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Geänderter Implementierungszeitplan für BIS-Zertifizierung nach Scheme X für Maschinen und elektrische Geräte in Indien

Das indische Ministerium für Schwerindustrie hat eine Änderung zur Verordnung über die Sicherheit von Maschinen und elektrischen Geräten (Omnibus Technical Regulation) aus dem Jahr 2024 veröffentlicht. Gemäß der neu erlassenen Änderungsverordnung von 2025 wurde der Zeitplan für die Umsetzung der Vorschriften verlängert. Insbesondere wurde die ursprüngliche Klausel, die eine Umsetzung ein Jahr nach Veröffentlichung vorsah, durch ein festes Datum ersetzt – den 1. September 2026. Diese Änderung wirkt sich auf den Zeitrahmen für die verpflichtende Zertifizierung und regulatorische Einhaltung bei Maschinen und elektrischen Produkten aus, die unter die Verordnung fallen. Im Zuge der geplanten regulatorischen Anpassungen wird für viele Arten von Maschinen, Anlagen, Pumpen und anderen Produkten eine BIS-Zertifizierung nach Scheme X erforderlich sein, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Additionally, the updated regulation clarifies that while the main categories of machines and electrical equipment listed in the First Schedule will become subject to the order starting September 1, 2026, the associated assemblies, sub-assemblies, and components will only become regulated from dates that the Central Government will announce separately via official notification. This ensures phased compliance and provides stakeholders more time to adjust to the regulatory changes.

Since 2012, the BIS has been gradually expanding the certification catalog and continuously adding additional goods. BIS certification mandatory for many electronic products for industrial and consumer uses. Factory inspections are also required for some products.

If you are interested in understanding what requirements are needed for your product to be imported into India, please do not hesitate to contact us by email or phone (Europe: +49-69-271 37 69 261, US: +1 773 654-2673). If a certification need is discovered we can provide a quotation to make sure that all your certification needs are covered.

If you have any questions you can also use our chat-window in the bottom right. (Please check your browser settings if you can’t see the window)

For more information about BIS certification, please refer to our free brochure „BIS Certification Made Easy„.

BIS-Zertifizierung Schema X für Maschinen stellt Maschinenbauer vor Herausforderungen

Die Einführung der neuen Zertifizierungspflicht unter dem BIS Scheme X bringt für Hersteller im Maschinen- und Anlagenbau erhebliche Unsicherheiten mit sich. Ab dem 28. August 2025 müssen zahlreiche Maschinenarten wie Pumpen, Kompressoren, Verpackungsmaschinen und elektrische Anlagen eine BIS-Zertifizierung nach Scheme X vorweisen, um in Indien verkauft oder importiert werden zu dürfen. Allerdings sind viele der für die Zulassung relevanten Rahmenbedingungen bislang nicht abschließend definiert, was zu Verzögerungen und Planungsproblemen führt.

Besonders betroffen sind Hersteller, die ihre Produkte bereits für den indischen Markt vorbereiten. Die Unsicherheit über konkrete Anforderungen, wie etwa die anzuwendenden technischen Normen oder die genaue Auslegung der Prüfverfahren, erschwert die rechtzeitige Antragstellung. Zudem sind die Bearbeitungszeiten für Zertifizierungsanträge derzeit lang, da zusätzlicher Klärungsbedarf besteht und die Behörden stark ausgelastet sind .

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die indische Regierung Ende Juni ein umfassendes Amendment angekündigt, das die offenen Punkte möglichst vollumfänglich adressieren soll. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass sich der Umfang zulassungspflichtiger Produkte nochmals erweitern soll. Hersteller sind daher gut beraten, bereits jetzt mit der Antragstellung zu beginnen, um größere Verzögerungen oder wirtschaftliche Schäden durch mögliche Importstopps zu vermeiden. Ein Aufschub der Deadline ist zwar wahrscheinlich, wird jedoch voraussichtlich erst im August kommuniziert werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

Überarbeitete BIS-Konformitätsregeln befreien analoge CCTV-Kameras von ER-01 in Indien

Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MEITY) gab am 12. März 2025 eine Klarstellung heraus, die besagt, dass analoge CCTV-Kameras von der Einhaltung der Grundlegenden Sicherheitsanforderungen (ER-01) befreit sind. Daraufhin gab das Bureau of Indian Standards (BIS) am 1. April 2025 detaillierte Anweisungen heraus, in denen die aktualisierten Konformitätsverfahren für Antragsteller und Lizenznehmer im Rahmen des BIS CRS-Systems beschrieben werden. Viele elektronische Produkte benötigen in der Regel eine BIS CRS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Hersteller mit bereits registrierten analogen CCTV-Kameramodellen müssen über das dafür vorgesehene BIS-Modul eine Selbsterklärung einreichen, in der alle Modelle aufgeführt sind, die in ihren Lizenzbereich fallen. Diese Erklärung, für die keine neuen Prüfberichte erforderlich sind, muss bis zum 9. April 2025 abgeschlossen sein. Nach diesem Datum gelten nur noch analoge Modelle oder solche, die den ER-Normen entsprechen, für die Lizenz. Außerdem muss in jedem neuen Prüfbericht der Kameratyp eindeutig angegeben werden. Bei Anträgen, die nach dem 9. April eingereicht werden, dürfen analoge und nicht-analoge Modelle nicht unter derselben ID zusammengefasst werden.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.