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MeitY veröffentlicht Serienrichtlinien für BIS-Zertifizierungen nach IS/IEC 62368-1:2023

Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat die lang erwarteten Serienrichtlinien für Produkte veröffentlicht, die unter die Norm IS/IEC 62368-1:2023 fallen. Mit dieser regulatorischen Aktualisierung erhalten Hersteller, Importeure und Markeninhaber mehr Klarheit über die Anforderungen für die BIS-Zertifizierung und die Registrierung ihrer Produkte auf dem indischen Markt.

Die neuen Vorgaben ermöglichen es Unternehmen, mehrere Produktmodelle im Rahmen einer einzigen BIS-Registrierung zusammenzufassen, sofern die festgelegten Bedingungen erfüllt werden. Pro Serienregistrierung können künftig bis zu zehn Modelle erfasst werden – bestehend aus einem Lead Model und bis zu neun weiteren Serienmodellen. Für die Prüfung muss das Modell mit der höchsten Leistungsaufnahme oder der technisch anspruchsvollsten Konfiguration als Lead Model ausgewählt werden. Produkte der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Einheitliche technische Anforderungen für Serienmodelle

Um in einer gemeinsamen Serienregistrierung berücksichtigt zu werden, müssen alle Modelle wesentliche technische Merkmale gemeinsam aufweisen. Dazu gehören identische IP-Schutzarten, dieselbe Bauartklasse sowie vergleichbare Gehäuseausführungen, wobei lediglich geringfügige optische Unterschiede zulässig sind.

Darüber hinaus müssen alle Modelle einer Serie dieselben Energiequellen- und Schutzklassifizierungen verwenden. Dies betrifft die elektrischen (ES1 bis ES3), leistungsbezogenen (PS1 bis PS3) sowie thermischen (TS1 bis TS3) Kategorien. Ebenso ist eine einheitliche Eingangsspannung innerhalb der gesamten Produktserie vorgeschrieben.

Die Richtlinien berücksichtigen außerdem verschiedene Energieversorgungskonzepte, darunter externe Energiequellen wie Netzteile oder Powerbanks, netzbetriebene interne Stromversorgungen sowie batteriebetriebene Geräte.

Auswirkungen auf Hersteller und Marktzugang

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen definiert MeitY produktspezifische Kriterien. So müssen beispielsweise Mikrofone oder Ohrhörer denselben Typ aufweisen, identische Ladeverfahren genutzt werden und – soweit relevant – dieselbe Displaytechnologie verwendet werden. Bestimmte Unterschiede führen hingegen zur Einstufung als separate Serien. Dazu zählen etwa Smartwatches mit und ohne SIM-Funktion, Geräte mit und ohne Display sowie Produkte mit oder ohne Touch-Funktionalität.

Auch unterschiedliche Prozessoren können innerhalb einer Serie zulässig sein. In solchen Fällen muss jedoch das Lead Model den höchsten Thermal Design Power (TDP)-Wert aufweisen, damit die Prüfung das ungünstigste Betriebsprofil der Produktfamilie abdeckt.

Mit der Veröffentlichung der Serienrichtlinien, des Uniform Test Report Format (UTRF) sowie der Benennung BIS-anerkannter Prüflabore für IS/IEC 62368-1:2023 sind nun wichtige Voraussetzungen für die praktische Umsetzung des neuen Zertifizierungsrahmens geschaffen worden. Hersteller und Marken können damit sowohl neue Registrierungen nach IS/IEC 62368-1:2023 als auch Übergangsanträge für bereits registrierte Produkte vorbereiten und ihre Compliance-Strategien für den indischen Markt entsprechend anpassen.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Für direkte Fragen können Sie auch gerne unser Chat-Fenster in der unteren rechten Ecke benutzen. (Prüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen, falls Sie das Chat-Fenster nicht sehen können).

Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

Indien präzisiert BIS-Regeln für Software-Updates bei IP-Kameras

Indiens aktualisiertes BIS-Compliance-Framework für IP-Kameras führt strengere Anforderungen für Firmware-Management, End-of-Life-Überwachung (EoL) und Cybersicherheitsmeldungen im Rahmen der ER-Zertifizierung ein. Das Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) hat neue Leitlinien veröffentlicht, nach denen Hersteller softwarebezogene Änderungen über den CCL-Update-Prozess des Bureau of Indian Standards (BIS) dokumentieren und melden müssen.

Die neuen Vorgaben treten am 26. November 2025 in Kraft und gelten für OEMs, die ER-zertifizierte IP-Kameras auf dem indischen Markt vertreiben. Der Schwerpunkt liegt auf dem sicheren Lebenszyklusmanagement von Geräten, einschließlich Firmware-Integrität, Schwachstellenmanagement und Nachverfolgbarkeit von Komponenten. IP-Kameras benötigen in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Neue Anforderungen für EoL-Komponenten und Firmware-Änderungen

Gemäß dem aktualisierten Rahmenwerk darf die Firmware von ER-zertifizierten IP-Kameras keine End-of-Life-Bibliotheken oder nicht mehr unterstützten Softwarekomponenten enthalten. Nach Angaben von MeitY gelten Produkte als nicht konform mit dem BIS Act, 2016, wenn EoL-Komponenten sechs Monate nach Ablauf ihres Supports weiterhin ungepatcht bleiben.

Zur Unterstützung der Compliance müssen Hersteller detaillierte Software- und Hardware-Stücklisten (BOMs) pflegen. Diese sollen Versionsstände, den EoL-Status sowie bekannte Schwachstellen und CVEs (Common Vulnerabilities and Exposures) dokumentieren.

Die Leitlinie unterscheidet außerdem zwischen geringfügigen und wesentlichen Änderungen an Software und Firmware. Kleinere Änderungen, etwa kosmetische Anpassungen der Benutzeroberfläche, erfordern die Einreichung eines Impact Analysis Reports zusammen mit aktualisierten Firmware-Hashes. Wesentliche Änderungen, darunter Sicherheitsupdates, Kernel-Aktualisierungen oder neue Funktionen, benötigen zusätzlich einen Laborprüfbericht zur Genehmigung durch BIS.

Darüber hinaus ist ein CCL-Update verpflichtend für Notfall-Patches, freiwillige Firmware-Updates, den Austausch von EoL-Komponenten sowie andere sicherheitsrelevante Hardware- oder Softwareänderungen.

BIS-Meldeverfahren und verstärkte Überwachung

Bei kritischen Sicherheitslücken müssen OEMs Schwachstellen unverzüglich beheben und BIS innerhalb von zehn Arbeitstagen per E-Mail informieren. Die Meldung muss einen Impact Analysis Report enthalten. Prüfberichte sind anschließend über das BIS-Portal hochzuladen, sobald diese verfügbar sind.

MeitY bestätigte zudem die aktualisierten Prozesse im BIS-Portal. Für wesentliche Änderungen steht die CCL-Update-Funktion inzwischen online zur Verfügung. Geringfügige Änderungen müssen weiterhin in Papierform beim BIS-Hauptsitz eingereicht und zusätzlich per E-Mail bestätigt werden.

Die neuen Vorgaben betonen außerdem die fortlaufenden Verpflichtungen nach der Zertifizierung. Hersteller müssen den EoL-Status ihrer Komponenten kontinuierlich überwachen, Firmware-Änderungen dokumentieren und sämtliche relevanten Anpassungen an BIS melden.

Im Rahmen von MeitY-Audits können unter anderem Firmware-Hashes, Secure-Boot-Implementierungen, Kernel- und Bootloader-Versionen, Quellcode-Scans sowie Maßnahmen zur CVE-Behebung überprüft werden. Die Klarstellung unterstreicht Indiens zunehmenden Fokus auf Cybersicherheit und die regulatorische Kontrolle vernetzter Überwachungssysteme.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per  Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

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Weitere Informationen über die BIS-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “BIS-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

Indien erweitert BIS-CRS auf eigenständige Festplatten

Indien baut seinen regulatorischen Rahmen für Elektronikprodukte weiter aus und nimmt zusätzliche Produktkategorien in das BIS-CRS-System auf. Mit der jüngsten Anpassung werden eigenständige Festplatten in den Geltungsbereich aufgenommen, wodurch die Anforderungen an die BIS-Zertifizierung für IT- und Speicherhardware weiter verschärft werden. Diese Maßnahme unterstreicht das Ziel der Behörden, Sicherheits- und Qualitätsstandards im indischen Markt konsequent durchzusetzen.

Das Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat die Compulsory Registration Order (CRO) aus dem Jahr 2021 entsprechend geändert und eigenständige Hard Disk Drives (HDDs) ausdrücklich in die Liste der regulierten Produkte aufgenommen. Künftig müssen diese Geräte den Anforderungen der indischen Norm IS 13252 (Teil 1): 2010 entsprechen, die Sicherheitsanforderungen für IT-Geräte definiert. Das Inkrafttreten der neuen Verpflichtung ist für den 05. November 2026 vorgesehen, wodurch Unternehmen eine Übergangsfrist zur Umsetzung erhalten. Eigenständige Festplatten erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Erweiterung des Geltungsbereichs im BIS-CRS-System

Bereits vor dieser Änderung unterlagen bestimmte Speicherprodukte den Anforderungen des BIS Compulsory Registration Scheme (CRS), darunter externe USB-Festplatten sowie externe Solid-State-Speichergeräte mit einer Kapazität von mehr als 256 GB. Mit der Aufnahme eigenständiger HDDs wird eine bestehende regulatorische Lücke geschlossen, sodass nun auch nicht USB-basierte Speicherlösungen den gleichen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen unterliegen.

Die Norm IS 13252 (Teil 1): 2010 orientiert sich an internationalen Sicherheitsprinzipien und behandelt Risiken wie elektrische Gefährdungen, Brandrisiken und mechanische Sicherheit. Durch die Ausweitung dieser Anforderungen auf eigenständige Festplatten soll ein einheitliches Sicherheitsniveau über verschiedene Speichertechnologien hinweg gewährleistet werden.

Auswirkungen auf Marktzugang und Konformität

Hersteller, Importeure und Händler von eigenständigen Festplatten müssen sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um die Frist im November 2026 einzuhalten. Dazu gehören Produkttests in anerkannten Prüflaboren, die Registrierung bei der Bureau of Indian Standards (BIS) sowie die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Produkte.

Eine Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu erheblichen Einschränkungen beim Marktzugang führen, einschließlich Importverboten oder Verkaufsverboten für nicht zertifizierte Produkte. Unternehmen im Bereich Datenspeicherung sollten daher ihre Produktportfolios überprüfen und die notwendigen Zertifizierungsprozesse rechtzeitig einleiten.

Diese regulatorische Erweiterung verdeutlicht Indiens Bestreben, den Verbraucherschutz zu stärken und die Einhaltung etablierter Sicherheitsstandards für elektronische Produkte sicherzustellen. Weitere Informationen können über offizielle BIS-Veröffentlichungen und entsprechende regulatorische Quellen bereitgestellt werden.

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Indien führt BIS-Qualitätskontrollverordnung für Aluminiumprodukte ein

Indien hat mit der Aluminium and Aluminium Alloy Products (Quality Control) Order, 2026 eine neue regulatorische Maßnahme für den Aluminiumsektor veröffentlicht. Die vom Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) erlassene Verordnung führt verpflichtende BIS-Zertifizierungsanforderungen für verschiedene Aluminium- und Aluminiumlegierungsprodukte ein, die auf dem indischen Markt vertrieben werden. Damit unterstreicht die indische Regierung ihre Bemühungen zur Verbesserung von Produktqualität, Sicherheit und Standardisierung in der Industrie. Aluminium- und Aluminiumlegierungsprodukte erfordern in der Regel eine BIS-Zertifizierung, um für den Import und Verkauf in Indien zugelassen zu werden.

Gemäß der neuen Vorschrift müssen 17 Kategorien von Aluminiumprodukten künftig den entsprechenden Indian Standards (IS) entsprechen und mit dem vom Bureau of Indian Standards (BIS) vergebenen ISI-Zeichen gekennzeichnet sein. Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem Bewässerungsrohre, EC-Grade-Aluminiumstäbe, Aluminiumfolie für pharmazeutische Verpackungen sowie Aluminium-Verbundplatten.

BIS-Zertifizierungspflichten für Aluminiumprodukte

Die Qualitätskontrollverordnung (QCO) legt verbindliche Konformitätsanforderungen für Hersteller und Importeure fest, die betroffene Aluminiumprodukte in Indien vertreiben. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die jeweiligen indischen Normen erfüllen, bevor diese auf den Markt gebracht werden dürfen.

Das BIS-Zertifizierungsverfahren umfasst üblicherweise Produkttests, Werksinspektionen sowie regelmäßige Überwachungsmaßnahmen zur Sicherstellung der fortlaufenden Konformität mit den indischen Vorschriften. Nach erfolgreicher Zertifizierung dürfen Hersteller das ISI-Zeichen verwenden, das die Einhaltung der nationalen Qualitäts- und Sicherheitsstandards bestätigt.

Die Einführung der Anforderungen erfolgt gestaffelt nach Unternehmensgröße. Für große und mittlere Unternehmen tritt die Verordnung am 1. Dezember 2026 in Kraft. Kleine Unternehmen müssen die Anforderungen ab dem 1. März 2027 erfüllen, während Kleinstunternehmen bis zum 1. Juni 2027 Zeit für die Umsetzung erhalten.

Ausnahmen und Auswirkungen auf den Marktzugang

Die Verordnung enthält zudem bestimmte Ausnahmeregelungen. Produkte, die ausschließlich für den Export hergestellt werden, sind von der verpflichtenden BIS-Zertifizierung ausgenommen. Darüber hinaus dürfen jährlich bis zu 200 Kilogramm der betroffenen Produkte zu Forschungs- und Entwicklungszwecken importiert werden, sofern diese ausschließlich nichtkommerziell genutzt und entsprechende Aufzeichnungen geführt werden.

Mit der Einführung dieser Qualitätskontrollverordnung wird die regulatorische Überwachung der Aluminium-Lieferkette in Indien weiter verstärkt. Hersteller, Exporteure und Importeure sollten daher ihre Compliance-Strategien frühzeitig überprüfen und gegebenenfalls Zertifizierungsprozesse vorbereiten. Insbesondere für ausländische Hersteller können zusätzliche Prüfungen, Werksaudits und technische Dokumentationsanforderungen relevant werden.

Die neue Regelung ist Teil der fortlaufenden Ausweitung verpflichtender Qualitätskontrollmaßnahmen in Indien für Industrieprodukte und Materialien. Weitere regulatorische Informationen und Aktualisierungen können über BIS-Mitteilungen und einschlägige Compliance-Kanäle veröffentlicht werden.

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Indien aktualisiert WPC-Vorgaben für IP-Kamera-Software

Indien hat eine überarbeitete Regelung zur WPC-Zertifizierung für IP-Kameras veröffentlicht. Grundlage ist ein aktualisiertes Rundschreiben des Ministry of Electronics and Information Technology (MeitY) vom 2. Februar 2026, das eine frühere Mitteilung aus November 2025 präzisiert. Die Anpassung der WPC-Zertifizierung betrifft insbesondere Anforderungen an Software-Updates und Cybersicherheit von ER-zertifizierten Geräten. IP-Kameras erfordern in der Regel eine WPC-Zertifizierung, um in Indien für den Import und Verkauf zugelassen zu werden.

Verlängerte Fristen für EoL-Bibliotheken und Firmware-Updates

Eine wesentliche Änderung betrifft den Umgang mit End-of-Life (EoL)-Bibliotheken in der Firmware. Während zuvor eine Aktualisierung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf erforderlich war, wurde diese Frist nun auf ein Jahr verlängert. Damit erhalten Hersteller und OEMs mehr Zeit, notwendige Anpassungen umzusetzen und die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten.

Trotz dieser Verlängerung bleibt die Einhaltung strikt geregelt: Geräte gelten als nicht konform, wenn sie nach Ablauf eines Jahres weiterhin veraltete oder nicht unterstützte Bibliotheken verwenden. Hersteller müssen daher sicherstellen, dass Firmware-Updates rechtzeitig implementiert werden, um regulatorische Anforderungen einzuhalten.

Zudem schafft die überarbeitete Mitteilung mehr Klarheit für Produkte im Zertifizierungsprozess. Prüfmuster gelten weiterhin als konform, sofern die EoL-Bibliotheken innerhalb der neuen Frist aktualisiert werden und während der Tests keine Sicherheitslücken festgestellt oder offengelegt werden. Diese Klarstellung erleichtert den Zertifizierungsablauf und reduziert Unsicherheiten für Antragsteller.

Unveränderte Sicherheitsanforderungen und strengere Bewertung

Die Anforderungen an den Umgang mit Sicherheitslücken bleiben unverändert streng. Kritische Schwachstellen müssen weiterhin umgehend behoben werden, und eine Impact-Analyse ist innerhalb von zehn Tagen vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Laborverifizierung erforderlich, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bestätigen.

Besonders hervorzuheben ist, dass Produkte bei Feststellung von Schwachstellen während Tests oder Verifizierungen als nicht konform eingestuft werden. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob sich das Produkt noch im Prüfverfahren befindet oder bereits zertifiziert wurde.

Insgesamt sorgt die Überarbeitung für mehr Flexibilität bei gleichbleibend hohen Sicherheitsanforderungen. Hersteller, Importeure und Exporteure von IP-Kameras sollten ihre Software-Update-Prozesse entsprechend anpassen, um die Anforderungen der WPC-Zertifizierung weiterhin zu erfüllen. Weitere Details können über offizielle regulatorische Mitteilungen und Zertifizierungsressourcen eingesehen werden.

Die WPC-Zertifizierung ist für drahtlose Produkte erforderlich, damit sie in Indien verwendet und verkauft werden können.
Die nationale Rundfunkbehörde WPC (Wireless Planning & Coordination) ist für diese Zertifizierung zuständig, um die Erteilung von Amateurfunklizenzen sowie die Zuweisung und Überwachung des Frequenzspektrums zu regeln.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Genehmigungspflicht in Indien Ihre Produkte unterliegen, zögern Sie nicht, uns per Email oder Telefon unter +49-69-271 37 69 261 zu kontaktieren. Wir stellen sicher, dass all Ihre Zertifizierungsbedürfnisse gedeckt werden.

Weitere Informationen über die WPC-Zertifizierung können Sie zudem in unserer kostenlosen Broschüre “WPC-Zertifizierung leichtgemacht“ finden.

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