BIS-anerkannten Prüflaboren gemäß IS/IEC 62368-1:2023 sowie die Einreichung aktualisierter Prüfberichte über das BIS-Portal. Zusätzlich ist eine Erklärung erforderlich, dass alle zugehörigen Serienmodelle den neuen Anforderungen entsprechen.

Werden diese Schritte nicht fristgerecht umgesetzt, drohen regulatorische Maßnahmen wie der Entzug der Lizenz oder die Streichung einzelner Modelle aus dem Geltungsbereich. Nach erfolgreicher Prüfung stellt BIS eine Bestätigung aus, in der die konformen Modelle aufgeführt sind und somit weiterhin vermarktet werden dürfen.

Regelungen für neue Anträge und Lizenzänderungen

Die Richtlinien definieren auch klare Vorgaben für neue Antragsteller sowie für Änderungen bestehender Lizenzen. Bereits eingereichte Anträge nach alten Normen können weiterhin bearbeitet werden. Neue Anträge dürfen bis zum 1. Mai 2026 sowohl nach alten als auch nach neuen Standards gestellt werden. Antragsteller, die sich für die alten Normen entscheiden, müssen jedoch verbindlich erklären, dass sie vor Ablauf der Frist auf den neuen Standard umstellen.

Nach dem Ende der Übergangsfrist werden keine neuen Lizenzen mehr auf Basis der alten Normen erteilt. Gleiches gilt für Erweiterungen des Lizenzumfangs, etwa bei der Aufnahme neuer XR-Modelle. Entsprechende Anträge unter alten Standards werden nur innerhalb der Übergangsphase oder bis zum Beginn der Umstellung akzeptiert.

Insgesamt unterstreichen die neuen BIS-Vorgaben das Ziel, die Sicherheitsanforderungen für aufkommende XR-Technologien in Indien zu verschärfen. Hersteller und Exporteure sollten daher frühzeitig auf den Standard IS/IEC 62368-1:2023 umstellen, um Unterbrechungen beim Marktzugang zu vermeiden. Weitere Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und entsprechende Compliance-Ressourcen eingeholt werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

BIS-Zertifizierung – Umstellung auf IS/IEC 62368-1:2023

Die BIS-Zertifizierung für Audio-/Video- und IKT-Geräte in Indien wird durch die Einführung der Norm IS/IEC 62368-1:2023 umfassend aktualisiert. Auf Grundlage der MeitY-Mitteilung vom 29. Oktober 2025 hat das Bureau of Indian Standards (BIS) offizielle Leitlinien für den Übergang von bisherigen Sicherheitsstandards veröffentlicht. Ziel dieser Maßnahme ist die stärkere Angleichung an internationale Sicherheitsanforderungen für elektronische Produkte.

Die neuen Vorgaben ersetzen die bisherigen Normen IS 616:2017 sowie IS 13252 (Teil 1):2010 durch einen modernen, risikobasierten Sicherheitsansatz gemäß IS/IEC 62368-1:2023. Für Hersteller gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2028, in der sowohl alte als auch neue Normen parallel angewendet werden dürfen. Audio-/Video- und IKT-Geräte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um in Indien für Import und Vertrieb zugelassen zu werden.

Anwendungsbereich, Fristen und Pflichten für Hersteller

Die Umstellung betrifft eine Vielzahl von Produkten im Rahmen des Compulsory Registration Scheme (CRS), darunter Laptops, Fernseher, Drucker, Scanner, Powerbanks, CCTV-Kameras, Smart Speaker, kabellose Kopfhörer, Webcams und Verstärker. Nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. November 2028 werden die bisherigen Normen vollständig zurückgezogen, sodass ausschließlich IS/IEC 62368-1:2023 gültig bleibt.

Bestehende Zertifikatsinhaber müssen die Umstellung fristgerecht durchführen, um ihre Marktzulassung zu behalten. Dazu gehört die Einreichung vollständiger Prüfberichte für Leitmodelle aus BIS-anerkannten Prüflaboren sowie die Antragstellung über das BIS-Portal im Rahmen von Normrevisionen oder -änderungen. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung erforderlich, die bestätigt, dass alle Serienmodelle den neuen Anforderungen entsprechen. Bei Nichteinhaltung drohen nach Ablauf der Frist der Entzug der Lizenz oder die Streichung einzelner Modelle.

Für bestimmte Produktgruppen gelten ergänzende Anforderungen. So müssen beispielsweise Fernseher zusätzlich der Norm IS 18112:2025 entsprechen, Mobiltelefone der IS 16333 (Teil 3):2022 und IP-basierte CCTV-Kameras spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen. Entsprechende Prüfberichte oder, falls nicht zutreffend, formale Erklärungen sind vorzulegen.

Auswirkungen auf neue Anträge und Marktzugang

Für neue Antragsteller besteht während der Übergangsphase weiterhin die Möglichkeit, Zertifizierungen nach den bisherigen Normen zu beantragen, sofern Prüfungen bereits abgeschlossen oder Muster eingereicht wurden. In diesen Fällen ist jedoch eine verbindliche Erklärung zur späteren Umstellung auf IS/IEC 62368-1:2023 erforderlich. Nach dem Stichtag im November 2028 werden keine neuen Zulassungen mehr auf Basis der alten Normen erteilt.

Die Einführung der neuen Norm stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem international harmonisierten Sicherheitsrahmen dar. Hersteller und Exporteure sollten frühzeitig mit der Umstellung beginnen, um Compliance-Risiken und mögliche Unterbrechungen im Marktzugang zu vermeiden. Weitere Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und einschlägige Zertifizierungsquellen bezogen werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

Indien: 6-GHz-Band jetzt für WPC-ETA-SD-Zertifizierung verfügbar

Die indische Regulierungsbehörde hat den Zertifizierungsprozess für Funkgeräte erweitert: Über das Saral Sanchar (WPC) Portal kann nun auch das de-lizenzierte 6-GHz-Frequenzband (5945–6425 MHz) im Rahmen der WPC ETA-SD-Zertifizierung beantragt werden. Die Änderung basiert auf der Bekanntmachung GSR 47(E) vom 20. Januar 2026 und bringt neue regulatorische Anforderungen für Hersteller und Importeure von Funkgeräten mit sich. Mit der Aktualisierung können Antragsteller das 6-GHz-Band künftig direkt in ihren ETA-SD-Anträgen angeben. Funkgeräte erfordern in der Regel eine WPC-Zertifizierung nach dem ETA-SD-Verfahren, um für Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Aktualisierung des WPC-Portals und Erweiterung des Frequenzspektrums

Die Wireless Planning and Coordination (WPC) Wing hat das Saral-Sanchar-Portal entsprechend der Verordnung GSR 47(E) aktualisiert. Im Zuge dieser Anpassung können Antragsteller bei der Equipment Type Approval im Rahmen des ETA-SD-Verfahrens (Self Declaration) nun auch Geräte anmelden, die im de-lizenzierten Frequenzbereich von 5945 bis 6425 MHz arbeiten.

Durch die Einbindung dieses Frequenzbands erweitert Indien die regulatorischen Möglichkeiten für moderne drahtlose Kommunikationstechnologien. Besonders Geräte mit hohen Datenraten – beispielsweise Anwendungen im Bereich Wi-Fi oder andere kurzreichweitige Funktechnologien – können von der Nutzung des 6-GHz-Spektrums profitieren.

Hersteller und Importeure, die neue Produkte über das Saral-Sanchar-Portal zertifizieren lassen möchten, können das 6-GHz-Band nun direkt im Rahmen eines ETA-SD-Antrags deklarieren, sofern das Gerät den technischen Anforderungen für den Betrieb in lizenzfreien Frequenzbereichen entspricht.

Auswirkungen auf bereits zertifizierte Geräte

Für Produkte, die bereits eine WPC ETA-SD-Zertifizierung besitzen, gelten besondere Vorgaben, wenn sie künftig auch das 6-GHz-Band unterstützen sollen. Wird ein bereits zertifiziertes Gerät – beispielsweise durch ein Software-Update – so angepasst, dass es im Frequenzbereich 5945–6425 MHz betrieben werden kann, kann die bestehende Zertifizierung nicht einfach erweitert werden.

In diesem Fall müssen Antragsteller zunächst das vorhandene ETA-SD-Zertifikat zurückziehen und anschließend eine neue ETA-SD-Zertifizierung für das aktualisierte Gerät beantragen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Zertifizierungsunterlagen stets den tatsächlichen technischen Eigenschaften des Produkts entsprechen.

In bestimmten Sonderfällen können Antragsteller zudem direkt mit der WPC-Behörde Kontakt aufnehmen, um mögliche Anpassungen bestehender Zertifikate oder alternative regulatorische Vorgehensweisen zu klären. Weitere Informationen zu regulatorischen Änderungen und Zertifizierungsverfahren können über entsprechende Compliance- und Zertifizierungsressourcen bereitgestellt werden.

Die WPC-Zertifizierung ist für drahtlose Produkte erforderlich, damit sie in Indien verwendet und verkauft werden können.
Die nationale Rundfunkbehörde WPC (Wireless Planning & Coordination) ist für diese Zertifizierung zuständig, um die Erteilung von Amateurfunklizenzen sowie die Zuweisung und Überwachung des Frequenzspektrums zu regeln.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

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Indien aktualisiert BIS-Norm für LED-Lampen auf IS 16102:2026

Die BIS-Zertifizierung für LED-Lampen in Indien wurde durch eine überarbeitete Sicherheitsnorm aktualisiert. Das Bureau of Indian Standards (BIS) hat neue Implementierungsrichtlinien für die Norm IS 16102 (Part 1): 2026 veröffentlicht, die für selbstgeballastete LED-Lampen gilt. Hersteller müssen künftig die Anforderungen der neuen Norm erfüllen, um weiterhin Zugang zum indischen Markt zu erhalten.

Die bisher geltende Norm IS 16102 (Part 1): 2012 wird im Rahmen einer Übergangsregelung schrittweise ersetzt. Am 24. Februar 2026 hat BIS offiziell bestätigt, dass Hersteller auf die neue Version der Norm umstellen müssen. Die alte Version wird nach dem 2. August 2026 zurückgezogen und darf danach nicht mehr für Zertifizierungen verwendet werden. Die Implementierungsrichtlinie trat mit Veröffentlichung sofort in Kraft und gibt Herstellern eine begrenzte Frist zur Anpassung ihrer Prüfungen und Dokumentation. Selbstgeballastete LED-Lampen benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Wichtige Änderungen der Norm IS 16102 (Part 1): 2026

Die überarbeitete Norm enthält mehrere technische Anpassungen sowie Erweiterungen des Geltungsbereichs. Eine zentrale Änderung betrifft die Erweiterung des abgedeckten Leistungsbereichs: Die zulässige Nennleistung für LED-Lampen wurde von zuvor 35 Watt auf 60 Watt erhöht.

Darüber hinaus wurden neue Sicherheitsanforderungen eingeführt. Dazu gehört insbesondere die verpflichtende Prüfung der photobiologischen Sicherheit sowie entsprechende Kennzeichnungsanforderungen für Produkte. Zusätzlich wurden Prüfanforderungen für abnormale Betriebsbedingungen ergänzt und bestehende Anforderungen für Fehlerzustandsprüfungen überarbeitet.

Neu aufgenommen wurden außerdem Prüfanforderungen zum Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern und Wasser (Ingress Protection, IP). Für Lampen, die nicht für den Kontakt mit Wasser geeignet sind, wurde eine spezielle Kennzeichnungspflicht eingeführt. Zudem gilt nun eine zusätzliche Kennzeichnung im Zusammenhang mit der photobiologischen Sicherheit.

Auch mechanische Sicherheitsaspekte wurden erweitert. So verlangt die neue Norm unter anderem Prüfungen zur axialen Festigkeit von Edison-Sockeln, um die mechanische Stabilität der Lampen sicherzustellen. Zusätzlich fallen nun auch LED-Lampen mit fest integrierten, nicht austauschbaren wiederaufladbaren Batterien in den Anwendungsbereich der Norm.

Übergangsfristen und Auswirkungen für Hersteller

Bestehende BIS-Lizenzinhaber müssen ihre Produkte bis spätestens 2. August 2026 auf die Anforderungen der Norm IS 16102 (Part 1): 2026 umstellen. Dazu gehört die Einreichung vollständiger Prüfberichte für sogenannte Lead-Modelle gemäß der neuen Norm sowie eine Erklärung, dass alle Serienmodelle den aktualisierten Anforderungen entsprechen.

Wird die Umstellung nicht rechtzeitig abgeschlossen, kann dies regulatorische Konsequenzen haben. In solchen Fällen kann BIS die bestehende Lizenz widerrufen oder nicht konforme Modelle aus dem Geltungsbereich der Lizenz entfernen.

Für neue Zertifizierungsanträge gilt während der Übergangsphase eine Sonderregelung. Produkte, deren Prüfung bereits begonnen hat, können noch nach der Normversion von 2012 bewertet werden. Antragsteller müssen jedoch eine Erklärung abgeben, dass sie vor Ablauf der Frist auf die neue Norm umstellen werden. Nach dem 2. August 2026 werden keine neuen BIS-Lizenzen mehr auf Grundlage der Version von 2012 erteilt.

Hersteller, die Änderungen am Umfang ihrer bestehenden BIS-Lizenz beantragen, sollten ebenfalls die Übergangsanforderungen berücksichtigen. Eine frühzeitige Planung von Produkttests, technischen Unterlagen und Konformitätsnachweisen kann dazu beitragen, Zertifizierungsunterbrechungen zu vermeiden und den Marktzugang in Indien aufrechtzuerhalten.

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MEITY schreibt verpflichtende Messung der Nennkapazität für tragbare Lithium-Ionen-Batterien vor

Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat eine neue Anordnung für tragbare Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien veröffentlicht, die unter die Norm IS 16046-2 fallen. Hersteller sind verpflichtet, die Nennkapazität ihrer Produkte zu deklarieren; zuletzt wurden jedoch mehrere Fälle fehlerhafter Angaben festgestellt. Zum Schutz der Verbraucherinteressen wird daher künftig eine verpflichtende Prüfung zur Messung der Nennkapazität versiegelter sekundärer Lithium-Zellen und -Batterien gemäß IS 16046 (Teil 2) eingeführt. Die Bestimmung der Nennkapazität hat entsprechend Klausel 7.3.1 der IS 16047 (Teil 3) zu erfolgen. Die Regelung tritt am 1. Mai 2027 in Kraft und gilt für Neuregistrierungen, Produkterweiterungen sowie Verlängerungen bestehender Registrierungen. Bereits erteilte Registrierungen behalten bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit; im Rahmen von Marktüberwachungsmaßnahmen ausgewählte Modelle müssen jedoch einer Überprüfung der deklarierten Nennkapazität unterzogen werden. Tragbare Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien und damit verbundene Ausrüstung und Komponenten benötigen eine BIS-Zertifizierung oder spezielle Batterie-Registrierung, um in Indien für den Import und Verkauf zugelassen zu werden.

Mit der neuen Vorgabe gehen auch Anpassungen im Prüfverfahren einher. Die Anzahl der zu testenden Muster wird erhöht, zudem ist mit verlängerten Prüfzeiten zu rechnen. Weitere Einzelheiten werden erwartet, da das Bureau of Indian Standards (BIS) noch konkrete Umsetzungsleitlinien sowie ein aktualisiertes Prüfberichtsformat (Test Report Format, TRF) veröffentlichen wird. Hersteller tragbarer Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien sollten ihre Konformitätsprozesse rechtzeitig anpassen, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherzustellen.

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Indien erweitert die TEC-Grundanforderungen für IP-Sicherheitsausrüstung

Am 1. Februar 2026 hat das Telecom Engineering Centre (TEC) eine überarbeitete Fassung der Essential Requirements (ER) für IP Security Equipment veröffentlicht. Mit der Aktualisierung wird der Geltungsbereich der Vorschriften um vier zusätzliche Varianten erweitert: Data Loss Prevention Equipment, Network Data Encryption Equipment, Secure Telemetry Equipment sowie Secure Web Gateway Equipment. Durch diese Ergänzungen wird der regulatorische Rahmen für IP-basierte Sicherheitslösungen in Indien weiter ausgebaut. IP-Sicherheitsausrüstung erfordert eine TEC-Zertifizierung, um für den Import und Vertrieb in Indien zugelassen zu werden.

Das TEC hat angekündigt, den verbindlichen Stichtag für die Einhaltung der neuen Varianten zu einem späteren Zeitpunkt bekanntzugeben. Unternehmen sollten daher kommende Veröffentlichungen aufmerksam verfolgen, um die Konformität mit den aktualisierten Essential Requirements fristgerecht sicherzustellen, sobald der verpflichtende Umsetzungstermin offiziell mitgeteilt wird.

Die TEC-Zertifizierung ist seit April 2019 verpflichtend. Jedes Jahr weitet das TEC den Zertifizierungskatalog aus und fügt weitere Güter hinzu. Hier finden Sie eine Liste mit den TEC Standards.

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BIS Standards – Implementierungen im nächsten Monat – Februar 2026

Im Februar 2026 treten mehrere neue Quality Control Orders (QCOs) des Bureau of Indian Standards (BIS) in Kraft, die sich auf verschiedene Möbelprodukte beziehen. Die Maßnahmen betreffen unter anderem Arbeitsstühle, Mehrzweckstühle und -hocker, Tische, Schreibtische, Aufbewahrungseinheiten sowie unterschiedliche Bettarten, einschließlich Etagenbetten. Für diese Produktgruppen wurden jeweils spezifische indische Normen festgelegt, deren Einhaltung ab dem genannten Stichtag verpflichtend ist, um den Marktzugang in Indien sicherzustellen. Möbelprodukte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für die Einfuhr und den Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Die QCOs des BIS stellen verbindliche Vorgaben dar, mit denen die Übereinstimmung ausgewählter Produkte mit nationalen Qualitäts- und Sicherheitsstandards gewährleistet werden soll. Obwohl BIS-Normen grundsätzlich freiwillig sind, werden sie durch QCOs für die betroffenen Waren verpflichtend. Ziel ist es, Verbraucher zu schützen, die Produktqualität zu erhöhen und negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt zu vermeiden. Die neuen Regelungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Department for Promotion of Industry and Internal Trade und sehen bei Nichteinhaltung empfindliche Sanktionen vor, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen können.

Hier finden Sie eine Übersicht über die neuen Quality Control Orders, die nächsten Monat in Kraft treten werden:

Ministry/ Department// Ministerium/ AbteilungProduct/ ProduktIndian StandardEnforcement date/ Datum des Inkrafttretens
Department for Promotion of Industry and Internal TradeWork chairIS 17631:202214 February 2026
Department for Promotion of Industry and Internal TradeGeneral purpose chairs and stoolsIS 17632:202214 February 2026
Department for Promotion of Industry and Internal TradeTables and desksIS 17633:202214 February 2026
Department for Promotion of Industry and Internal TradeStorage unitsIS 17634:202214 February 2026
Department for Promotion of Industry and Internal TradeBedsIS 17635:202214 February 2026
Department for Promotion of Industry and Internal TradeBunk BedsIS 17636:202214 February 2026

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Indien verlängert Übergangsfrist für BIS-Norm IS 302 (Part 1): 2024 bei Haushaltsgeräten

Die indische Normungsbehörde Bureau of Indian Standards (BIS) hat den Zeitpunkt für die verpflichtende Umsetzung der Norm IS 302 (Part 1): 2024 / IEC 60335-1:2020 verschoben. Die Norm betrifft die Sicherheit von elektrischen Haushaltsgeräten und ähnlichen Produkten, insbesondere von Adaptern, die unter die Compulsory Registration Order (CRO) fallen. Im Rahmen der Übergangsregelung ist es Herstellern weiterhin erlaubt, sowohl die bisherige Norm IS 302-1:2008 als auch die neue Fassung IS 302 (Part 1): 2024 parallel anzuwenden. Diese sogenannte „concurrent running“-Phase wurde bis zum 23. Februar 2027 verlängert. Elektronische Haushaltsgeräte und weitere Produkte erfordern in der Regel eine BIS ISI-Zertifizierung, um in Indien für den Import und Verkauf zugelassen zu werden.

Mit der Fristverlängerung verfolgt BIS das Ziel, der Industrie ausreichend Zeit für die Anpassung an die neuen technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen zu geben. Hersteller und Prüflabore können ihre Prozesse, Prüfkapazitäten und Infrastruktur schrittweise an die aktualisierte Norm anpassen, ohne kurzfristige Unterbrechungen im Marktzugang befürchten zu müssen. Alle übrigen Regelungen aus dem BIS-Rundschreiben vom 27. November 2024 bleiben unverändert bestehen.

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Indien aktualisiert Frequenzregelungen für 5G, 6G und drahtlose Audiogeräte im NFAP-2025

Das indische Telekommunikationsministerium hat den National Frequency Allocation Plan (NFAP-2025) veröffentlicht, der die Grundlage für die aktualisierte Frequenznutzung und künftige Regulierungsmaßnahmen bildet. In diesem Zusammenhang hat die Wireless Planning & Coordination (WPC) Wing neue Zuweisungen für Frequenzbereiche im Bereich 5G/6G sowie für drahtlose Audioanwendungen, etwa Mikrofone und In-Ear-Monitore, angekündigt. Der Frequenzbereich 6425–7025 MHz wurde für den Einsatz im Rahmen von International Mobile Telecommunications (IMT), also insbesondere 5G und 6G, vorgesehen. In bestimmten Teilbändern und geografischen Gebieten dürfen IMT-Basisstationen jedoch keinen Satellitenfunk stören und genießen keinen Schutz vor deren Störungen. Der Bereich 5875–5925 MHz wurde für Vehicle-to-Everything (V2X) und intelligente Verkehrssysteme (ITS) unter dem Mobilfunkdienst bestimmt, wobei bestehende Dienste in diesem Frequenzbereich weiterhin betrieben werden dürfen. 5G/6G- & Audiogeräte erfordern in der Regel eine WPC-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Für drahtlose Mikrofone und andere sehr schwach strahlende Audioanwendungen kann eine Nutzung in den Bereichen 174–230 MHz und 470–612 MHz im Einzelfall genehmigt werden. Diese Geräte dürfen bestehende Dienste nicht stören und sind ihrerseits nicht vor Störungen geschützt. Die maximal zulässige Sendeleistung beträgt 100 mW (e.i.r.p.). Der NFAP ist ein rein strategisches Planungsinstrument zur Festlegung von Frequenznutzungen auf politischer Ebene. Die konkreten regulatorischen Vorgaben – etwa zu Lizenzierung, technischen Parametern und Konformitätsanforderungen – werden gesondert von der WPC bzw. dem Department of Telecommunications (DoT) per GSRs, offiziellen Mitteilungen oder spezifischen Bekanntmachungen veröffentlicht. Erst nach Veröffentlichung dieser Dokumente können produktbezogene Anforderungen rechtsverbindlich bestimmt werden.

Die WPC-Zertifizierung ist für drahtlose Produkte erforderlich, damit sie in Indien verwendet und verkauft werden können.
Die nationale Rundfunkbehörde WPC (Wireless Planning & Coordination) ist für diese Zertifizierung zuständig, um die Erteilung von Amateurfunklizenzen sowie die Zuweisung und Überwachung des Frequenzspektrums zu regeln.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

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Indien erleichtert WPC-Konformität für Funkgeräte mit neuer Freigabeliste für Kurzstreckenfunk

Das Wireless Planning and Coordination (WPC) Wing des indischen Telekommunikationsministeriums hat am 18. Januar 2024 eine überarbeitete Liste von drahtlosen Geräten veröffentlicht, die von der Lizenzpflicht befreit sind. Die aktualisierte Regelung erweitert die bisherigen Ausnahmen und umfasst nun zusätzliche Funkanwendungen mit geringer Leistung und kurzer Reichweite, darunter Wi-Fi, Bluetooth, RFID, UWB, V2X und Drohnenkommunikationssysteme, die innerhalb festgelegter Frequenzbereiche betrieben werden dürfen. Drahtlose Module und Geräte, die unter SRD- oder UWB-Bedingungen betrieben werden, erfordern in der Regel eine WPC-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Konkret dürfen Geräte künftig lizenzfrei betrieben werden, sofern sie bestimmte technische Vorgaben hinsichtlich Frequenzbereich, Sendeleistung und Bandbreite einhalten – beispielsweise RFID-Systeme im Bereich von 865–868 MHz oder Wi-Fi/Bluetooth-Geräte im Bereich von 2400–2483,5 MHz. Ziel der neuen Regelung ist es, internationale Standards zu berücksichtigen und den Marktzugang für moderne Funktechnologien zu erleichtern. Die Bekanntmachung enthält zudem technische Spezifikationen sowie Hinweise zur Anwendbarkeit auf verschiedene Gerätekategorien.

Die WPC-Zertifizierung ist für drahtlose Produkte erforderlich, damit sie in Indien verwendet und verkauft werden können.
Die nationale Rundfunkbehörde WPC (Wireless Planning & Coordination) ist für diese Zertifizierung zuständig, um die Erteilung von Amateurfunklizenzen sowie die Zuweisung und Überwachung des Frequenzspektrums zu regeln.

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